Altersvorsorge: Wie viel Geld Sie im Alter wirklich brauchen
Die passende Altersvorsorge beginnt nicht mit einem bestimmten Produkt, sondern mit einer einfachen Frage: Wie viel Geld werden Sie im Ruhestand tatsächlich benötigen – und welche Einkünfte stehen dem gegenüber? Erst wenn Ihre persönliche Rentenlücke bekannt ist, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob beispielsweise private Rentenversicherung, ETF-Rentenversicherung, Rürup-Rente, Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder freier Vermögensaufbau zu Ihrer Situation passen.
Warum die gesetzliche Rente allein den gewohnten Lebensstandard nicht sichert
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die zentrale Basis der Alterssicherung in Deutschland – auch nach der Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027. Wie hoch die eigene Rente ausfällt, hängt jedoch nicht von einem pauschalen Prozentsatz des letzten Gehalts ab, sondern von der individuellen Erwerbsbiografie: von der Zahl der Beitragsjahre und den daraus erworbenen Entgeltpunkten.
Häufig fällt in diesem Zusammenhang die Zahl 48 Prozent – das gesetzlich bis 2031 abgesicherte Rentenniveau. Diese Zahl beschreibt aber nicht, wie viel Rente eine einzelne Person im Verhältnis zu ihrem letzten Nettoeinkommen erhält. Sie bezieht sich auf den sogenannten Standardrentner (Eckrentner), eine statistische Vergleichsperson mit 45 Beitragsjahren und durchgehend durchschnittlichem Einkommen. Die eigene Rente kann davon je nach Erwerbsbiografie deutlich abweichen.
Hinzu kommen Inflation und individuelle Lebenshaltungskosten: Wohnen, Gesundheit, Mobilität und Reisen wirken sich sehr unterschiedlich auf den tatsächlichen Bedarf im Ruhestand aus. Daraus kann eine persönliche Versorgungslücke entstehen, deren Höhe sich nur individuell berechnen lässt.
Rentenlücke berechnen →Wie viel Geld brauche ich im Alter? Die persönliche Rentenlücke
Warum Pauschalregeln selten zur Realität passen
Häufig kursieren Faustregeln wie 70, 80 oder nur 10 bis 15 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Keine dieser Regeln lässt sich als verbindliche Empfehlung anwenden, da der gewünschte Lebensstandard im Ruhestand von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. Die eigene Wohnsituation spielt dabei eine große Rolle: Wer im Alter mietfrei wohnt, kalkuliert anders als jemand mit laufender Miete oder Finanzierung. Auch bestehende Schulden oder bereits vorhandenes Vermögen verändern den tatsächlichen Bedarf spürbar. Für eine realistische Einschätzung gehören gesetzliche, betriebliche und private Renten in dieselbe Rechnung – ebenso wie Inflation und die voraussichtliche Dauer des Ruhestands.
Die Parameter Ihrer Versorgungslücke
Eine belastbare Berechnung berücksichtigt insbesondere:
- Ihr heutiges Alter
- gewünschtes Renteneintrittsalter
- gewünschtes monatliches Budget im Ruhestand
- erwartete gesetzliche Rente
- betriebliche Altersversorgung
- bestehende private Renten
- vorhandenes Vermögen
- Inflation
- erwartete Rendite
- angenommene Dauer des Ruhestands
Was ändert sich bei der privaten Altersvorsorge ab 2027?
Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Der Bundestag hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat im Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter das neue Altersvorsorgedepot anbieten. Es ermöglicht eine renditeorientierte Geldanlage, etwa in ETFs, ohne den bisherigen vollständigen Garantiezwang – wahlweise auch mit reduzierter Garantie. Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert.
Eine vereinfachte Variante, das sogenannte Standarddepot, begrenzt die jährlichen Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent, bietet eine automatische Umschichtung in sicherere Anlagen vor Renteneintritt und lässt sich ohne Beratung online abschließen. Die staatliche Förderung ist beitragsabhängig gestaffelt: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro jährlich, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Für Kinder gibt es eine Zulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro bis maximal 300 Euro pro Kind, für Berufseinsteiger unter 25 Jahren einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert mit ihrer bisherigen Förderung weiter – ein automatischer Übergang ins neue System ist nicht vorgesehen. Wer möchte, kann per Erklärung gegenüber dem eigenen Anbieter unter Beibehaltung der sonstigen Vertragskonditionen in die neue steuerliche Förderung wechseln. Ein Zwang dazu besteht nicht.
Riester-Rente & Bestandsschutz →3-Säulen-Modell und 3-Schichten-Modell – was ist der Unterschied?
