Kfz-Schaden selbst zahlen oder Versicherung nutzen?
Ein kleiner Schaden kann über Jahre höhere Beiträge verursachen. Berechnen Sie, wie sich eine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse auswirken kann – und wo Ihr persönlicher rechnerischer Grenzbetrag liegt.
- Haftpflicht und Vollkasko getrennt berechnen
- Rückstufung über mehrere Jahre betrachten
- persönlichen Break-even berechnen
- Schadenrückkauf berücksichtigen
Was ist passiert?
Fremdschaden? Erst melden, dann rechnen.
Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie den Schaden Ihrem Versicherer melden. Dieser prüft auch, ob und in welcher Höhe Ansprüche berechtigt sind. Nach abgeschlossener Regulierung kann je nach Versicherungsbedingungen geprüft werden, ob ein Schadenrückkauf möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Teilkasko besitzt kein Schadenfreiheitsklassensystem. Ein Teilkaskoschaden führt deshalb nicht zu einer SF-Rückstufung. Sie können unten trotzdem vergleichen, welcher Anteil nach Abzug Ihrer Selbstbeteiligung voraussichtlich von der Versicherung übernommen würde.
Bitte einen Betrag zwischen 1 und 1.000.000 € eingeben.
Bitte einen Betrag zwischen 1 und 1.000.000 € eingeben.
Bitte einen Betrag zwischen 1 und 1.000.000 € eingeben.
Diesen Betrag verwenden wir als mögliche Rückkaufsumme.
Bitte einen Betrag zwischen 1 und 1.000.000 € eingeben.
Ausgezahlter Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung.
Bitte einen Betrag zwischen 1 und 1.000.000 € eingeben.
Bitte melden Sie diesen Schaden Ihrem Versicherer
Dieser Rechner bewertet ausschließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Rückstufung. Er beurteilt weder Haftung noch Schadenersatzansprüche. Melden Sie einen solchen Schaden Ihrem Versicherer.
Ihre Versicherung
Gesamtbeitrag Ihrer Kfz-Versicherung laut Beitragsrechnung.
Bitte einen Beitrag zwischen 50 und 20.000 € eingeben.
Bitte einen Betrag zwischen 20 € und Ihrem Gesamtbeitrag eingeben.
Bitte einen Betrag zwischen 20 € und Ihrem Gesamtbeitrag eingeben.
Für eine genauere Berechnung benötigen wir den Beitragsanteil der betroffenen Sparte. Sie finden ihn normalerweise auf Ihrer Beitragsrechnung.
Ohne diesen Wert können Sie mit dem Schätzmodus rechnen. Das Ergebnis ist dann eine Orientierungsrechnung.
Bitte 5 bis 95 % eingeben.
Bitte 5 bis 95 % eingeben. Bei Haftpflicht + Vollkasko zusammen höchstens 100 %.
Bitte wählen Sie Ihre SF-Klasse.
Bitte wählen Sie Ihre SF-Klasse.
Ein Rabattschutz kann verhindern, dass sich ein regulierter Schaden beim aktuellen Versicherer unmittelbar auf Ihre tarifliche Einstufung auswirkt. Bei einem späteren Versichererwechsel kann die tatsächliche Schadenhistorie dennoch relevant werden. Maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Ob Ihr Tarif einen Rabattschutz enthält, steht in Ihrem Versicherungsschein oder Ihren Tarifbedingungen. Wir rechnen zunächst ohne Rabattschutz.
Rückstufung
Die Rückstufung finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs oder erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.
Bitte eine SF-Klasse unterhalb Ihrer aktuellen Klasse wählen.
Bitte eine SF-Klasse unterhalb Ihrer aktuellen Klasse wählen.
Bitte 5 bis 300 % eingeben.
Bitte 5 bis 300 % eingeben, höher als der aktuelle Satz.
Bitte 5 bis 300 % eingeben.
Bitte 5 bis 300 % eingeben, höher als der aktuelle Satz.
Nach heutigem Tarifstand, laut Ihrem Versicherer.
Bitte einen Betrag zwischen 20 und 20.000 € eingeben, höher als Ihr aktueller Beitrag dieser Sparte.
Nach heutigem Tarifstand, laut Ihrem Versicherer.
Bitte einen Betrag zwischen 20 und 20.000 € eingeben, höher als Ihr aktueller Beitrag dieser Sparte.
