Drohnen-Haftpflicht vergleichen
Für den Betrieb einer Drohne ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Gewicht oder Einsatzzweck. Vergleichen Sie Tarife, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Betrieb Ihrer Drohne absichern.
- Gesetzliche Pflicht nach § 43 LuftVG
- Für private & gewerbliche Nutzung
- Unabhängig vom Drohnengewicht
- Seit 2008 unabhängiges Vergleichsportal
Ist eine Drohnenversicherung wirklich Pflicht?
Ja. Nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist der Halter eines Luftfahrzeugs – dazu zählen auch Drohnen – verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne; die vielzitierte 250-Gramm-Grenze betrifft nur die Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt, nicht die Versicherungspflicht.
Reicht die normale Privathaftpflicht aus?
Teilweise: Manche private Haftpflichttarife schließen kleinere Drohnen bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze bereits ein. Ob und in welchem Umfang das bei Ihrem eigenen Vertrag der Fall ist, sollten Sie vor dem ersten Flug direkt bei Ihrem Versicherer prüfen – ohne diese Bestätigung ist eine eigenständige Drohnen-Haftpflicht die sicherere Wahl.
Was deckt die Drohnen-Haftpflicht ab?
Personenschäden
Etwa Verletzungen durch die Drohne oder rotierende Propeller.
Sachschäden
Zum Beispiel ein Absturz auf ein geparktes Auto oder ein Gebäude.
Vermögensschäden
Finanzielle Folgeschäden, die aus einem versicherten Schadensfall entstehen.
Häufig ausgeschlossen: Flüge in Flugverbotszonen ohne Genehmigung, vorsätzliches Risikoverhalten sowie Flüge ohne Sichtkontakt, sofern rechtlich nicht gestattet.
Privat oder gewerblich fliegen – macht das einen Unterschied?
Ja. Wer seine Drohne rein privat als Hobby nutzt, kommt oft mit einer einfacheren Police aus. Wer die Drohne dagegen auch nur gelegentlich gegen Bezahlung einsetzt – etwa für Immobilienfotos, Hochzeitsaufnahmen oder Inspektionen – benötigt in der Regel eine Versicherung, die auch die gewerbliche Nutzung ausdrücklich einschließt.
Was kostet eine Drohnen-Haftpflicht?
Feste Preise lassen sich pauschal nicht nennen – der Beitrag hängt unter anderem ab von:
- Gewicht und Typ der Drohne
- gewählter Deckungssumme
- privater oder gewerblicher Nutzung
- Selbstbeteiligung
Welche Anbieter sind im Vergleich enthalten?
Der Rechner ermittelt anhand Ihrer Angaben zur Drohne passende Angebote verschiedener Versicherer. Eine vollständige Marktübersicht bildet auch dieser Vergleich nicht ab – welche Anbieter im Einzelfall ein Angebot unterbreiten, zeigt sich nach Eingabe Ihrer Daten.
Häufige Fragen zur Drohnen-Haftpflicht
Ist eine Drohnenversicherung in Deutschland Pflicht?
Ja, nach § 43 Abs. 2 LuftVG für jede Drohne, unabhängig vom Gewicht.
Reicht die normale Privathaftpflicht für Drohnen aus?
Teilweise – manche Privathaftpflichttarife schließen kleinere Drohnen bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze ein. Das sollte im eigenen Vertrag geprüft werden.
Gilt die 250-Gramm-Grenze auch für die Versicherungspflicht?
Nein, diese Grenze betrifft nur die Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Versicherungspflicht gilt für jede Drohne unabhängig vom Gewicht.
Ist die Drohne im Auslandsurlaub versichert?
Das ist tarifabhängig und sollte vor der Reise geprüft werden.
Brauche ich für gelegentliche Auftragsarbeiten eine gewerbliche Police?
In der Regel ja, sobald die Drohne auch nur gelegentlich gegen Bezahlung eingesetzt wird.
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Grundschutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter.
Gewerbeversicherungen
Für gewerbliche Drohnennutzung.
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