ETF & Altersvorsorge

ETF-Rentenversicherung oder ETF-Sparplan: Welcher Weg passt besser zu Ihren Zielen?

Freies Depot oder Versicherungsmantel – beide Wege können zum gleichen Sparziel führen, unterscheiden sich aber deutlich bei Kosten, Steuern, Flexibilität und der Auszahlung im Alter. Wir ordnen die Unterschiede sachlich ein, ohne Ihnen eine pauschale Empfehlung überzustülpen.

ETF-Rentenversicherung und ETF-Sparplan – der Unterschied in 60 Sekunden

Beim ETF-Sparplan kaufen Sie ETF-Anteile direkt in Ihrem eigenen Wertpapierdepot. Sie entscheiden über jede Order, tragen die laufenden Depot- und Fondskosten und versteuern realisierte Gewinne nach den Regeln der Kapitalertragsteuer. Bei der ETF-Rentenversicherung läuft die ETF-Anlage innerhalb eines Versicherungsvertrags. Sie haben keinen direkten Zugriff auf einzelne ETFs wie im Depot, dafür einen vertraglichen Anspruch gegenüber dem Versicherer – mit Steueraufschub während der Ansparphase und der Möglichkeit einer lebenslangen Rente am Ende.

ETF-Sparplan

Freies Depot

  • ETF-Anteile gehören Ihnen direkt, gehalten im eigenen Wertpapierdepot
  • Große Auswahl an ETFs, freie Order- und Sparratenwahl
  • Besteuerung nach Abgeltungsteuer-Regeln bei Verkauf bzw. Vorabpauschale
  • Keine automatische lebenslange Rente vorgesehen
ETF-Rentenversicherung

Versicherungsmantel

  • Vertraglicher Anspruch gegenüber dem Versicherer, ETF-Anlage innerhalb des Vertrags
  • Fondsauswahl tarifabhängig auf das Angebot des Versicherers begrenzt
  • Steueraufschub in der Ansparphase, besondere Besteuerung bei Auszahlung
  • Option auf lebenslange Rente bzw. Kapitalauszahlung, je nach Tarif

ETF-Rentenversicherung oder ETF-Sparplan im direkten Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die strukturellen Unterschiede. Konkrete Kosten- und Steuerbeträge hängen immer vom gewählten Anbieter, Tarif bzw. Broker sowie Ihrer persönlichen Situation ab.

Strukturvergleich ETF-Sparplan vs. ETF-Rentenversicherung
Kriterium ETF-Sparplan (freies Depot) ETF-Rentenversicherung (Versicherungsmantel)
Eigentumsstruktur ETF-Anteile befinden sich im eigenen Wertpapierdepot; das Fondsvermögen ist rechtlich vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt. Vertraglicher Anspruch gegenüber dem Versicherer; die ETF-/Fondsanlage findet innerhalb des Versicherungsvertrags statt.
Laufende Kosten Ggf. Depotgebühr, Ausführungs-/Ordergebühr je Sparrate, laufende ETF-Kosten (TER) – abhängig vom Broker. ETF-Kosten (TER) zuzüglich Vertragskosten des Versicherers; entscheidend ist die individuelle Effektivkostenquote (RIY) laut vorvertraglichen Produktinformationen.
ETF-Auswahl Grundsätzlich frei aus dem Angebot des jeweiligen Brokers wählbar. Beschränkt auf das vom Versicherer freigegebene Fondsuniversum – tarifabhängig.
Umschichtung / Rebalancing Löst bei Verkäufen im freien Depot in der Regel eine Besteuerung realisierter Veräußerungsgewinne aus. Umschichtungen innerhalb des Versicherungsmantels lösen beim Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht unmittelbar eine Besteuerung realisierter Veräußerungsgewinne wie bei entsprechenden Verkäufen im freien Depot aus.
Besteuerung Ansparphase Vorabpauschale nach § 18 InvStG kann anfallen, ist aber nicht in jedem Jahr automatisch fällig. Beim Versicherungsnehmer grundsätzlich kein laufender Kapitalertragsteuerabzug auf Erträge bzw. Umschichtungen innerhalb des Vertrags; steuerliche Belastungen auf Fondsebene bleiben davon unberührt.
Besteuerung bei Kapitalauszahlung Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer, auf die Gewinne nach Teilfreistellung. 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit dieser aus Investmenterträgen stammt; bei Erfüllung der 12-Jahres-/62-Jahre-Regel anschließend hälftiger Ansatz des verbleibenden Betrags.
Besteuerung bei Verrentung Nicht vorgesehen; eine Rente lässt sich nur über einen eigenen Entnahmeplan nachbilden. Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 EStG – nur ein geringer Anteil der Rente ist steuerpflichtig.
Flexibilität der Sparrate In der Regel unkompliziert anpassbar, pausierbar oder aufstockbar. Tarifabhängig; Anpassungen sind an die jeweiligen Vertragsbedingungen gebunden.
Kapitalzugriff Börsentäglich möglich. Teilentnahme oder Kündigung tarifabhängig möglich, ggf. mit Fristen oder Abzügen vom Rückkaufswert.
Lebenslange Rente Nicht garantiert vorgesehen – nur über einen selbst gesteuerten Entnahmeplan. Möglich als vertragliche Option, abhängig vom gewählten Tarif.
Langlebigkeitsrisiko Verbleibt vollständig beim Anleger. Kann bei Verrentung ganz oder teilweise auf den Versicherer übergehen.
Vererbbarkeit Das Depotvermögen fällt grundsätzlich in den Nachlass. Abhängig von Bezugsrecht, Vertragsbedingungen und davon, ob sich der Vertrag in der Anspar- oder Rentenphase befindet.
Anbieterwechsel Depotübertrag zu anderen Banken grundsätzlich möglich, Konditionen anbieterabhängig. Ein depotähnlicher Übertrag des Vertragsguthabens zu einem anderen Versicherer ist bei ungeförderten privaten Rentenversicherungen in der Regel nicht vorgesehen; welche Möglichkeiten bestehen, richtet sich nach den Vertragsbedingungen.

