Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz, wenn Ihr Betrieb einen Schaden verursacht
Ein Kunde stolpert im Laden über ein Kabel, ein Monteur beschädigt beim Kunden eine Wasserleitung, ein Mitarbeiter lässt Werkzeug auf ein parkendes Auto fallen: Für solche Schäden haftet Ihr Betrieb gegenüber den Geschädigten. Die Betriebshaftpflicht zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
- Versichert: Personen- und Sachschäden Dritter samt Folgekosten
- Für: Handwerk, Handel, Gastronomie, Dienstleister, Gründer
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Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich. Der Versicherungsschutz richtet sich nach der angegebenen Betriebsart – Tätigkeiten, die dort nicht genannt sind, können später ungedeckt sein.
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Was ist versichert – was nicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen und für die Sie nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen einstehen müssen. Entscheidend ist, dass ein Dritter geschädigt wird – nicht Ihr eigener Betrieb.
Versichert
- Personenschäden, etwa Verletzungen von Kunden oder Besuchern
- Sachschäden an fremdem Eigentum
- Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen, etwa Verdienstausfall
- Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen
Je nach Tarif
- Schäden an gemieteten Räumen
- Schäden an Sachen, die Sie beim Kunden bearbeiten
- Schäden durch Subunternehmer
- Schäden im Ausland
- Produkthaftpflicht für hergestellte oder gehandelte Waren
Nicht versichert
- reine Vermögensschäden, etwa durch fehlerhafte Beratung
- Mängel an Ihrer eigenen Arbeit oder Ware (Gewährleistung)
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden an Ihrem eigenen Betriebsinventar
Für Fehler in Beratung, Planung oder Verwaltung, die nur Geld kosten, ist die Vermögensschadenhaftpflicht zuständig. Wer Waren herstellt, importiert oder unter eigener Marke verkauft, sollte die Produkthaftpflicht prüfen. Für Kammerberufe mit gesetzlicher Versicherungspflicht gibt es die Berufshaftpflicht.
Für wen ist das wichtig?
Eine Betriebshaftpflicht ist für die meisten Unternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wirtschaftlich ist sie für fast jeden Betrieb mit Kundenkontakt eine Grundabsicherung, denn Haftpflichtansprüche sind der Höhe nach nicht begrenzt.
Handwerk und Bau
Arbeiten in fremden Räumen und an fremdem Eigentum: Leitungs-, Brand- und Wasserschäden können hohe Forderungen auslösen. Viele Auftraggeber verlangen einen Versicherungsnachweis.
Handel und Gastronomie
Publikumsverkehr bedeutet Unfallrisiken in Laden, Lokal oder auf dem Parkplatz. Wer Lebensmittel oder Waren abgibt, sollte zusätzlich die Produkthaftung im Blick haben.
Dienstleister mit Kundenkontakt
Reinigung, Hausmeisterdienste, Pflege, Kosmetik, Fitness: Schäden entstehen oft direkt beim Kunden oder an dessen Eigentum.
Gründer und Kleinunternehmer
Auch mit geringem Umsatz haften Sie für Schäden in voller Höhe. Die Betriebshaftpflicht gehört daher zu den ersten Verträgen nach der Gewerbeanmeldung.
Bewachungsgewerbe
Hier ist eine Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Erlaubnis: Nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GewO wird sie versagt, wenn der Nachweis fehlt.
Betriebshaftpflicht oder Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflicht schützt Sie bei Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Schäden, die bei einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen, sind dort in der Regel ausgeschlossen – auch bei Nebengewerbe oder Kleinunternehmen.
| Situation | Privathaftpflicht | Betriebshaftpflicht |
|---|---|---|
| Sie beschädigen beim Einkauf eine Vase im Geschäft | zuständig | nicht zuständig |
| Sie beschädigen bei einem Auftrag die Einrichtung eines Kunden | in der Regel ausgeschlossen | zuständig |
| Ein Kunde verletzt sich in Ihren Geschäftsräumen | in der Regel ausgeschlossen | zuständig |
| Ein Beschäftigter verursacht bei der Arbeit einen Schaden | nicht zuständig | zuständig, je nach Vertrag einschließlich persönlicher Haftung der Beschäftigten |
| Nebenberufliche Tätigkeit, etwa Fotografie oder Onlinehandel | meist ausgeschlossen, Bedingungen prüfen | zuständig, wenn die Tätigkeit versichert ist |
Wer selbstständig ist, braucht beide Verträge: die Betriebshaftpflicht für den Betrieb und die Privathaftpflicht für das Privatleben. Einige Versicherer bieten für sehr kleine Nebentätigkeiten Einschlüsse in der Privathaftpflicht an – prüfen Sie dann genau, welche Tätigkeiten genannt sind.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Betriebsbeschreibung
Versichert ist, was im Vertrag als Tätigkeit steht. Neue Leistungen oder Geschäftsfelder sollten Sie dem Versicherer melden.
Deckungssummen
Die Versicherungssumme sollte Personen-, Sach- und Folgeschäden in realistischer Höhe abdecken. Prüfen Sie auch, ob Auftraggeber bestimmte Summen vertraglich verlangen.
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
Für Handwerker wichtig: Schäden an Sachen, an denen Sie arbeiten, sind nicht in jedem Tarif oder nur begrenzt enthalten.
Mietsachschäden
Wer Büro, Laden oder Werkstatt mietet, sollte Schäden an den gemieteten Räumen eingeschlossen haben.
Selbstbeteiligung
Sie senkt den Beitrag. Kleine Schäden tragen Sie dann selbst.
Weitere Gewerbeversicherungen
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht
Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für die meisten Betriebe nicht. Ausnahmen gibt es für einzelne Gewerbe, etwa das Bewachungsgewerbe, bei dem der Nachweis einer Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Erlaubnis ist. Unabhängig davon verlangen viele Auftraggeber, Vermieter oder Messeveranstalter einen Versicherungsnachweis.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb. Berufshaftpflicht nennt man meist den Schutz für bestimmte, oft kammergebundene Berufe, bei denen Fehler vor allem Vermögensschäden verursachen und für die das Gesetz teils eine Versicherung vorschreibt.
Reicht meine Privathaftpflicht für ein Kleingewerbe?
In der Regel nicht. Die Privathaftpflicht deckt Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson; berufliche und gewerbliche Tätigkeiten sind meist ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Bedingungen, bevor Sie Aufträge annehmen.
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
Schäden, die Beschäftigte bei ihrer Arbeit Dritten zufügen, sind über die Betriebshaftpflicht des Unternehmens versichert. Viele Tarife schließen auch die persönliche Haftung der Beschäftigten ein. Ihre eigenen Arbeitsunfälle sind dagegen Sache der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zahlt die Betriebshaftpflicht, wenn meine eigene Ware beschädigt wird?
Nein. Sie leistet nur für Schäden Dritter. Für Einrichtung, Waren und Technik im eigenen Betrieb ist eine Inhaltsversicherung zuständig.
Ist die Produkthaftpflicht in der Betriebshaftpflicht enthalten?
Häufig ist eine konventionelle Produkthaftpflicht Teil der Betriebshaftpflicht. Wer Produkte herstellt, importiert oder an Weiterverarbeiter liefert, braucht oft eine erweiterte Deckung. Das sollten Sie im Vergleich gezielt prüfen.
Betriebshaftpflicht vergleichen
Tätigkeit genau beschreiben, Deckungssumme festlegen, Einschlüsse wie Mietsach- und Tätigkeitsschäden prüfen – dann Angebote gegenüberstellen.
Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.

