Heilpraktiker-Zusatzversicherung vergleichen
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung kann je nach Tarif Kosten für Osteopathie, Naturheilverfahren, Akupunktur, Homöopathie und weitere Behandlungen erstatten. Entscheidend sind Erstattungssatz, Jahreshöchstgrenze, Wartezeit und Gesundheitsfragen.
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- Leistungen & Erstattungsgrenzen prüfen
- Tarife verschiedener Anbieter gegenüberstellen
Heilpraktiker Zusatzversicherung Vergleichsrechner in Kooperation mit ACIO
Abschluss über den jeweiligen Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr – Konditionen hängen vom gewählten Tarif ab.
Welche Leistungen kann eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abdecken?
Osteopathie & Chiropraktik
Manuelle Behandlungsformen bei Heilpraktikern oder entsprechend qualifizierten Ärzten.
Akupunktur & TCM
Traditionelle chinesische Medizin und verwandte Verfahren.
Homöopathie & Naturheilverfahren
Klassische Naturheilkunde und homöopathische Behandlungen.
Ambulante Kombitarife
Teils kombiniert mit Sehhilfen, Vorsorge oder weiteren Zusatzleistungen.
Ob und in welchem Umfang eine Behandlung versichert ist, hängt vom gewählten Tarif ab.
Worauf sollte man beim Tarifvergleich achten?
- Prozentuale Kostenerstattung
- Jährliche Erstattungsgrenze
- Leistungsstaffel in den ersten Vertragsjahren
- Selbstbeteiligung
- Wartezeiten
- Gesundheitsfragen
- Vorerkrankungen
- Altersgrenzen
- Beitragsentwicklung
- Mindestvertragslaufzeit
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker einfach erklärt
Heilpraktiker rechnen ihre Behandlungen häufig nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Tarife übernehmen Rechnungen in der Regel nur bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen – wie hoch die Erstattung darüber hinaus ausfällt, unterscheidet sich je nach Anbieter. Ob auch Behandlungen von Ärzten mit Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren" mitversichert sind, sollte vor Abschluss geprüft werden; teilweise wird hierfür ergänzend das Hufeland-Verzeichnis herangezogen, das aber nicht bei jedem Tarif eine Rolle spielt.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung ohne Wartezeit
Manche Tarife verzichten auf eine allgemeine Wartezeit, während andere eine Wartezeit von etwa drei Monaten vorsehen. Auch bei Tarifen ohne Wartezeit gilt meist: Bereits laufende, bekannte oder ärztlich angeratene Behandlungen sind in der Regel ausgeschlossen. Der konkrete Leistungsbeginn richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Tarife ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Art und Umfang der Gesundheitsfragen unterscheiden sich zwischen den Anbietern deutlich. Einige wenige Tarife verzichten auf ausführliche Fragen oder stellen nur vereinfachte Antragsfragen, bei den meisten leistungsstarken Tarifen werden Vorerkrankungen jedoch abgefragt. Angaben müssen dabei stets vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden – Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen, Beitragszuschlägen oder einer Ablehnung führen.
Behandlungsarten im Überblick
Osteopathie
Manuelle Diagnostik und Behandlung, meist durch spezialisierte Therapeuten.
Akupunktur
Nadeltherapie aus der traditionellen chinesischen Medizin.
Homöopathie
Behandlung mit potenzierten Wirkstoffen nach dem Ähnlichkeitsprinzip.
Traditionelle chinesische Medizin
Umfasst neben Akupunktur auch Kräutertherapie und weitere Verfahren.
Chiropraktik
Manuelle Behandlung von Wirbelsäule und Gelenken.
Naturheilmittel & Arzneimittel
Pflanzliche oder homöopathische Mittel, sofern ärztlich bzw. heilpraktikerlich verordnet.
Sonderfall: Heilpraktiker für Psychotherapie
Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie sind in vielen Standardtarifen nicht oder nur eingeschränkt versichert. Wer diesen Bereich gezielt absichern möchte, sollte vor Abschluss genau prüfen, ob und in welchem Umfang der jeweilige Tarif dafür Schutz bietet.
Wie wird die Erstattung berechnet?
Ein tarifneutrales Rechenbeispiel: Bei einer Rechnung von 120 Euro und einer tariflichen Erstattung von 80 Prozent wären rechnerisch 96 Euro erstattungsfähig. Eine jährliche Höchstgrenze, eine Selbstbeteiligung oder eine Leistungsstaffel in den ersten Vertragsjahren kann die tatsächliche Erstattung jedoch reduzieren – die genauen Werte hängen vom gewählten Tarif ab.
Was kostet eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Einen pauschalen Festpreis gibt es nicht – der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab:
- Eintrittsalter
- Leistungsumfang
- Jährliche Höchstleistung
- Selbstbeteiligung
- Gesundheitszustand
- Kombitarif oder reiner Heilpraktiker-Tarif
Teilnehmende Versicherer im Vergleich
Im Vergleich berücksichtigt werden unter anderem folgende Anbieter für Heilpraktiker- und Ambulant-Zusatzversicherungen:
Nicht im Online-Vergleich enthalten: Asstel, Debeka, HUK24.
Häufige Fragen zur Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Was zahlt eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Je nach Tarif werden Behandlungen bei Heilpraktikern und Ärzten für Naturheilverfahren bis zu einer tariflichen Höchstgrenze erstattet – etwa Osteopathie, Homöopathie oder Akupunktur. Der genaue Umfang unterscheidet sich je nach Anbieter.
Ist Osteopathie immer mitversichert?
Nein, ob und in welchem Umfang Osteopathie erstattet wird, hängt vom gewählten Tarif ab. Ein Blick auf die genauen Bedingungen lohnt sich vor Abschluss.
Gibt es Tarife ohne Wartezeit?
Es gibt Tarife, die auf eine allgemeine Wartezeit verzichten. Bereits laufende oder angeratene Behandlungen sind bei solchen Tarifen aber häufig trotzdem ausgeschlossen.
Gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen?
Einige wenige Tarife verzichten auf ausführliche Gesundheitsfragen oder stellen nur vereinfachte Fragen. Bei den meisten leistungsstarken Tarifen werden Vorerkrankungen jedoch abgefragt.
Was bedeutet das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker?
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist die Abrechnungsgrundlage vieler Heilpraktiker. Tarife erstatten Rechnungen in der Regel nur bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen.
Wie hoch ist die jährliche Erstattung?
Das hängt vom gewählten Tarif ab und kann durch Jahreshöchstgrenzen sowie Leistungsstaffeln in den ersten Vertragsjahren begrenzt sein. Der Vergleich zeigt die jeweiligen tariflichen Grenzen.
Sind Vorerkrankungen mitversichert?
Bestehende Vorerkrankungen können je nach Tarif zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder einer Ablehnung führen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern.
Werden Behandlungen bei Heilpraktikern für Psychotherapie bezahlt?
Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie sind in vielen Standardtarifen nicht oder nur eingeschränkt versichert. Das sollte vor Abschluss gezielt geprüft werden.
Können Kinder versichert werden?
Viele Anbieter ermöglichen den Einschluss von Kindern, oft zu vergleichsweise günstigen Beiträgen. Die genauen Konditionen unterscheiden sich je nach Tarif.
Lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Das hängt davon ab, wie regelmäßig alternative Behandlungsmethoden genutzt werden und was die gesetzliche Krankenkasse davon bereits übernimmt. Ein Tarifvergleich hilft, Kosten und Nutzen abzuwägen.
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Prüfen Sie Leistungen, Erstattungsgrenzen, Wartezeiten und Gesundheitsfragen der verfügbaren Tarife.
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