Kosten im Detail: Wo entstehen die größten Unterschiede?

Pauschale Kostenangaben helfen hier wenig, da sich Broker- und Versicherungstarife stark unterscheiden. Entscheidend ist, welche Kostenarten grundsätzlich anfallen und wie Sie diese bei einem konkreten Angebot nachprüfen.

Kostenstruktur beim freien ETF-Sparplan

Beim Depot setzen sich die laufenden Kosten typischerweise aus einer möglichen Depotführungsgebühr, den Ausführungs- bzw. Ordergebühren je Sparplanrate und den laufenden Fondskosten des jeweiligen ETFs (Total Expense Ratio, TER) zusammen. Ob und in welcher Höhe diese Posten anfallen, hängt vollständig vom gewählten Broker ab. Einen aktuellen Vergleich aktueller Depotkosten finden Sie auf unserer entsprechenden Seite.

Kostenstruktur bei der ETF-Rentenversicherung (Effektivkosten / RIY)

Bei der ETF-Rentenversicherung kommen zu den Fondskosten des jeweiligen ETFs zusätzliche Vertragskosten des Versicherers hinzu – etwa Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten auf Beiträge und/oder auf das Vertragsguthaben sowie mögliche Stückkosten. Wie diese Bestandteile im Einzelnen ausgestaltet sind und wie hoch sie ausfallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif erheblich.

Effektivkosten (Reduction in Yield, RIY) als Vergleichsgröße

Statt einzelne Kostenblöcke zu addieren, lohnt sich der Blick auf die Effektivkosten (RIY): Sie geben an, um wie viele Prozentpunkte die Bruttorendite pro Jahr durch sämtliche Vertragskosten geschmälert wird. Die Effektivkosten müssen in den vorvertraglichen Produktinformationen des jeweiligen Tarifs ausgewiesen werden. Die BaFin weist in ihren Verbraucherinformationen darauf hin, dass die Effektivkosten fondsgebundener Rentenversicherungen zwischen Anbietern und Tarifen erheblich variieren können – ein allgemeingültiger Marktwert lässt sich daraus nicht ableiten. Ziehen Sie die RIY-Angabe des konkret geprüften Angebots heran, nicht eine Faustregel.