Die drei Säulen der Alterssicherung
- Gesetzliche Altersvorsorge – die gesetzliche Rentenversicherung, für bestimmte Berufsgruppen auch berufsständische Versorgungswerke
- Betriebliche Altersvorsorge – vom Arbeitgeber organisierte oder bezuschusste Vorsorge, etwa über Entgeltumwandlung
- Private Altersvorsorge – individuell abgeschlossene Vorsorge, gefördert oder ungefördert
Die drei steuerlichen Schichten
- Schicht 1 – Basisversorgung: gesetzliche Rente, Rürup-/Basisrente
- Schicht 2 – geförderte Zusatzversorgung: betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente (Bestandsverträge) sowie ab 2027 das neue geförderte Altersvorsorgedepot
- Schicht 3 – private Vorsorge und freier Vermögensaufbau: private Rentenversicherung, ETF-Rentenversicherung, ETF-Sparplan, Depot, Robo-Advisor
Säulen und Schichten sind zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen desselben Systems: Die Säulen beschreiben, wer die Vorsorge organisiert, die Schichten, wie sie steuerlich behandelt wird. Beide Einteilungen dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Das deutsche Vorsorgesystem im Überblick
| Bereich | Typische Produkte | Steuerliche Behandlung Ansparphase | Steuerliche Behandlung Auszahlung | Flexibilität |
|---|---|---|---|---|
| Basisversorgung | Gesetzliche Rente, Rürup-/Basisrente | Beiträge als Sonderausgaben absetzbar | Nachgelagerte Besteuerung; Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns | Gering – keine Kapitalauszahlung, grundsätzlich nicht vererbbar, nicht beleihbar |
| Geförderte Zusatzversorgung | Riester (Bestandsverträge), betriebliche Altersvorsorge, ab 2027 ggf. neues gefördertes Altersvorsorgedepot | Je nach Durchführungsweg steuer- und sozialabgabenbegünstigt bzw. durch Zulagen gefördert | Nachgelagert zu versteuern. Je nach Krankenversicherungsstatus können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen; für pflichtversicherte Rentner gilt in der Krankenversicherung ein Freibetrag. | Mittel – an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden |
| Private Rentenversicherung / ETF-Rentenversicherung | Klassische, fondsgebundene oder ETF-Rentenversicherung | Erträge werden während der Laufzeit nicht laufend besteuert | Bei lebenslanger Rente: nur der Ertragsanteil steuerpflichtig (z. B. 18 % bei Rentenbeginn mit 65 Jahren). Bei Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und frühestens ab 62 Jahren: nur die Hälfte des erzielten Ertrags steuerpflichtig | Mittel – Rentengarantiezeit oder Kapitalwahlrecht möglich, vorzeitiger Zugriff meist eingeschränkt |
| Freie Geldanlage | ETF-Sparplan, Depot, Robo-Advisor | Bei Fonds kann während der Haltedauer eine Vorabpauschale anfallen; bei Aktienfonds gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Teilfreistellung. | Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %), ggf. Kirchensteuer, oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren); bei Fonds mit Teilfreistellung entsprechend reduziert | Hoch – jederzeit verfügbar, frei vererbbar |
Welche Bausteine passen zu Ihrer Lebenssituation?
Angestellte
Die gesetzliche Rente bildet die Basis. Sinnvoll ist zu prüfen, ob und in welcher Form eine betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber besteht oder eingerichtet werden kann. Hinzu kommen staatlich geförderte Modelle sowie, je nach Vorsorgebedarf, zusätzliche private Vorsorge – etwa über eine private Rentenversicherung, eine ETF-Rentenversicherung oder freien Vermögensaufbau im Depot.
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige haben eine andere Ausgangslage als Angestellte: Es besteht keine automatische betriebliche Vorsorge durch einen Arbeitgeber, und je nach Berufsgruppe unterscheidet sich auch die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rürup-Basisrente kann als steuerlich absetzbare Basisversorgung eine Rolle spielen, ergänzt durch flexible private Vorsorge oder ETF-/Depot-Lösungen für frei verfügbares Vermögen.
Jüngere Vorsorgende
Ein langer Anlagehorizont nutzt den Zinseszinseffekt besonders stark, und niedrige laufende Kosten wirken sich über Jahrzehnte deutlich stärker aus als kurz vor Renteneintritt. Zugleich bleibt Flexibilität wichtig, da sich Lebenssituation und Ziele über die Jahre ändern können. Wer früh beginnt, kann Marktschwankungen in der Regel leichter aussitzen als jemand kurz vor dem Ruhestand.
Private Altersvorsorge – welche Möglichkeiten gibt es?
Private Rentenversicherung
Klassische bzw. fondsgebundene Versicherungslösungen mit Rentenoption.
Private Rentenversicherung →ETF-Rentenversicherung
ETF-Anlage innerhalb eines Versicherungsmantels mit verschiedenen Auszahlungsoptionen.
ETF-Rentenversicherung →ETF-Sparplan / Depot
Freier Vermögensaufbau mit hoher Flexibilität, ohne Versicherungsmantel.