Weitere Beitragssätze Ihres Tarifs eintragen (optional)
Für einen vollständigen mehrjährigen Verlauf brauchen wir die Beitragssätze bzw. Beiträge der SF-Klassen, die Ihr Vertrag in den nächsten Jahren durchläuft. Sie stehen in den Tariftabellen Ihres Versicherers. Fehlen sie, zeigen wir nur, was sich aus Ihren Angaben sicher ableiten lässt – wir schreiben keine Werte fort.
Ohne Ihren Beitrag bzw. Beitragssatz nach Rückstufung berechnen wir keine Rückstufungskosten. Beitragssätze je SF-Klasse sind tarifabhängig – das wissen wir ohne Ihren konkreten Tarif nicht. Den Beitrag nennt Ihnen Ihr Versicherer.
Für eine belastbare Berechnung brauchen wir die SF-Klasse, in die Ihr Versicherer Sie nach diesem Schaden zurückstufen würde. Rückstufungstabellen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
Wir verwenden dafür keine eigene Rückstufungstabelle und keine pauschale Ersatzannahme.
Keine SF-Rückstufung
TeilkaskoSchadenhöhe
–
Selbstbeteiligung
–
Voraussichtlicher Versicherungsanteil
–
Dieser Rechner berücksichtigt keine möglichen zukünftigen Tarifänderungen. Teilkasko besitzt keine Schadenfreiheitsklasse. Weitere Auswirkungen auf zukünftige Tarifpreise lassen sich daraus nicht individuell prognostizieren.
Ihre Beispielrechnung
BerechnungHinweis zu Personenschaden / unklarer Haftung
Dieser Rechner bewertet ausschließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Rückstufung. Er beurteilt weder Haftung noch Schadenersatzansprüche. Melden Sie einen solchen Schaden Ihrem Versicherer.
Kopiert werden die drei Fragen aus dem Abschnitt „Drei Zahlen machen die Rechnung genauer“. Mit den Antworten Ihres Versicherers können Sie hier belastbar rechnen.
Schadenhöhe
–
Rückstufungskosten
–
Rechnerischer Grenzbetrag
–
Bis ungefähr zu diesem Betrag können Selbstzahlung bzw. Schadenrückkauf unter den eingegebenen Annahmen wirtschaftlich günstiger sein. Oberhalb davon kann die endgültige Regulierung über die Versicherung wirtschaftlich günstiger sein.
Option A
Selbst tragen / ggf. zurückkaufen
–
● rechnerisch günstiger
Differenz
–
Option B
Versicherung endgültig regulieren lassen
–
● rechnerisch günstiger
Rechnerisches Ergebnis, keine Empfehlung: Sie entscheiden, wie Sie mit dem Schaden umgehen. Bei Fremdschäden gilt: erst melden, dann rechnen.
Wie genau ist diese Berechnung?
–
So wirkt die Rückstufung über die Jahre
Wir betrachten maximal zehn Folgejahre. Wenn sich der rechnerische Nachteil vorher vollständig erledigt, endet die Betrachtung entsprechend früher.
| Jahr | SF ohne Schaden | SF mit Schaden | Beitrag ohne Schaden | Beitrag mit Schaden | Mehrkosten |
|---|
- Ohne Schaden
- Nach Rückstufung
So rechnen wir: Für jedes Folgejahr vergleichen wir den Beitrag ohne Schaden mit dem Beitrag nach Rückstufung, jeweils nach heutigem Tarifstand. Die Summe der Mehrkosten ergibt die Rückstufungskosten. Bei der Vollkasko kommt die Selbstbeteiligung hinzu. Künftige Tarif-, Typ- oder Regionalklassenänderungen sind nicht berücksichtigt.
Passt Ihr aktueller Kfz-Tarif noch?
Rückstufungstabellen und Beiträge unterscheiden sich zwischen Tarifen. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung ohnehin überprüfen möchten, können Sie anschließend Tarife vergleichen.
Drei Zahlen machen die Rechnung genauer
Diese Angaben kennt Ihr Versicherer. Mit ihnen wird aus der Orientierung eine Rechnung mit Ihren Tarifwerten.
- Auf welche SF-Klasse werde ich nach diesem Schaden zurückgestuft?
- Wie hoch wäre mein Beitrag in dieser SF-Klasse nach heutigem Tarifstand?
- Kann ich den Schaden zurückkaufen – und bis wann?