Steuern im Vergleich: Versicherungsmantel vs. freies Depot

Besteuerung beim ETF-Sparplan (Ansparphase & Verkauf)

Während der Ansparphase steht Ihnen der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung (aktuell 1.000 € für Alleinstehende bzw. 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare). Bei thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds kann zusätzlich die Vorabpauschale nach § 18 InvStG anfallen. Sie wird jedoch nicht automatisch in jedem Jahr fällig: Die Vorabpauschale kann entstehen, wenn die Ausschüttungen unter dem gesetzlich berechneten Basisertrag liegen; der Basisertrag wird dabei durch die tatsächliche Wertentwicklung des Fondsanteils begrenzt. Bei Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 % sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen 30 % der Erträge über die Teilfreistellung nach § 20 InvStG steuerfrei. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Teil realisierter Gewinne wird bei Verkauf die Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. zzgl. Kirchensteuer) erhoben. Bereits während der Haltedauer angesetzte Vorabpauschalen mindern bei einem späteren Verkauf den steuerlich anzusetzenden Veräußerungsgewinn.

Besteuerung der ETF-Rentenversicherung (Steueraufschub & Auszahlung)

Innerhalb der Police fällt beim Versicherungsnehmer grundsätzlich kein laufender Kapitalertragsteuerabzug auf Erträge bzw. Umschichtungen innerhalb des Vertrags an; steuerliche Belastungen auf Fondsebene bleiben davon unberührt. Bei einer Kapitalauszahlung regelt § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG die Besteuerung des sogenannten Unterschiedsbetrags (Auszahlungsbetrag abzüglich eingezahlter Beiträge):

  • Zunächst sind 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit dieser aus begünstigten Investmenterträgen stammt.
  • Für den anschließenden hälftigen Ansatz auf den verbleibenden Betrag gilt bei Verträgen nach dem 31.12.2011 zusätzlich: Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen und die Auszahlung darf frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
  • Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird der nach der 15-%-Teilfreistellung verbleibende Unterschiedsbetrag nur zur Hälfte mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Rechnerisch ergibt sich daraus – nur wenn der Unterschiedsbetrag vollständig aus begünstigten Investmenterträgen stammt – eine steuerpflichtige Basis von 42,5 % des ursprünglichen Unterschiedsbetrags. Dies ist eine rechnerische Ableitung, kein separater Steuersatz.

Entscheiden Sie sich stattdessen für eine lebenslange Rente, greift nicht die 12/62-Regel, sondern die Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 EStG: Nur ein in der gesetzlichen Tabelle festgelegter, vergleichsweise geringer Anteil der jährlichen Rente ist überhaupt steuerpflichtig – zum Beispiel liegt dieser Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 65 Jahren laut Tabelle bei 18 %. Nur dieser Anteil wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, nicht die gesamte Rente.

Hinweis: Der früher gebräuchliche Begriff „Halbeinkünfteverfahren" bezeichnet eine andere, ältere Regelung und ist auf die hier beschriebene 12/62-Regelung nicht anzuwenden.

Warum der Steuervorteil allein nicht entscheidet

Der Steueraufschub und die 12/62-Regel können einen rechnerischen Vorteil gegenüber der Abgeltungsteuer im Depot bedeuten. Ob dieser Vorteil am Ende tatsächlich ankommt, hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie viel er die laufenden Vertragskosten der Police zuvor bereits aufgezehrt haben. Ein niedriger Steuersatz im Alter, eine kurze Laufzeit oder hohe Effektivkosten können den steuerlichen Vorteil ganz oder teilweise wieder neutralisieren. Wie sich Kosten- und Steuereffekt im Einzelfall zueinander verhalten, ordnen wir im Abschnitt zur Break-Even-Logik weiter unten ein.

Flexibilität und Verfügbarkeit des Kapitals

Ein freies ETF-Depot lässt sich in der Regel unkompliziert anpassen: Sparraten können meist ohne größeren Aufwand erhöht, reduziert, pausiert oder durch Sonderzahlungen ergänzt werden, und Anteile sind börsentäglich handelbar. Bei einer ETF-Rentenversicherung ist jede dieser Möglichkeiten tarifabhängig geregelt – von der Beitragsanpassung über Sonderzahlungen bis zu Teilentnahmen. Prüfen Sie die konkreten Bedingungen immer anhand der Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs, pauschale Grenzwerte lassen sich hier nicht seriös nennen.

