Musikinstrumentenversicherung vergleichen
Eine normale Hausratversicherung schützt Ihr Instrument meist nur innerhalb der eigenen Wohnung. Wer im Proberaum übt, bei Auftritten spielt oder mit dem Instrument reist, braucht dafür in der Regel einen eigenständigen Schutz. Vergleichen Sie Tarife für Ihr Instrument – ob zu Hause, unterwegs oder auf der Bühne.
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Für wen lohnt sich eine eigene Instrumentenversicherung?
Ob Hobbymusiker, Berufsmusiker, Orchestermitglied, Musikschüler, Band, DJ oder Sammler historischer Instrumente – überall dort, wo ein Instrument einen erheblichen Wert hat und regelmäßig transportiert, verliehen oder auf Reisen mitgenommen wird, kann sich ein eigenständiger Schutz lohnen. Auch Eltern von Musikschul-Kindern mit teuren Leihinstrumenten gehören zur typischen Zielgruppe.
Welche Risiken können versichert werden?
Diebstahl & Einbruch
Diebstahl aus Wohnung, Proberaum, Fahrzeug oder Künstlergarderobe, je nach Tarifbedingungen.
Transport- & Sturzschäden
Beschädigung beim Transport, etwa durch Sturz oder unsachgemäße Behandlung durch Dritte.
Flüssigkeits- & Feuerschäden
Wasserschäden im Proberaum sowie Brand- und Rauchschäden, im tariflichen Umfang.
Überspannung
Relevant vor allem für elektronische Instrumente und Verstärkeranlagen.
Verlust auf Reisen
Schäden durch Fluggesellschaften oder auf Reisen können je nach Tarif eingeschlossen sein.
Reine Alltags-Kratzer, gewöhnliche Gebrauchsspuren, einfaches Liegenlassen oder Verlieren ohne Fremdeinwirkung sowie normaler Altersverschleiß sind üblicherweise nicht versichert.
Worauf sollten Sie beim Vergleich achten?
- Allgefahrendeckung: Viele Tarife arbeiten mit einer sogenannten Allgefahrendeckung, die grundsätzlich alle nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Schäden erfasst.
- Geltungsbereich: Ist das Instrument nur zu Hause, auch im Proberaum oder auch weltweit auf Reisen versichert?
- Fahrzeug-Klausel: Manche Tarife unterscheiden, ob und in welchem Zeitraum ein Instrument im unbeaufsichtigten Fahrzeug versichert ist – etwa eine sogenannte Nachtzeit-Klausel für Diebstahl aus dem Auto in den späten Abend- und Nachtstunden.
- Neuwert oder Zeitwert: Die Entschädigung richtet sich nach den Vertragsbedingungen und kann sich bei älteren Instrumenten unterscheiden.
- Zubehör: Koffer, Bögen und elektronische Komponenten sind nicht automatisch in gleicher Höhe mitversichert.
- Gewerbliche Nutzung & Verleih: Wer sein Instrument gewerblich nutzt oder verleiht, sollte dies dem Versicherer angeben.
Was kostet eine Musikinstrumentenversicherung?
Feste Preise lassen sich pauschal nicht nennen – der Beitrag hängt unter anderem ab von:
- Wert des Instruments
- Art des Instruments und Zubehörs
- gewünschtem Geltungsbereich (national/weltweit)
- gewerblicher Nutzung oder Verleih
- Selbstbeteiligung
Welche Anbieter sind im Vergleich enthalten?
Der Rechner ermittelt anhand Ihrer Angaben zu Instrument, Wert und Nutzung passende Angebote verschiedener Versicherer. Eine vollständige Marktübersicht bildet auch dieser Vergleich nicht ab – welche Anbieter im Einzelfall ein Angebot unterbreiten, zeigt sich nach Eingabe Ihrer Daten.
Häufige Fragen zur Musikinstrumentenversicherung
Reicht die Hausratversicherung für mein Instrument?
Meist nur innerhalb der eigenen Wohnung. Für Proberaum, Auftritte und Transport unterwegs ist in der Regel ein eigener Schutz nötig.
Ist mein Instrument im Auto versichert?
Das ist tarifabhängig, teils mit besonderen Regelungen für die Nachtzeit – prüfen Sie die genauen Bedingungen zum unbeaufsichtigten Fahrzeug.
Wie wird der Wert eines Instruments bestimmt?
Häufig über Kaufbeleg oder ein Wertgutachten, insbesondere bei hochwertigen oder historischen Instrumenten.
Sind gebrauchte Instrumente versicherbar?
In der Regel ja, auf Basis des aktuellen Werts oder eines Gutachtens.
Ist Zubehör wie Koffer oder Bögen mitversichert?
Das hängt vom Tarif ab – teils separat begrenzt, teils im Gesamtwert enthalten.
Sind Auftritte und Konzerte eingeschlossen?
Viele Tarife schließen Proben und Auftritte ein, das sollte aber im Einzelfall geprüft werden.
Kann ein geliehenes Instrument versichert werden?
Teilweise möglich, abhängig davon, wer als versicherte Person und Eigentümer im Vertrag geführt wird.
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