Schaden bereits reguliert? Rückkauf prüfen
Nach einer Regulierung kann der Versicherer je nach Vertragsbedingungen die Möglichkeit bieten, die gezahlte Entschädigung zurückzuzahlen. Der Schaden wird dann für die SF-Einstufung so behandelt, als hätte die Versicherung nicht geleistet.
Ob ein Rückkauf möglich ist, welche Frist gilt und welche Schäden zurückgekauft werden können, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs. Fragen Sie Ihren Versicherer nach der konkreten Rückkaufsumme und Frist.
Mini-Check Schadenrückkauf
Bitte einen Betrag zwischen 1 und 1.000.000 € eingeben.
Aus dem Rechner oben übernommen oder selbst eingetragen.
Bitte einen Betrag zwischen 0 und 100.000 € eingeben.
Tragen Sie die regulierte Summe ein und wählen Sie, ob ein Rückkauf möglich ist.
Warum kann ein kleiner Schaden teuer werden?
Nicht die Schadenhöhe selbst verursacht die langfristigen Mehrkosten, sondern die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Ein niedrigerer SF-Rabatt wirkt so lange nach, bis Sie sich mit schadenfreien Jahren wieder hochgearbeitet haben.
Kfz-Haftpflicht
Eigene Schadenfreiheitsklasse. Leistet der Versicherer für einen Fremdschaden, wird die Haftpflicht-SF zurückgestuft.
Vollkasko
Getrenntes SF-System. Ein Vollkaskoschaden betrifft die Vollkasko-SF – die Haftpflicht-SF bleibt davon unberührt.
Teilkasko
Kein Schadenfreiheitsklassensystem. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zu einer SF-Rückstufung.
Warum wir nicht einfach eine Standardtabelle verwenden
Rückstufungstabellen unterscheiden sich zwischen Versicherern, Tarifen und Tarifgenerationen. Deshalb ist eine pauschale Aussage wie „SF 20 wird immer SF 8“ nicht zuverlässig.
Auch der Beitragssatz einer SF-Klasse ist nicht bei allen Versicherern gleich. Unser Rechner fragt deshalb Ihre tatsächlichen Werte ab und zeigt offen, wie genau das Ergebnis ist, wenn Werte fehlen.
Häufige Fragen zu Rückstufung und Schadenrückkauf
Wann wird man nach einem Kfz-Schaden zurückgestuft?
Eine Rückstufung erfolgt in der Regel, wenn Ihre Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung für einen Schaden leistet und der Schaden nicht zurückgekauft wird. Wirksam wird sie meist zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres. Wann genau und in welche Klasse zurückgestuft wird, regeln die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.
Werden Haftpflicht und Vollkasko getrennt zurückgestuft?
Ja. Kfz-Haftpflicht und Vollkasko haben jeweils eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Ein reiner Vollkaskoschaden betrifft nur die Vollkasko-SF, ein reiner Haftpflichtschaden nur die Haftpflicht-SF. Werden beide Sparten in Anspruch genommen, werden beide zurückgestuft.
Wird man bei einem Teilkaskoschaden zurückgestuft?
Nein. Die Teilkasko besitzt kein Schadenfreiheitsklassensystem. Ein Teilkaskoschaden, etwa durch Glasbruch, Wildunfall, Diebstahl, Sturm oder Hagel, führt deshalb nicht zu einer SF-Rückstufung. Der Beitrag kann sich trotzdem aus anderen Gründen ändern, zum Beispiel durch Tarifanpassungen.
Was ist ein Schadenrückkauf?
Beim Schadenrückkauf erstatten Sie Ihrem Versicherer die für einen Schaden gezahlte Entschädigung. Der Schaden wird dann für die SF-Einstufung so behandelt, als hätte die Versicherung nicht geleistet. Ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.
Kann ich einen bereits regulierten Schaden zurückzahlen?
Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab: Ob Ihr Tarif eine Rückkaufmöglichkeit vorsieht und welche Regeln dafür gelten, unterscheidet sich zwischen Versicherern und Tarifen. Fragen Sie Ihren Versicherer nach der konkreten Rückkaufsumme, der Frist und danach, ob Ihr Schaden zurückgekauft werden kann.
Wie lange habe ich für einen Schadenrückkauf Zeit?
Eine einheitliche Frist für alle Verträge gibt es nicht. Ob ein Rückkauf möglich ist und bis wann, regeln die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs. Die konkrete Frist erfahren Sie in Ihren Bedingungen oder direkt bei Ihrem Versicherer.