Auch beim Anbieterwechsel gibt es strukturelle Unterschiede: Ein Depotübertrag zu einer anderen Bank ist grundsätzlich möglich, die konkreten Konditionen (Dauer, eventuelle Kosten) bestimmt jedoch der jeweilige Broker. Ein depotähnlicher Übertrag des Vertragsguthabens zu einem anderen Versicherer ist bei ungeförderten privaten Rentenversicherungen in der Regel nicht vorgesehen; welche Möglichkeiten bestehen, richtet sich nach den Vertragsbedingungen.

Auszahlungsphase: Lebenslange Rente oder eigener Entnahmeplan?

Der wohl grundlegendste Unterschied zeigt sich erst am Ende der Ansparphase. Eine ETF-Rentenversicherung kann – je nach Tarif – in eine garantierte oder tarifabhängig ausgestaltete lebenslange Rente münden. Ein freies ETF-Depot kennt diese Option nicht automatisch: Hier müssen Sie sich Ihre „Rente" über einen selbst gesteuerten Entnahmeplan selbst zusammenstellen.

Das Langlebigkeitsrisiko absichern

Bei einer lebenslangen Verrentung zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente bis zum Lebensende – unabhängig davon, wie alt Sie tatsächlich werden. Dieses sogenannte Langlebigkeitsrisiko übernimmt damit die Versicherungsgemeinschaft. Beim freien Depot verbleibt dieses Risiko vollständig bei Ihnen: Die Entnahmerate muss so kalkuliert werden, dass das Kapital möglichst nicht vor dem Lebensende aufgebraucht ist. Details zur Rentenphase und zum sogenannten Rentenfaktor finden Sie in der ausführlichen Analyse zur ETF-Rentenversicherung.

Sequence-of-Returns-Risk im freien Depot managen

Beginnt die Entnahmephase im freien Depot ausgerechnet mit einem deutlichen Kurseinbruch, wirkt sich das besonders ungünstig aus: Die laufenden Entnahmen zwingen dazu, Anteile auch in der Verlustphase zu verkaufen, wovon sich das Restkapital anschließend nur schwer erholt. Dieses sogenannte Sequence-of-Returns-Risk lässt sich nicht vollständig vermeiden, aber abmildern – beispielhafte Ansatzpunkte sind eine Liquiditätsreserve, die Beimischung risikoärmerer Anlagen, eine variable statt starre Entnahmerate oder eine schrittweise statt abrupte Umschichtung in der Nähe des Ruhestands. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab; eine pauschale Regel gibt es dafür nicht.

Wie viel teurer darf eine ETF-Rentenversicherung sein? (Break-Even-Logik)

Eine naheliegende Frage lautet: Ab welchem Kostenniveau frisst die Police ihren steuerlichen Vorteil wieder auf? Eine allgemeingültige Schwelle dafür gibt es nicht – zu unterschiedlich sind die Ausgangslagen. Der tatsächliche Break-even zwischen ETF-Sparplan und ETF-Rentenversicherung hängt insbesondere von folgenden Variablen ab:

  • Laufzeit des Vertrags bzw. Sparplans
  • Angenommene Rendite und deren tatsächlicher Verlauf
  • Tatsächliche Vertragskosten der geprüften Police (Effektivkosten/RIY)
  • Depotkosten des konkreten Brokers beim Alternativweg über den ETF-Sparplan
  • Häufigkeit von Umschichtungen während der Ansparphase
  • Nutzung des Sparer-Pauschbetrags im Depot
  • Fondsart  (z. B. Aktienfonds mit Teilfreistellung oder andere Fondstypen)
  • Persönlicher Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung
  • Gewählte Auszahlungsform  (Kapitalauszahlung nach der 12/62-Regel oder lebenslange Verrentung mit Ertragsanteilsbesteuerung)

Weil jede dieser Größen das Ergebnis verschiebt, lässt sich keine allgemeine Schwelle nennen. Eine längere Laufzeit verstärkt sowohl den Zinseszinseffekt laufender Kosten als auch den möglichen Wert des Steueraufschubs. Welcher Effekt überwiegt, lässt sich nur anhand der konkreten Annahmen berechnen. Eine belastbare Aussage für Ihren konkreten Fall erfordert einen Vergleich mit Ihren tatsächlichen Zahlen. Für eine belastbare Beurteilung müssen diese Variablen gemeinsam anhand konkreter Werte berechnet werden. Der Blick in die vorvertraglichen Produktinformationen der geprüften Police in Verbindung mit einem aktuellen Depotkostenvergleich ist dabei ein sinnvoller Ausgangspunkt.

