Kennzeichen-Pflicht ab 6 km/h · Verkehrsjahr 2026/2027

Krankenfahrstuhl-Versicherung im Vergleich – Schutz & Kennzeichen online sichern

Egal ob Elektro-Seniorenmobil bis 15 km/h oder motorisierter Krankenfahrstuhl: Hier vergleichen Sie Haftpflicht- und Teilkaschutz für das Verkehrsjahr 2026/2027 und sichern sich direkt online das passende Versicherungskennzeichen.

  • Mehrere Tarife im direkten Vergleich
  • Kennzeichen wird bequem nach Hause geliefert
  • Vergleich kostenlos & ohne Registrierung

Rechner in Kooperation mit Covomo Versicherungsvergleich GmbH.

Wann ist eine Versicherung für den Krankenfahrstuhl Pflicht?

Ob Versicherungspflicht besteht, hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs ab.

Bis 6 km/h

Keine gesetzliche Versicherungspflicht. Ein freiwilliger Haftpflichtschutz ist trotzdem empfehlenswert.

Über 6 km/h bis 15 km/h

Versicherungskennzeichen ist Pflicht. Einsitzige Krankenfahrstühle sind dabei grundsätzlich führerscheinfrei.

Ab einer Geschwindigkeit über 10 km/h gilt ein Mindestalter von 15 Jahren für den Fahrer bzw. die Fahrerin.

Zweispurige Modelle bis 25 km/h

Bestandsfahrzeuge mit zwei Spuren sind führerscheinfrei nur für Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind.

Jüngere Fahrerinnen und Fahrer benötigen die Mofa-Prüfbescheinigung.

Welche Schäden deckt die Krankenfahrstuhl-Haftpflicht ab?

Die Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung – sie schützt Dritte, nicht Ihr eigenes Fahrzeug.

Personenschäden

Verletzt sich jemand durch einen Unfall mit Ihrem Krankenfahrstuhl, übernimmt die Haftpflicht die Kosten.

Sachschäden

Beschädigtes Eigentum Dritter – etwa ein Zaun oder ein anderes Fahrzeug – ist über die Haftpflicht abgesichert.

Vermögensschäden

Auch finanzielle Folgeschäden Dritter, die aus einem Unfall entstehen, sind über die Haftpflicht mitversichert.

Optional: Teilkasko

Deckt zusätzlich Diebstahl, Vandalismus, Glasbruch und Sturmschäden am eigenen Krankenfahrstuhl ab.

So funktionieren Vergleich und Kennzeichen-Bestellung

Fahrzeugdaten bereithalten

Fahrzeugart, Baujahr und gewünschter Versicherungsbeginn genügen für den Vergleich.

Tarif auswählen & online beantragen

Haftpflicht oder Haftpflicht mit Teilkasko im Rechner vergleichen und direkt online abschließen.

Kennzeichen erhalten

Das Versicherungskennzeichen kommt bequem per Post – anschrauben bzw. aufkleben und losfahren.

Häufige Fragen zur Krankenfahrstuhl-Versicherung

Brauche ich für meinen Krankenfahrstuhl einen Führerschein?

In der Regel nein: Einsitzige Krankenfahrstühle bis 15 km/h sind grundsätzlich führerscheinfrei. Eine Ausnahme gilt für ältere, zweispurige Modelle bis 25 km/h – hier brauchen Personen, die nach dem 1.4.1965 geboren sind, eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Wie lange gilt das Versicherungskennzeichen?

Immer für ein Versicherungsjahr vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Zum 1. März muss es erneuert werden – die Farbe wechselt dabei jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün, damit Kontrollen den aktuellen Schutz sofort erkennen.

Ist ein Seniorenmobil das Gleiche wie ein Krankenfahrstuhl?

Umgangssprachlich werden beide Begriffe meist synonym verwendet: Gemeint ist ein einsitziges Elektrofahrzeug bis 15 km/h, das verkehrsrechtlich als Krankenfahrstuhl eingestuft wird. Für die Versicherung zählt nicht die Bezeichnung, sondern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Wie kommt das Kennzeichen zu mir nach Hause?

Nach dem Online-Abschluss verschickt der Versicherer das Kennzeichen bzw. die Kennzeichen-Plakette direkt per Post an Ihre Adresse. Sie müssen es dann nur noch anbringen und können losfahren.

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Vergleichen Sie Haftpflicht- und Teilkaskoschutz für Ihren Krankenfahrstuhl oder Ihr Seniorenmobil – kostenlos und ohne Registrierung.