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Krankenversicherung für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte

Eine Krankenversicherung für Erntehelfer schützt saisonale Arbeitskräfte während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung in Deutschland. Besonders bei ausländischen Saisonarbeitern sollte vor Arbeitsbeginn geklärt werden, welcher Versicherungsschutz bereits besteht und welche ergänzende Absicherung notwendig ist.

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Erntehelfer Krankenversicherung vergleichen

Ob einzelne Erntehelfer oder eine ganze Saisonmannschaft: Ein gezielter Vergleich zeigt, welcher Tarif zu Personenzahl, Herkunftsland und Beschäftigungsdauer passt.

Wer benötigt eine Krankenversicherung für Erntehelfer?

Vor allem landwirtschaftliche Betriebe, die saisonale Arbeitskräfte beschäftigen, insbesondere wenn diese aus dem Ausland kommen und nicht automatisch über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind:

Landwirte

Obst- und Gemüsebaubetriebe

Weinbaubetriebe

Spargelhöfe

Vermittler von Saisonarbeitskräften

Betriebe mit kurzfristig Beschäftigten

Wie sind ausländische Saisonarbeiter versichert?

Wird eine Saisonarbeitskraft im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung eingestellt (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr), ist diese Tätigkeit in Deutschland in der Regel sozialversicherungsfrei – es besteht also meist kein automatischer gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei Saisonarbeitern aus der EU kann eine A1-Bescheinigung bestätigen, dass weiterhin der Sozialversicherungsschutz des Heimatlandes gilt. Liegt kein ausreichender Schutz vor, sollte der Betrieb für eine ergänzende Absicherung sorgen.

Seit 1. Januar 2022: Meldepflicht zum Krankenversicherungsstatus

Arbeitgeber müssen bei der Anmeldung kurzfristig Beschäftigter im DEÜV-Meldeverfahren angeben, ob die Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Ein entsprechender Nachweis – etwa eine Erntehelferversicherung oder die A1-Bescheinigung – muss in den Lohnunterlagen aufbewahrt werden.

Welche Leistungen sollte der Tarif enthalten?

Je nach Anbieter und Tarif lassen sich unter anderem diese Bausteine kombinieren:

Ambulante Behandlung

Arztbesuche und ambulante Versorgung.

Stationäre Behandlung

Krankenhausaufenthalte bei schwereren Fällen.

Medikamente

Verordnete Arzneimittel.

Notfallversorgung

Schutz bei akuten medizinischen Notfällen.

Rücktransport

Medizinisch notwendiger Rücktransport, falls tariflich enthalten.

Unfallleistungen

Zusätzlicher Schutz bei Arbeitsunfällen, je nach Tarif.

Diese Bausteine sind nicht automatisch in jedem Tarif enthalten – der gewählte Umfang bestimmt, welche Leistungen tatsächlich mitversichert sind.

Krankenversicherung für kurzfristig Beschäftigte

Als kurzfristige Beschäftigung gilt eine Tätigkeit, die im Kalenderjahr auf maximal 3 Monate am Stück oder insgesamt 70 Arbeitstage begrenzt ist. Innerhalb dieser Grenze sind weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer verpflichtet, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen – die Beschäftigung ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Werden die Grenzwerte überschritten, entsteht rückwirkend eine reguläre Sozialversicherungspflicht, und die Beschäftigung muss entsprechend neu beurteilt werden.

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Absicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung greift nur, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt – bei kurzfristiger Saisonarbeit ist das meist nicht der Fall. Ohne bestehenden Schutz aus dem Heimatland bleibt dann eine Versorgungslücke, die eine private Zusatzversicherung (häufig als Erntehelferversicherung bezeichnet) schließen soll. Wichtig dabei: Die Kosten für diese Absicherung dürfen nicht einfach vom Lohn der Erntehelfer abgezogen werden.

Unfall- und Haftpflichtrisiken bei Erntehelfern

Unabhängig vom Krankenversicherungsstatus sind ausländische Saisonarbeitskräfte während ihrer Tätigkeit als Erntehelfer in Deutschland gesetzlich unfallversichert – das übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese gesetzliche Unfallversicherung ersetzt aber keine Krankenversicherung für Erkrankungen, die nicht mit einem Arbeitsunfall zusammenhängen. Zusätzliche Haftpflichtbausteine können je nach Tarif sinnvoll ergänzt werden.

Was kostet eine Erntehelferversicherung?