Nachlassplanung: Was passiert im Todesfall?

ETF-Sparplan

Das Depotvermögen fällt grundsätzlich in den Nachlass und wird nach den erbrechtlichen Regelungen bzw. testamentarischen Verfügungen auf die Erben übertragen. Die Erben können das Depot fortführen oder die Anteile veräußern.

ETF-Rentenversicherung

Was im Todesfall geschieht, hängt vom vereinbarten Bezugsrecht, den konkreten Vertragsbedingungen und davon ab, ob sich der Vertrag noch in der Anspar- oder bereits in der Rentenphase befindet. In der Rentenphase können zusätzlich eine vereinbarte Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenoptionen relevant werden.

Eine pauschale Aussage zu „nachlassfreier" Auszahlung oder zu erbschaftsteuerlichen Vorteilen lässt sich daraus nicht ableiten – das hängt vom Einzelfall und den konkreten Vertragsbedingungen ab.

Rolle des Rentenfaktors

Entscheiden Sie sich später für die lebenslange Verrentung Ihrer ETF-Rentenversicherung, bestimmt der sogenannte Rentenfaktor, wie viel monatliche Rente Sie je 10.000 € Vertragsguthaben erhalten. Die grobe Rechenlogik lautet: Vertragsguthaben geteilt durch 10.000, multipliziert mit dem Rentenfaktor, ergibt die monatliche Rente. Bei beispielsweise 250.000 € Vertragsguthaben und einem Rentenfaktor von 25 ergäbe sich rein rechnerisch eine monatliche Rente von 625 €. Entscheidend ist dabei, ob und in welcher Höhe der Rentenfaktor bereits bei Vertragsabschluss garantiert ist. Details zu Garantiemechanismen und Treuhänderklauseln finden Sie in der ausführlichen Analyse zur ETF-Rentenversicherung.

Wann liegt eine ETF-Rentenversicherung näher?

  • Ihnen ist eine garantierte oder tarifabhängig ausgestaltete lebenslange Rente wichtig
  • Sie planen häufigere Umschichtungen und möchten dabei nicht bei jedem Wechsel Steuern auf realisierte Gewinne auslösen
  • Sie können die tatsächlichen Effektivkosten (RIY) eines konkreten Tarifs prüfen und diese erscheinen im Verhältnis zur geplanten Laufzeit vertretbar
  • Ein fester vertraglicher Rahmen hilft Ihnen, diszipliniert am Sparplan festzuhalten

Wann liegt ein ETF-Sparplan näher?

  • Maximale Flexibilität bei Sparrate, Entnahmen und ETF-Auswahl ist Ihnen wichtiger als ein Steueraufschub
  • Sie möchten laufende Kosten so gering wie möglich halten und diese jederzeit nachvollziehen können
  • Sie planen, das Kapital auch vor dem Ruhestand für andere Ziele einzusetzen
  • Das Vermögen soll im Todesfall unkompliziert und vollständig in den Nachlass fallen

Die Hybridstrategie: Beide Welten kombinieren

Statt sich zwingend für einen der beiden Wege zu entscheiden, lässt sich eine Kombination aus ETF-Rentenversicherung und freiem ETF-Depot als eigenständige Strategie verstehen. Dabei übernimmt ein Baustein tendenziell die Funktion der lebenslangen Verrentung und Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, während der andere Baustein als flexible Kapitalreserve für Zwischenziele, Notfälle oder eine variable Entnahme im Alter dient. Wie die beiden Bausteine im Verhältnis zueinander gewichtet werden, ist eine individuelle Entscheidung, die von Ihren Prioritäten, Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrer sonstigen Vermögenssituation abhängt – eine pauschale Aufteilung lässt sich seriös nicht empfehlen.

