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Zahnzusatzversicherung vergleichen

Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif Kosten für Zahnersatz, Implantate, Inlays, Zahnbehandlungen, professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie ergänzen. Entscheidend sind Erstattungssatz, Zahnstaffel, Wartezeiten, fehlende Zähne und bereits angeratene Behandlungen.

  • Leistungen & Erstattungsgrenzen prüfen
  • Zahnersatz & Prophylaxe vergleichen
  • Zahnstaffeln & Wartezeiten beachten
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2008
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Vergleichsrechner Zahnzusatzversicherung in Kooperation mit ACIO

Welche Leistungen kann eine Zahnzusatzversicherung abdecken?

Zahnersatz

Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen, Inlays und – sofern tariflich eingeschlossen – Knochenaufbau.

Zahnerhalt

Hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und weitere zahnerhaltende Maßnahmen.

Prophylaxe & Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung und Vorsorgeleistungen, oft mit jährlicher Höchstgrenze.

Kieferorthopädie

Leistungen für Kinder und Jugendliche, teils auch für Erwachsene, je nach medizinischer Indikation.

Umfang und Erstattung richten sich nach dem gewählten Tarif.

Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss – bezogen auf die Kosten der Regelversorgung, nicht automatisch auf die tatsächlich gewählte Behandlung:

60%

Grundsätzlicher Festzuschuss ohne Bonusheft

70%

Nach 5 Jahren regelmäßiger Vorsorge im Bonusheft

75%

Nach 10 Jahren regelmäßiger Vorsorge im Bonusheft

Bei Implantaten oder hochwertigem Zahnersatz kann trotz Festzuschuss weiterhin ein erheblicher Eigenanteil entstehen, da sich der Zuschuss an der günstigeren Regelversorgung orientiert.

Wie ergänzt die Zahnzusatzversicherung den Festzuschuss?

Manche Tarife rechnen ihre Erstattung einschließlich des GKV-Anteils, andere erstatten nach eigenen tariflichen Regeln. Angaben wie 80, 90 oder 100 Prozent können sich dabei auf die Gesamtrechnung oder auf einen tariflich definierten Rechnungsbetrag beziehen – deshalb lohnt sich immer ein Blick ins Bedingungswerk. Eine Zusatzversicherung schließt die verbleibende Lücke nicht automatisch in jedem Fall vollständig.

Was bedeutet die Zahnstaffel?

Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Die Höchstbeträge können jährlich oder über mehrere Jahre zusammen gelten – Staffel, Dauer und Beträge unterscheiden sich je nach Tarif, bei Unfällen können abweichende Regeln gelten. Auch nach Ablauf einer Zahnstaffel können weiterhin andere Höchstgrenzen bestehen.

Vergleichscheckliste zur Zahnstaffel

Maximale Erstattung im ersten Jahr, kumulierte Grenze in den ersten Jahren, besondere Grenze für Implantate, Ausnahmeregelung bei Unfall, dauerhafte Jahreshöchstgrenze.

Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Versicherer fragen häufig gezielt nach dem aktuellen Zahnstatus – etwa nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, nach noch zu ziehenden Zähnen, nach provisorisch versorgten Zähnen sowie nach bereits vorhandenem herausnehmbarem oder festsitzendem Zahnersatz (etwa Implantat, Brücke, Krone oder Inlays). Je nach Tarif können fehlende Zähne ausgeschlossen, gegen Zuschlag mitversichert oder zur Ablehnung führen – Anzahl und Lage können dabei relevant sein. Vorhandene Brücken, Implantate oder Prothesen gelten dabei nicht automatisch als "fehlende Zähne" im Sinn jeder Antragsfrage; die konkrete Formulierung im Antrag ist entscheidend.

Zahlt die Versicherung bei bereits geplanter Behandlung?

Bei vielen Tarifen sind Behandlungen ausgeschlossen, die vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen wurden. Versicherer fragen dazu häufig gezielt nach: ob der Zahnarzt bereits konkreten Behandlungsbedarf für Füllungen oder Zahnersatz festgestellt hat, ob eine Parodontosebehandlung durchgeführt oder empfohlen wurde, ob eine Knirscher- beziehungsweise Aufbissschiene verordnet wurde, oder ob Zahnschmelzdefekte wegen einer Mineralisierungsstörung diagnostiziert wurden. Ein Heil- und Kostenplan oder eine dokumentierte Empfehlung kann bereits als angeratene Behandlung gelten. Einzelne Spezialtarife können abweichende Leistungen mit eigenen Begrenzungen, Wartezeiten oder höheren Beiträgen anbieten – eine pauschale Zusage für bereits laufende Behandlungen gibt es nicht.

Vor Abschluss prüfen, ob bereits ein Befund, Behandlungsplan oder Heil- und Kostenplan vorliegt.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Manche Tarife verzichten auf allgemeine Wartezeiten. Zahnstaffeln und Ausschlüsse können trotzdem gelten, und bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind häufig weiterhin nicht versichert – "ohne Wartezeit" bedeutet also nicht automatisch eine unbegrenzte Sofortleistung.

Gesundheitsfragen richtig beantworten

Fragen zu fehlenden Zähnen, laufenden Behandlungen, Zahnersatz oder Diagnosen sollten vollständig beantwortet werden – die konkret gestellten Fragen unterscheiden sich je nach Versicherer. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.