Einen pauschalen Festpreis gibt es nicht – der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Anzahl der versicherten Personen
  • Alter
  • Aufenthaltsdauer
  • Herkunftsland
  • Beschäftigungsdauer
  • Leistungsumfang
  • Selbstbeteiligung
  • Gruppenvertrag oder Einzelvertrag

Welche Angaben werden für den Abschluss benötigt?

Für den Vergleich und Abschluss werden üblicherweise Anzahl der Personen sowie Versicherungsbeginn und Versicherungsende benötigt. Je nach Anbieter können weitere Angaben wie Herkunftsland oder Geburtsdaten der Erntehelfer hinzukommen.

Versicherungsschutz vor Arbeitsbeginn organisieren

Da der Nachweis über den Krankenversicherungsstatus bereits bei der Anmeldung kurzfristig Beschäftigter benötigt wird, sollte der Versicherungsschutz vor dem ersten Arbeitstag geklärt sein – nicht erst danach. Das gilt besonders, wenn mehrere Erntehelfer gleichzeitig anreisen und die Saison unmittelbar beginnt.

Häufige Fragen zur Erntehelfer-Krankenversicherung

Müssen Erntehelfer in Deutschland krankenversichert sein?

Ja, ein gültiger Krankenversicherungsschutz ist erforderlich. Bei kurzfristiger Beschäftigung (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) besteht aber meist keine gesetzliche Pflichtversicherung in Deutschland, sodass eine ergänzende Absicherung notwendig sein kann.

Reicht eine Krankenversicherung aus dem Heimatland?

Bei EU-Saisonarbeitern kann eine A1-Bescheinigung bestätigen, dass sie weiterhin im Heimatland sozialversichert sind. Ob das im Einzelfall ausreicht, sollte vor Arbeitsbeginn geprüft werden.

Wer schließt die Versicherung ab: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Beides ist möglich, in der Praxis kümmert sich häufig der landwirtschaftliche Betrieb um die Absicherung seiner Erntehelfer. Die Kosten dürfen dabei nicht einfach vom Lohn abgezogen werden.

Was kostet eine Krankenversicherung für Saisonarbeiter?

Der Beitrag hängt unter anderem von Personenzahl, Alter, Aufenthaltsdauer und Leistungsumfang ab. Ein individueller Vergleich zeigt den passenden Tarif.

Können mehrere Erntehelfer gemeinsam versichert werden?

Ja, viele Anbieter ermöglichen Gruppen- bzw. Sammelverträge für mehrere Saisonarbeitskräfte eines Betriebs.

Sind Arbeitsunfälle mitversichert?

Ausländische Saisonarbeitskräfte sind während ihrer Tätigkeit als Erntehelfer in Deutschland unabhängig vom Krankenversicherungsstatus gesetzlich unfallversichert. Zusätzliche Unfallleistungen können je nach Tarif ergänzend sinnvoll sein.

Gilt der Schutz vom ersten Arbeitstag an?

Der Versicherungsschutz sollte so organisiert sein, dass er bereits zu Beginn der Beschäftigung besteht – das sollte vor Arbeitsantritt geklärt und nicht erst danach nachgeholt werden.

Welche Angaben werden für den Abschluss benötigt?

Üblich sind Anzahl der Personen sowie Versicherungsbeginn und -ende. Je nach Anbieter können weitere Angaben wie Herkunftsland oder Geburtsdaten hinzukommen.

Können Erntehelfer aus EU-Ländern versichert werden?

Ja. Für sie ist zusätzlich relevant, ob eine A1-Bescheinigung vorliegt, die den bestehenden Sozialversicherungsschutz im Heimatland bestätigt.

Ist ein medizinischer Rücktransport enthalten?

Das hängt vom gewählten Tarif ab und ist nicht automatisch in jeder Police enthalten – vor Abschluss sollte gezielt danach gefragt werden.

Weitere passende Versicherungen

Auslandskrankenversicherung

Krankenschutz für weitere Auslandsaufenthalte.

Gruppenreiseversicherung

Sammelschutz für mehrere Reisende oder Arbeitskräfte.

Unfallversicherung

Zusätzlicher Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus.

Gewerbeversicherungen

Weitere Absicherungen für landwirtschaftliche Betriebe.

Ausländische Gäste in Deutschland

Krankenschutz für Besucher und Gäste aus dem Ausland.

Krankenversicherung Vergleich

Alle Krankenversicherungen im Überblick.