Geschäftskonto Vergleich – Firmenkonten vergleichen
Ob Freiberuflerin, Solo-Selbstständiger, UG oder GmbH: Vergleichen Sie unten Geschäftskonten nach Rechtsform, Buchungskosten und Buchhaltungsanbindung – unabhängig, kostenlos und ohne Verpflichtung.
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Welches Geschäftskonto passt zu Ihrer Rechtsform?
Freiberufler & Solo-Selbstständige
Eine gesetzliche Pflicht zum separaten Geschäftskonto besteht hier nicht, viele Banken schließen die geschäftliche Nutzung eines privaten Girokontos in ihren AGB aber aus. Die Kontoeröffnung ist meist unkompliziert und schnell möglich.
UG, GmbH & Kapitalgesellschaften
Ein eigenes Geschäftskonto ist hier in der Praxis unverzichtbar – insbesondere für die Einzahlung des Stammkapitals vor der Eintragung und für eine klare Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen. Manche Anbieter haben sich auf beschleunigte Konten für Unternehmen "in Gründung" spezialisiert.
Firmenname als Kontoinhaber – ein oft übersehener Unterschied
Nicht jedes als "Geschäftskonto" beworbene Produkt ist ein echtes Gesellschaftskonto. Bei manchen Angeboten, die sich vor allem an Einzelpersonen und Freiberufler richten, bleibt weiterhin die natürliche Person Kontoinhaberin – auch wenn das Konto geschäftlich genutzt wird. Bei einem echten Firmenkonto wird dagegen das Unternehmen selbst als Kontoinhaber geführt. Für UG und GmbH ist Letzteres in der Regel zwingend erforderlich – prüfen Sie das vor der Wahl genau, insbesondere wenn eine Kapitalgesellschaft dahintersteht.
Grundgebühr versus Buchungskosten
Eine Grundgebühr von 0 € ist noch keine Garantie für ein wirklich günstiges Konto: Viele Anbieter begrenzen die Anzahl kostenloser Buchungen pro Monat, ab einer bestimmten Menge fällt dann eine Gebühr pro Überweisung oder Buchung an. Wer viele Rechnungen stellt oder häufig Lastschriften einzieht, sollte deshalb nicht nur auf die Grundgebühr schauen, sondern das tatsächliche Buchungsvolumen realistisch einschätzen und gegen die Kosten pro Buchung rechnen.
Buchhaltungsanbindung: DATEV, Lexoffice & sevDesk
Diese Begriffe werden häufig durcheinandergeworfen, meinen aber unterschiedliche Systeme: DATEV ist die in Steuerkanzleien weit verbreitete Software-Umgebung, an die viele Geschäftskonten Kontobewegungen in einem passenden Format übermitteln können. Lexoffice und sevDesk sind dagegen eigenständige Cloud-Buchhaltungsprogramme mit jeweils eigenen Schnittstellen. Welche Anbindung Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie selbst mit einer dieser Lösungen arbeiten oder Ihr Steuerbüro eine bestimmte Anbindung voraussetzt – prüfen Sie das vor der Kontoeröffnung gezielt.
Weitere wichtige Vergleichskriterien
SEPA-Echtzeitüberweisungen
Nicht bei jedem Anbieter automatisch enthalten, für zeitkritische Zahlungen aber relevant.
Physische & virtuelle Debitkarten
Praktisch für Online-Ausgaben und die Ausstattung mehrerer Mitarbeitender.
Fremdwährung & internationale Zahlungen
Wichtig bei Geschäftsbeziehungen außerhalb des Euroraums.
Lastschriften & Bargeldeinzahlung
Besonders für Kleingewerbe und Handel relevant, nicht jeder Online-Anbieter deckt Bareinzahlungen ab.
Unterkonten für Steuerrücklagen
Eigene Unterkonten mit separater IBAN können beim automatischen Zurücklegen von Umsatzsteuer helfen.
Mehrnutzer-Zugang
Wichtig bei mehreren Geschäftsführern oder wenn Mitarbeitende bzw. der Steuerberater Zugriff benötigen.
API- / Open-Banking-Anbindung
Relevant, wenn Sie das Konto an eigene Tools oder Warenwirtschaftssysteme anbinden möchten.
Kontokorrentkredit
Manche Anbieter ermöglichen eine kurzfristige Überziehung des Geschäftskontos – nicht überall verfügbar.
Einlagensicherung
Bei klassischen Banken greift innerhalb der EU meist die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € pro Kunde und Institut. Manche Fintech-Konten laufen dagegen als E-Geld-Konten mit abweichenden Regeln – vor Vertragsabschluss prüfen.
In 3 Schritten zum neuen Geschäftskonto
Rechtsform & Bedarf klären
Rechtsform und geschätztes monatliches Buchungsvolumen im Rechner oben angeben.
Online-Legitimation
Identifizierung meist per Video-Ident, bei Kapitalgesellschaften inklusive Handelsregisterauszug bzw. Gründungsunterlagen.
IBAN aktivieren & verknüpfen
Konto freischalten und bei Bedarf mit der eigenen Buchhaltungssoftware verbinden.
Häufige Fragen zum Geschäftskonto
Ist ein eigenes Geschäftskonto für Freiberufler gesetzlich Pflicht?
Für Einzelunternehmer und Freiberufler besteht keine gesetzliche Pflicht, viele Banken schließen die geschäftliche Nutzung eines privaten Kontos in ihren AGB aber aus. Bei GmbH oder UG ist ein eigenes Geschäftskonto in der Praxis unverzichtbar, insbesondere für die Stammkapitaleinzahlung und die Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen.
Gibt es Geschäftskonten ohne monatliche Grundgebühr?
Ja, am Markt gibt es Geschäftskonten ohne feste Grundgebühr. Achten Sie dabei auf mögliche Kosten pro Buchung oder Überweisung, die eine vermeintlich kostenlose Kontoführung relativieren können.
Kann ich ein Geschäftskonto für eine GmbH in Gründung eröffnen?
Ja, mehrere Anbieter haben beschleunigte Gründungskonten im Angebot, mit denen sich etwa das Stammkapital vor dem Notartermin einzahlen lässt.
Warum ist eine Buchhaltungsschnittstelle wichtig?
Eine Anbindung an DATEV, Lexoffice oder sevDesk kann Kontobewegungen automatisch übertragen und den Buchhaltungsaufwand reduzieren. Die Systeme unterscheiden sich technisch – prüfen Sie, welche Anbindung Sie oder Ihr Steuerbüro tatsächlich benötigen.
Was bedeutet "Firmenname als Kontoinhaber"?
Bei manchen Konten bleibt eine natürliche Person Kontoinhaberin, auch wenn geschäftlich genutzt wird. Bei einem echten Gesellschaftskonto wird dagegen das Unternehmen selbst als Kontoinhaber geführt – ein wichtiger Unterschied, besonders für Kapitalgesellschaften.
Ist mein Geld auf einem Geschäftskonto abgesichert?
Bei klassischen Banken greift innerhalb der EU meist die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € pro Kunde und Institut. Manche Fintech-Anbieter führen Konten dagegen als E-Geld-Konten mit abweichenden Regeln – das lohnt sich vor Vertragsabschluss zu prüfen.
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