In 5 Schritten zur passenden Entscheidung

  1. Prioritäten klären: Steht für Sie Flexibilität und maximale Kostenkontrolle im Vordergrund, oder eine garantierte lebenslange Rente und der Wunsch, das Langlebigkeitsrisiko abzugeben?
  2. Persönliche Steuersituation einordnen: Prüfen Sie, wie stark Sie den Sparer-Pauschbetrag im Depot bereits ausschöpfen und mit welchem persönlichen Steuersatz Sie im Alter rechnen.
  3. Konkrete Angebote vergleichen: Ziehen Sie für eine ETF-Rentenversicherung die vorvertraglichen Produktinformationen mit den tatsächlichen Effektivkosten (RIY) heran und stellen Sie diese einem aktuellen Depotkostenvergleich gegenüber.
  4. Flexibilitätsbedarf einschätzen: Überlegen Sie realistisch, ob und wann Sie vor dem Ruhestand auf das angesparte Kapital zugreifen müssten.
  5. Bei Unsicherheit: Hybridlösung oder Beratung erwägen: Eine Kombination beider Wege oder eine Honorarberatung, etwa bei der Verbraucherzentrale, kann helfen, wenn keine der beiden Optionen eindeutig überwiegt.

Ersten Schritt heute gehen

Bevor Sie sich zwischen Depot und Police entscheiden, lohnt sich ein Blick auf Ihre tatsächliche Versorgungslücke im Alter.

Persönliche Rentenlücke berechnen

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist besser: ETF-Rentenversicherung oder ETF-Sparplan?

Es gibt keinen pauschalen Sieger. Ein ETF-Sparplan bietet in der Regel mehr Flexibilität und geringere laufende Kosten. Eine ETF-Rentenversicherung bietet einen Steueraufschub, unter Voraussetzungen eine begünstigte Besteuerung bei Auszahlung sowie optional eine lebenslange Rente. Welcher Weg besser passt, hängt von Ihren Prioritäten und der konkreten Kostenstruktur des geprüften Angebots ab.

Wann lohnt sich eine ETF-Rentenversicherung?

Tendenziell eher, wenn die Effektivkosten (RIY) des geprüften Tarifs im Verhältnis zur geplanten Laufzeit niedrig ausfallen, Ihnen eine lebenslange Rente wichtig ist oder Sie planen, innerhalb des Vertrags häufiger umzuschichten. Eine feste Kostengrenze, ab der sich eine Police „lohnt", lässt sich seriös nicht angeben – das hängt vom Einzelfall ab.

Ist ein ETF-Sparplan immer günstiger als eine Versicherung?

Bei den laufenden Produkt- und Verwaltungskosten hat ein freies ETF-Depot häufig eine einfachere und niedrigere Kostenstruktur. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung kann die Gesamtrechnung jedoch verändern. Ob nach Kosten und Steuern bei einem konkreten Depot oder Versicherungsvertrag mehr verbleibt, lässt sich nur anhand der tatsächlichen Kosten und individuellen Annahmen bestimmen.

Wie wird ein ETF-Sparplan im Alter versteuert?

Verkäufe im Depot unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Bei Aktienfonds ist ein Teil des Gewinns über die Teilfreistellung nach § 20 InvStG steuerfrei, sodass nur der verbleibende Teil des Gewinns der Abgeltungsteuer unterliegt.

Wie wird eine ETF-Rentenversicherung versteuert?

Bei einer Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres greift die 12/62-Regel: 15 % des Unterschiedsbetrags sind steuerfrei, soweit er aus Investmenterträgen stammt, vom verbleibenden Betrag wird die Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei einer lebenslangen Verrentung wird stattdessen nur der vergleichsweise geringe Ertragsanteil nach § 22 EStG besteuert.

Kann ich mit einem ETF-Sparplan eine lebenslange Rente bekommen?

Nicht als garantierte Leistung eines Finanzinstituts. Sie können das angesparte Kapital über einen eigenen Entnahmeplan sukzessive aufbrauchen, tragen dabei aber selbst das Risiko, dass das Kapital bei sehr hoher Lebenserwartung vor Ihrem Lebensende aufgebraucht ist.

Kann man ETF-Sparplan und ETF-Rentenversicherung kombinieren?

Ja. Eine Hybridstrategie verbindet die Flexibilität eines freien Depots für Zwischenziele mit der Möglichkeit einer lebenslangen Rente aus einer Versicherung für den Ruhestand. Eine pauschale Aufteilung zwischen beiden Bausteinen lässt sich dabei nicht seriös empfehlen – das hängt von Ihrer individuellen Situation ab.