Wertpapierdepot für ETF-Sparpläne →Robo-Advisor
Automatisierter bzw. digital verwalteter Vermögensaufbau.
Robo-Advisor für den digitalen Vermögensaufbau →Rürup / Basisrente
Steuerlich geförderte Basisversorgung, insbesondere für Selbstständige.
Rürup-Basisrente →Riester / geförderte Altersvorsorge
Bestandsverträge mit Zulagenförderung – mit Bestandsschutz und Wahlrecht ab 2027.
Riester-Rente & Bestandsschutz →ETF-Rente oder ETF-Sparplan?
Eine grundlegende Entscheidung beim Vermögensaufbau lautet häufig: ETF-Anlage innerhalb eines Versicherungsmantels oder freier ETF-Vermögensaufbau im Depot. Beide Wege unterscheiden sich unter anderem bei Kosten, Steuern, Flexibilität, Rentenoption, Verfügbarkeit des Kapitals, Vererbbarkeit und dem sinnvollen Anlagehorizont.
ETF-Rente oder ETF-Sparplan vergleichen →In 4 Schritten zur passenden Vorsorgestrategie
Ruhestandsbudget festlegen
Was möchten Sie im Alter monatlich zur Verfügung haben?
Bestehende Versorgung erfassen
Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Verträge und vorhandenes Vermögen zusammentragen.
Rentenlücke berechnen
Die Differenz zwischen Wunschbudget und erwarteter Versorgung ermitteln.
Rentenlücke berechnen →Passende Bausteine vergleichen
Abhängig von Alter, Einkommen, beruflicher Situation, Steuern, Risikobereitschaft und gewünschter Flexibilität.
Häufige Fragen zur Altersvorsorge
Wie viel Geld brauche ich im Alter?
Das lässt sich nicht mit einer pauschalen Prozentzahl beantworten. Entscheidend sind Ihre individuellen Ausgaben im Ruhestand, Ihre Wohnsituation sowie die Renten und Vermögenswerte, die Ihnen bereits zur Verfügung stehen. Aus der Differenz zwischen Wunschbudget und bestehender Versorgung ergibt sich Ihre persönliche Rentenlücke.
Warum sagt das Rentenniveau von 48 Prozent nicht aus, wie hoch meine persönliche Rente sein wird?
Die 48-Prozent-Marke bezieht sich auf den sogenannten Standardrentner – eine statistische Vergleichsperson mit 45 Beitragsjahren und durchgehend durchschnittlichem Einkommen. Die eigene Erwerbsbiografie weicht davon in der Regel ab, weshalb die persönliche Rente höher oder niedriger als dieser Referenzwert ausfallen kann.
Reicht die gesetzliche Rente aus?
Das hängt vom individuellen Bedarf im Ruhestand und den bereits erworbenen Rentenansprüchen ab. Eine pauschale Ja- oder Nein-Aussage ist dafür nicht möglich – erst die persönliche Rentenlücke zeigt, ob und in welchem Umfang zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist.
Was ist eine Rentenlücke?
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten monatlichen Budget im Ruhestand und der Summe aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und bereits vorhandenen privaten Renten oder Vermögenswerten.
Wie unterscheiden sich die drei Säulen und die drei Schichten der Altersvorsorge?
Die drei Säulen (gesetzlich, betrieblich, privat) beschreiben, wer die Vorsorge organisiert. Die drei Schichten (Basisversorgung, geförderte Zusatzversorgung, private Vorsorge) beschreiben die steuerliche Behandlung. Beide Einteilungen laufen parallel und dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Was ändert sich bei der privaten Altersvorsorge ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot anbieten. Es erlaubt eine renditeorientierte Anlage etwa in ETFs, ohne den bisherigen vollständigen Garantiezwang, bei gestaffelter Zulagenförderung.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Verträge laufen unverändert mit ihrer bisherigen Förderung weiter. Ein Wechsel in die neue Förderung ist auf Wunsch per Erklärung gegenüber dem Anbieter möglich, aber nicht verpflichtend.
Ist eine ETF-Rentenversicherung besser als ein ETF-Sparplan?
Eine pauschale Gewinner-Aussage gibt es hier nicht. Beide Wege unterscheiden sich bei Kosten, Steuern, Flexibilität und Rentenoption – welcher besser passt, hängt von der persönlichen Situation ab. Details im direkten Vergleich.
Welche Altersvorsorge eignet sich für Selbstständige?
Die Rürup-Basisrente kommt als steuerlich absetzbare Basisversorgung häufig infrage, ergänzt durch flexible private Vorsorge oder freien Vermögensaufbau über ETF-Sparpläne oder Depots.
Ihre persönliche Rentenlücke kennen
Der vollständige Rentenlücken-Rechner berücksichtigt Ihre Angaben im Detail und zeigt, wie groß Ihr Vorsorgebedarf tatsächlich ist.
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