Was ist der Unterschied zwischen Rabattschutz und Rückstufung?
Die Rückstufung ist die Folge eines regulierten Schadens: Ihr Vertrag kommt in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Ein Rabattschutz kann verhindern, dass sich ein regulierter Schaden beim aktuellen Versicherer unmittelbar auf Ihre tarifliche Einstufung auswirkt. Umfang und Bedingungen des Rabattschutzes regelt Ihr Tarif.
Was passiert mit dem Rabattschutz beim Versichererwechsel?
Ein Rabattschutz gilt in der Regel nur beim aktuellen Versicherer. Bei einem Wechsel kann der neue Versicherer die tatsächliche Schadenhistorie berücksichtigen und den Vertrag entsprechend einstufen. Maßgeblich sind die Bedingungen beider Versicherer.
Warum unterscheiden sich Rückstufungstabellen?
Versicherer gestalten ihre Tarife selbst. Deshalb unterscheiden sich Rückstufungstabellen zwischen Versicherern, Tarifen und Tarifgenerationen. Auch der Beitragssatz einer bestimmten SF-Klasse ist nicht überall gleich. Eine pauschale Aussage wie „SF 20 wird immer SF 8“ ist daher nicht zuverlässig.
Wie berechnet der 123-Schadenrechner den Grenzbetrag?
Der Rechner vergleicht für bis zu zehn Folgejahre den Beitrag ohne Schaden mit dem Beitrag nach Rückstufung, jeweils nach heutigem Tarifstand. Die Summe der jährlichen Mehrkosten ergibt die Rückstufungskosten. Bei der Haftpflicht entspricht der rechnerische Grenzbetrag diesen Rückstufungskosten, bei der Vollkasko kommt die Selbstbeteiligung hinzu.
Warum werden mehrere Jahre berücksichtigt?
Eine Rückstufung wirkt nicht nur ein Jahr. Erst mit weiteren schadenfreien Jahren steigt die SF-Klasse wieder, und so lange kann der Beitrag höher sein als ohne Schaden. Der Rechner betrachtet maximal zehn Folgejahre und endet früher, wenn sich der rechnerische Nachteil vorher erledigt.
Muss ich einen kleinen Haftpflichtschaden melden?
Die Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, dass Sie ein Schadenereignis Ihrem Versicherer melden – auch einen kleinen Fremdschaden. Der Versicherer prüft dann, ob und in welcher Höhe Ansprüche berechtigt sind. Nach abgeschlossener Regulierung kann je nach Bedingungen ein Schadenrückkauf geprüft werden. Die genauen Meldepflichten stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.
Was passiert bei zwei Schäden im selben Jahr?
Rückstufungstabellen sehen bei mehreren Schäden in einem Jahr häufig eine stärkere Rückstufung vor. Die konkrete Ziel-SF ergibt sich aus Ihrem Tarif. Der 123-Schadenrechner betrachtet einen Schadenfall; tragen Sie bei mehreren Schäden die SF-Klasse ein, die Ihr Versicherer Ihnen für diese Situation nennt.
Wie genau ist der Rechner?
Das hängt von Ihren Angaben ab. Die Genauigkeitsampel zeigt es an: Hohe Genauigkeit erreichen Sie mit Ihrer konkreten Rückstufungs-SF, dem Beitrag der betroffenen Sparte und den Beitragssätzen Ihres Tarifs. Fehlen tarifindividuelle Werte wie die Rückstufungs-SF oder der Beitrag nach Rückstufung, rechnet er nicht mit Ersatzannahmen, sondern zeigt, welche Angabe fehlt. Künftige Tarifänderungen kann er nicht berücksichtigen.
Wo finde ich meine SF-Klasse?
Ihre aktuelle SF-Klasse steht in der Regel auf Ihrer Beitragsrechnung, im Versicherungsschein oder im Kundenportal Ihres Versicherers – getrennt für Haftpflicht und Vollkasko.
Wo finde ich meine Rückstufungstabelle?
Die Rückstufungstabelle ist Teil der Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs, meist in einem Anhang mit Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System. Alternativ nennt Ihnen Ihr Versicherer die SF-Klasse, in die Ihr Vertrag nach dem Schaden zurückgestuft würde.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.
Erst rechnen, dann entscheiden
Mit Ihrer Rückstufungs-SF und Ihrem Spartenbeitrag erhalten Sie die genaueste Rechnung.

