Firmenrechtsschutz

Gewerbe­rechtsschutz: Firmen­rechtsschutz für Selbstständige, Betriebe und Praxen

Eine Kündigungsschutzklage, eine Klage gegen den Steuerbescheid oder ein Ermittlungsverfahren nach einem Arbeitsunfall: Rechtsstreitigkeiten gehören für Unternehmen zum Alltag und können teuer werden. Der Gewerberechtsschutz – bei Finanzchef24 „Firmenrechtsschutz“ genannt – übernimmt für versicherte Rechtsbereiche Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten gerichtlich beauftragter Sachverständiger.

  • Häufig enthalten: Arbeits-, Schadenersatz-, Steuer-, Sozialgerichts- und Strafrechtsschutz
  • Oft als Zusatz: Vertrags-, Immobilien- und Verkehrsrechtsschutz

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Marktabdeckung
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Leistungsumfang

Was ist versichert – was nicht?

Typische Bausteine im Gewerberechtsschutz
Baustein Typischer Fall Hinweis
Arbeitsrechtsschutz Ein ehemaliger Mitarbeiter klagt gegen seine Kündigung. meist mit Wartezeit
Schadenersatz­rechtsschutz Sie fordern Ersatz, weil ein Dritter Ihr Firmeneigentum beschädigt hat. nur für eigene Forderungen, nicht für deren Abwehr
Steuerrechtsschutz Sie klagen vor dem Finanzgericht gegen einen Steuerbescheid. in der Regel erst im gerichtlichen Verfahren
Sozialgerichts­rechtsschutz Streit mit der Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht. in der Regel erst im gerichtlichen Verfahren
Straf- und Ordnungs­widrigkeiten­rechtsschutz Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall. Vorsatzvorwürfe nur mit erweitertem Strafrechtsschutz; Bußgelder selbst nie
Vertragsrechtsschutz Ein Kunde bezahlt Ihre Rechnung nicht und es kommt zum Prozess. für Firmen meist nur als Zusatzbaustein
Immobilienrechtsschutz Streit mit dem Vermieter über die Nebenkosten der Geschäftsräume. Zusatzbaustein
Verkehrsrechtsschutz Streit nach einem Unfall mit dem Firmenwagen. Zusatzbaustein
▲ nicht versichert

Nicht versichert

  • die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Ihren Betrieb
  • Streitfälle, die vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit entstanden sind
  • Streit unter Gesellschaftern und viele Fragen des Gesellschaftsrechts
  • Marken-, Patent- und Urheberrecht sowie Kartellrecht
  • Geldstrafen und Bußgelder selbst
◆ andere Versicherung

Zuständig ist stattdessen

Fordern Kunden oder Dritte Schadenersatz von Ihnen, prüft und wehrt Ihre Haftpflichtversicherung die Ansprüche ab: die Betriebshaftpflicht bei Personen- und Sachschäden, die Berufshaftpflicht bei Fehlern in freien und beratenden Berufen.

Für wen ist das wichtig?

Für wen ist Gewerbe­rechtsschutz wichtig – auch für Praxen?

● hoher Bedarf

Hoher Bedarf

  • Betriebe mit Angestellten
  • Handwerk und Handel mit Fuhrpark
  • Unternehmen in gemieteten Geschäftsräumen
◆ prüfen

Genau prüfen

  • Solo-Selbstständige und Freiberufler
  • Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen
  • Betriebe mit vielen Kundenverträgen
▲ privat

Privater Schutz

  • Streit als Privatperson, etwa mit dem Vermieter der eigenen Wohnung
  • Verkehrsunfall mit dem Privatwagen

Rechtsschutzversicherung privat

Rechtsschutz für Praxen von Ärztinnen, Ärzten und Heilberufen

Praxisteam

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Medizinischen Fachangestellten oder angestellten Ärztinnen und Ärzten sind über den Arbeitsrechtsschutz abgedeckt.

Praxisräume

Streit mit dem Vermieter, etwa über die Nebenkostenabrechnung, fällt unter den Immobilienrechtsschutz für gewerblich genutzte Räume.

Berufsrecht

Verfahren vor Kammern oder Berufsgerichten sind über einen Disziplinar- und Standesrechtsschutz versicherbar. Prüfen Sie, ob er im Tarif enthalten ist.

Kassenärztliche Verfahren

Ob Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung, etwa um Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Regresse, versichert sind, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Fragen Sie gezielt danach.

Schadenersatzforderungen von Patientinnen und Patienten nach einem Behandlungsfehler deckt nicht der Rechtsschutz, sondern die Berufshaftpflicht.

Vertrag prüfen

Worauf Sie beim Firmen­rechtsschutz achten sollten

Bausteine passend wählen

Vergleichen Sie, welche Rechtsbereiche im Grundschutz enthalten sind und welche – etwa Vertrags- oder Immobilienrechtsschutz – Sie zusätzlich brauchen.

Wartezeit

Für viele Bereiche, etwa Arbeits- und Vertragsstreitigkeiten, gilt häufig eine Wartezeit von drei Monaten. Für Schadenersatz- und Strafrechtsschutz gilt sie in der Regel nicht. Streit, der sich bereits abzeichnet, lässt sich nicht nachträglich versichern.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme begrenzt die Kosten je Rechtsfall. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, wirkt aber bei jedem Fall.

Mitversicherte Personen

Klären Sie, ob Beschäftigte in ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert sind, etwa bei einem Strafverfahren nach einem Arbeitsunfall.

Beruf und privat

Manche Tarife für Selbstständige verbinden Firmen- und Privatrechtsschutz in einem Vertrag. Prüfen Sie, ob das für Sie einfacher ist als zwei getrennte Verträge.

FAQ

Häufige Fragen zum Gewerbe­rechtsschutz

Ist Gewerberechtsschutz dasselbe wie Firmenrechtsschutz?

Ja, beide Begriffe meinen eine Rechtsschutzversicherung für die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit. Finanzchef24 verwendet die Bezeichnung Firmenrechtsschutz.

Zahlt der Rechtsschutz, wenn ein Kunde Schadenersatz von mir fordert?

Nein. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gehört zur Haftpflichtversicherung. Je nach Tätigkeit ist das die Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht.

Ist Streit mit Kunden über offene Rechnungen versichert?

Nur wenn ein Vertragsrechtsschutz vereinbart ist. Für Unternehmen ist er meist ein Zusatzbaustein und nicht im Grundschutz enthalten.

Gibt es eine Wartezeit?

Für viele Rechtsbereiche, etwa Arbeits- und Vertragsrecht, gilt häufig eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeginn. Für Schadenersatz- und Strafrechtsschutz gilt sie in der Regel nicht.

Brauchen Arztpraxen einen eigenen Rechtsschutz?

Für Praxen sind Arbeitsrechtsschutz für das Praxisteam, Immobilienrechtsschutz für die Praxisräume und ein Disziplinar- und Standesrechtsschutz wichtig. Ob Verfahren mit der Kassenärztlichen Vereinigung versichert sind, unterscheidet sich je nach Tarif.

Deckt der Gewerberechtsschutz auch private Streitigkeiten?

Nein, er gilt für die berufliche Tätigkeit. Private Streitigkeiten deckt eine private Rechtsschutzversicherung; manche Tarife für Selbstständige verbinden beides.

Firmen­rechtsschutz vergleichen

Rechtsbereiche festlegen, Zusatzbausteine wie Vertragsrechtsschutz prüfen, Wartezeit einplanen – dann Tarife gegenüberstellen.

Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.