Elektronikversicherungen vergleichen
Handy, Hörgerät, Drohne oder Haushaltsgeräte – elektronische Geräte sind teuer in der Anschaffung und schnell beschädigt. Versichern Sie am besten direkt mit dem Neukauf. Wählen Sie unten Ihr Gerät.
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Smartwatch & Sportuhr
Schutz für Apple Watch, Garmin, Samsung & Co. bei Displaybruch, Sturz und Wasserschäden.
Cyber-Versicherung
Schutz vor finanziellen Folgen von Datenmissbrauch und Cyberangriffen.
Was ist typischerweise versichert – und was nicht?
Über die verschiedenen Gerätearten hinweg wiederholen sich einige Grundmuster: Sturzschäden, Displaybruch, Flüssigkeitsschäden und Kurzschluss sind bei vielen Elektronikversicherungen der Kern des Schutzes. Diebstahl ist teils eingeschlossen, teils nur gegen Aufpreis oder mit besonderen Sicherungsanforderungen.
Nicht automatisch versichert sind dagegen meist reiner Verschleiß, ein nachlassender Akku, Bedienfehler ohne Sachschaden sowie das einfache Liegenlassen oder Verlieren eines Geräts ohne erkennbare Fremdeinwirkung. Bei älteren Geräten entschädigen manche Tarife zudem nur zum Zeitwert statt zum Neuwert, und viele Verträge arbeiten mit einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Gerät und Anbieter – ein Blick in die Details lohnt sich vor Vertragsabschluss.
Häufige Fragen zu Elektronikversicherungen
Deckt die Hausratversicherung nicht schon Elektronik ab?
Nur teilweise – die Hausratversicherung greift meist bei Einbruch oder Brand, nicht aber bei selbstverschuldetem Sturz- oder Flüssigkeitsschaden. Dafür braucht es eine eigene Elektronikversicherung.
Was deckt eine Cyber-Versicherung ab?
Typischerweise finanzielle Folgen von Identitätsdiebstahl, Datenmissbrauch oder Erpressung durch Schadsoftware.
Brauche ich für eine private Drohne eine Haftpflicht?
In Deutschland ist eine Halterhaftpflicht für Drohnen grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben.
Ist ein gebrauchtes Gerät versicherbar?
Häufig ja, oft mit Einschränkungen zu Alter, Zustand oder bereits bestehenden Vorschäden – das sollte vor Abschluss geklärt werden.
Zahlt die Versicherung bei normalem Verschleiß?
In der Regel nicht. Reiner Verschleiß, etwa ein nachlassender Akku, zählt üblicherweise nicht zu den versicherten Schäden.
Wird zum Neuwert oder zum Zeitwert entschädigt?
Das ist tarifabhängig und hängt teils vom Alter des Geräts zum Schadenszeitpunkt ab.
Weiterführende Vergleiche
Privathaftpflicht
Grundschutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter.
Hausratversicherung
Grundschutz für Ihr gesamtes Zuhause.
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