Betriebsunterbrechung

Betriebs­unterbrechungs­versicherung: laufende Kosten und Gewinn nach einem Sachschaden absichern

Nach einem Brand oder Wasserschaden ist der Schaden an Einrichtung und Waren oft nur ein Teil des Problems. Solange der Betrieb ruht, laufen Miete, Löhne und Kreditraten weiter, während Umsätze ausbleiben. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt diesen Ertragsausfall. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sie nichts zu tun, auch wenn beide mit „BU“ abgekürzt werden.

  • Ersetzt: laufende Kosten und entgangenen Gewinn
  • Voraussetzung: ein versicherter Sachschaden, etwa durch Feuer oder Leitungswasser

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Begriffe klären

Betriebs­unterbrechung oder Berufs­unfähigkeit? Zwei verschiedene „BU“

Im Gewerbe steht BU für Betriebsunterbrechung: Der Betrieb kann nach einem Sachschaden nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. In der Vorsorge steht BU für Berufsunfähigkeit: Ein Mensch kann seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Beide Versicherungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.

Betriebsunterbrechung und Absicherung der Arbeitskraft im Vergleich
Versicherung Was löst die Leistung aus? Was wird gezahlt?
Betriebs­unterbrechungs­versicherung Sachschaden im Betrieb, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm laufende Kosten und entgangener Gewinn des Betriebs
Berufsunfähigkeits­versicherung Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben monatliche Rente für Sie persönlich
Krankentagegeld vorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall Tagegeld als Ersatz für Ihr Einkommen
Praxisausfall­versicherung Krankheit oder Unfall der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers fortlaufende Kosten der Praxis

Fällt Ihr Betrieb aus, weil Sie selbst krank sind, leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht. Dafür sind Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung oder – bei Praxen – eine Praxisausfallversicherung gedacht.

Leistungsumfang

Was ist versichert – was nicht?

● versichert

Versichert

  • fortlaufende Kosten wie Miete, Löhne und Gehälter, Leasingraten und Zinsen
  • entgangener Betriebsgewinn während der Unterbrechung
  • je nach Vertrag Mehrkosten, um den Betrieb weiterzuführen, etwa für Ausweichräume oder Mietgeräte
  • je nach Vertrag Rückwirkungsschäden, wenn ein Sachschaden bei einem Zulieferer oder Abnehmer Ihren Betrieb lahmlegt
▲ nicht versichert

Nicht versichert

  • Unterbrechungen ohne versicherten Sachschaden, etwa durch Auftragsmangel
  • Ausfall durch Krankheit der Inhaberin oder des Inhabers
  • behördliche Schließungen wegen Krankheitserregern – dafür gibt es eigene Betriebsschließungsversicherungen
  • die beschädigten Sachen selbst

Den Schaden an Einrichtung, Maschinen und Waren ersetzt die Inhaltsversicherung. Legt ein Hackerangriff ohne Sachschaden Ihre IT lahm, ist die Cyber-Versicherung für Unternehmen zuständig, die eine eigene Betriebsunterbrechungs-Deckung enthalten kann.

Für wen ist das wichtig?

Für wen ist eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung wichtig?

● hoher Bedarf

Hoher Bedarf

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Einzelhandel mit Ladenlokal
  • Handwerk und Produktion mit Werkstatt und Maschinen
  • Betriebe mit hohen Fixkosten und vielen Beschäftigten
◆ prüfen

Genau prüfen

  • Onlinehändler mit eigenem Lager
  • Arzt- und Therapiepraxen mit Behandlungsräumen
  • Betriebe, die von einem einzelnen Zulieferer oder Großkunden abhängen
▲ geringerer Bedarf

Geringerer Bedarf

  • Büro-Dienstleister, die kurzfristig an einem anderen Ort weiterarbeiten können
  • Selbstständige ohne eigene Geschäftsräume
Vertrag gestalten

Kleine oder große BU – und worauf Sie achten sollten

Kleine Betriebs­unterbrechung

Für kleinere Betriebe und Gründer wird sie meist zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen. Sie greift bei denselben Gefahren; die Entschädigung ist häufig auf die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung begrenzt.

Eigenständige Betriebs­unterbrechung

Für größere Betriebe gibt es eigenständige Verträge, etwa als Feuer-Betriebs­unterbrechungs­versicherung. Die Versicherungssumme richtet sich dann nach Gewinn und fortlaufenden Kosten eines Geschäftsjahres.

Haftzeit

Sie legt fest, wie lange der Versicherer nach dem Schaden zahlt, häufig zwölf Monate. Längere Haftzeiten sind vereinbar und sinnvoll, wenn Wiederaufbau oder Ersatz von Spezialmaschinen länger dauern kann.

Versicherungssumme

Grundlage sind die betrieblichen Zahlen. Passen Sie die Summe an, wenn Umsatz und Kosten wachsen, sonst droht eine Kürzung wegen Unterversicherung.

Zeitliche Selbstbeteiligung

Viele Verträge sehen vor, dass der Betrieb die ersten Stunden oder Tage einer Unterbrechung selbst trägt.

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Zinsen sowie den entgangenen Gewinn, solange der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden ganz oder teilweise stillsteht – längstens für die vereinbarte Haftzeit.

Ist die Betriebsunterbrechungsversicherung dasselbe wie eine BU-Versicherung?

Nein. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert den Betrieb nach einem Sachschaden ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen persönlich eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Beide werden mit „BU“ abgekürzt.

Zahlt die Versicherung, wenn ich krank bin?

Nein. Auslöser ist ein Sachschaden im Betrieb. Für den Ausfall durch eigene Krankheit gibt es Krankentagegeld, die Berufsunfähigkeitsversicherung und für Praxen die Praxisausfallversicherung.

Was ist die Haftzeit?

Die Haftzeit ist der Zeitraum nach dem Schaden, für den der Versicherer den Ertragsausfall ersetzt, häufig zwölf Monate. Wählen Sie sie so, dass sie zur realistischen Dauer von Wiederaufbau und Neustart passt.

Was ist eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine Variante für kleinere Betriebe, die meist zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen wird und bei denselben Gefahren greift. Die Entschädigung ist häufig auf die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung begrenzt.

Sind Schäden durch Hackerangriffe versichert?

In der Regel nicht, wenn kein Sachschaden vorliegt. Betriebsunterbrechungen durch Cyberangriffe deckt eine Cyber-Versicherung für Unternehmen ab, sofern dieser Baustein vereinbart ist.

Betriebs­unterbrechungs­versicherung vergleichen

Fixkosten und Gewinn ermitteln, passende Haftzeit wählen, Abstimmung mit der Inhaltsversicherung prüfen – dann Tarife gegenüberstellen.

Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.