Warum die Gebührenordnung für Zahnärzte wichtig ist

Private zahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, Rechnungen können dabei unterschiedliche Steigerungsfaktoren enthalten. Tarife können Erstattungen bis zu bestimmten GOZ-Sätzen begrenzen – bei höheren Faktoren kann ein Eigenanteil verbleiben. Besonders bei aufwendigen Behandlungen lohnt sich ein genauer Blick in die Tarifbedingungen.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Einen pauschalen Festpreis gibt es nicht – der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Eintrittsalter
  • Leistungsumfang
  • Erstattungssatz
  • Zahnstaffel
  • Fehlende Zähne
  • Gesundheitszustand
  • Altersrückstellungen
  • Wartezeiten & Zusatzleistungen

Tarife mit Altersrückstellungen kalkulieren einen Teil des Beitrags für spätere Lebensjahre vor, andere Tarife steigen tarifbedingt in Altersstufen. Beitragsanpassungen können unabhängig davon möglich sein – eine dauerhafte Beitragsstabilität lässt sich nicht garantieren.

Zahnzusatzversicherung für Kinder und Kieferorthopädie

KFO-Leistungen unterscheiden sich stark zwischen den Tarifen. Manche Anbieter unterscheiden nach medizinischer Indikation und Einstufung in Indikationsgruppen (KIG), die Behandlung darf dabei meist noch nicht angeraten oder begonnen sein. Mögliche Höchstgrenzen und Altersgrenzen sollten beachtet werden – rein kosmetische Leistungen sind nicht automatisch versichert.

Teilnehmende Versicherer im Vergleich

Im Vergleich berücksichtigt werden unter anderem folgende Anbieter:

Advigon Allianz ARAG Barmenia BBKK Concordia Continentale Deutsche Familienversicherung die Bayerische DKV ERGO Gothaer Hallesche Hanse Merkur Inter Janitos LKH Münchener Verein Nürnberger R+V SDK Signal Iduna Stuttgarter Universa Vigo Württembergische

Nicht am Vergleich teilnehmend: Debeka, HUK24.

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Was übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?

Je nach Tarif Kosten für Zahnersatz, Zahnerhalt, professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie. Umfang und Erstattung richten sich nach dem gewählten Tarif.

Wie funktioniert der GKV-Festzuschuss?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss von grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, bezogen auf die Regelversorgung und nicht automatisch auf die tatsächlich gewählte Behandlung.

Was bringt das Bonusheft?

Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Festzuschuss nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent.

Was bedeutet eine Erstattung von 80, 90 oder 100 Prozent?

Der Prozentsatz kann sich je nach Tarif auf die Gesamtrechnung oder auf einen tariflich definierten Rechnungsbetrag beziehen. Das Bedingungswerk des jeweiligen Tarifs gibt hierüber Auskunft.

Was ist eine Zahnstaffel?

Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstbeträge. Staffel, Dauer und Beträge unterscheiden sich je nach Tarif.

Gibt es Tarife ohne Wartezeit?

Manche Tarife verzichten auf allgemeine Wartezeiten. Zahnstaffeln und Ausschlüsse können trotzdem gelten, bereits angeratene Behandlungen sind meist weiterhin nicht versichert.

Sind bereits angeratene Behandlungen versichert?

Bei vielen Tarifen sind Behandlungen ausgeschlossen, die vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen wurden. Einzelne Spezialtarife können abweichende Leistungen anbieten.

Können fehlende Zähne mitversichert werden?

Das hängt vom Tarif und der individuellen Situation ab. Fehlende Zähne können je nach Anbieter ausgeschlossen, gegen Zuschlag mitversichert oder zur Ablehnung führen.

Sind Implantate und Knochenaufbau versichert?

Je nach Tarif können Implantate und ein damit verbundener Knochenaufbau mitversichert sein. Das sollte im konkreten Tarifvergleich geprüft werden.

Wird professionelle Zahnreinigung bezahlt?

Manche Tarife erstatten professionelle Zahnreinigung ganz oder teilweise, oft mit einer jährlichen Höchstgrenze. Der genaue Umfang unterscheidet sich zwischen den Anbietern.

Was bedeutet der GOZ-Faktor?

Private zahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte mit unterschiedlichen Steigerungsfaktoren abgerechnet. Tarife können Erstattungen bis zu bestimmten GOZ-Sätzen begrenzen, bei höheren Faktoren kann ein Eigenanteil verbleiben.

Ist Kieferorthopädie für Kinder versichert?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife decken kieferorthopädische Leistungen bei medizinischer Indikation ab, kosmetische Leistungen sind nicht automatisch versichert.

Was kosten Zahnzusatzversicherungen?

Der Beitrag hängt unter anderem von Eintrittsalter, Leistungsumfang, Erstattungssatz und Zahnstaffel ab. Ein individueller Vergleich zeigt den passenden Tarif.

Welche Versicherer sind im Vergleich enthalten?

Im Vergleich sind mehrere bekannte Krankenversicherer enthalten. Die genaue Zusammensetzung kann sich ändern, eine vollständige Marktübersicht wird nicht garantiert.

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