D&O-Versicherung: Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
Wer ein Unternehmen leitet, haftet für Pflichtverletzungen persönlich – vor allem gegenüber der eigenen Gesellschaft, unter Umständen auch gegenüber Dritten. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) prüft solche Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Für: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte, leitende Angestellte
- Deckt: Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen in der Leitungsfunktion
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Wann Geschäftsführer und Vorstände persönlich haften
Geschäftsführer einer GmbH müssen in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Verletzen sie ihre Pflichten, haften sie der Gesellschaft für den entstandenen Schaden (§ 43 GmbHG). Für Vorstandsmitglieder einer AG gilt Entsprechendes (§ 93 AktG); im Streitfall müssen sie sogar beweisen, dass sie sorgfältig gehandelt haben.
Innenhaftung
Die eigene Gesellschaft fordert Schadenersatz – etwa nach einer Fehlinvestition, einem nicht abgesicherten Risiko oder versäumten Fristen. Oft wird der Anspruch erst nach einem Wechsel in der Geschäftsführung oder durch neue Gesellschafter erhoben.
Außenhaftung
Dritte wie Geschäftspartner oder Gläubiger machen Ansprüche direkt gegen die Person in der Leitungsfunktion geltend. Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche versichert sind, regeln die Bedingungen.
Krise und Insolvenz
Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen Geschäftsleiter Zahlungen erstatten, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar waren (§ 15b InsO). Prüfen Sie, ob solche Ansprüche im Vertrag eingeschlossen sind.
Die D&O schützt die Person in der Leitungsfunktion. Personen- und Sachschäden, die der Betrieb Dritten zufügt, deckt dagegen die Betriebshaftpflicht.
Für wen ist eine D&O-Versicherung wichtig?
Hoher Bedarf
- Geschäftsführer von GmbH und UG mit Mitgesellschaftern, Investoren oder Krediten
- Vorstände und Aufsichtsräte von AG und Genossenschaft
- Geschäftsleitung in Unternehmen mit vielen Beschäftigten oder Auslandsgeschäft
Genau prüfen
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer kleinen Ein-Personen-GmbH
- Prokuristen, Beiräte und leitende Angestellte
- Vorstände von Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Anderer Schutz passt
- Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Organfunktion
- Fehler gegenüber Kunden, etwa in Beratung oder Planung
Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- Prüfung, ob der erhobene Anspruch berechtigt ist
- Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten
- Ausgleich berechtigter Ansprüche wegen Vermögensschäden
- je nach Bedingungen Verteidigungskosten in einem Strafverfahren mit Bezug zum Schaden
- Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn, wenn sie bei Abschluss nicht bekannt waren (Rückwärtsdeckung)
Nicht versichert
- vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen
- Personen- und Sachschäden
- Geldstrafen, Geldbußen und die Rückzahlung von Vergütungen
- Streitigkeiten des Unternehmens selbst mit Kunden, Beschäftigten oder Behörden
| Versicherung | Wer ist geschützt? | Typischer Fall |
|---|---|---|
| D&O-Versicherung | die Person in der Leitungsfunktion | Die GmbH verlangt vom früheren Geschäftsführer Ersatz für eine verlustreiche Investition. |
| Vermögensschadenhaftpflicht | Unternehmen und Berufsträger gegenüber Kunden | Ein Beratungsfehler verursacht beim Kunden einen finanziellen Schaden. |
| Firmenrechtsschutz | das Unternehmen als Partei eines Rechtsstreits | Das Unternehmen klagt gegen einen Bescheid oder streitet mit einem Mitarbeiter. |
Wenn das Unternehmen selbst einen Rechtsstreit führt, hilft der Gewerberechtsschutz.
Worauf Sie beim D&O-Vertrag achten sollten
Anspruchserhebungsprinzip
Versicherungsfall ist in der Regel die erstmalige schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs während der Vertragslaufzeit. Achten Sie auf eine ausreichende Nachmeldefrist für Ansprüche, die erst nach Vertragsende oder Ihrem Ausscheiden erhoben werden.
Versicherungssumme
Sie steht meist für alle versicherten Personen gemeinsam und je Versicherungsjahr insgesamt zur Verfügung. Abwehrkosten werden in vielen Verträgen darauf angerechnet.
Selbstbehalt
Für Vorstandsmitglieder einer AG schreibt das Gesetz einen Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens vor, mindestens bis zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Für Aufsichtsräte gilt diese Pflicht nicht (§ 116 AktG); für GmbH-Geschäftsführer gibt es keine entsprechende Vorgabe.
Wer schließt ab?
Üblich ist, dass das Unternehmen den Vertrag für seine Organmitglieder abschließt. Daneben gibt es persönliche D&O-Verträge, die eine einzelne Person selbst abschließt.
Geltungsbereich
Bei Geschäften außerhalb der EU, insbesondere in den USA, enthalten viele Verträge Einschränkungen. Klären Sie das vorab, wenn Sie international tätig sind.
Weitere Versicherungen für Unternehmen
Häufige Fragen zur D&O-Versicherung
Was bedeutet D&O?
D&O steht für Directors and Officers. Gemeint ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Personen in Leitungs- und Aufsichtsfunktionen, etwa Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte.
Haftet ein GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?
Ja, gegenüber der Gesellschaft haftet er persönlich, wenn er seine Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht (§ 43 GmbHG). Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung vor Ansprüchen der eigenen Gesellschaft.
Wer zahlt die D&O-Versicherung?
In der Regel schließt das Unternehmen den Vertrag ab und zahlt den Beitrag; versichert sind die Organmitglieder. Alternativ gibt es persönliche D&O-Verträge, die eine Person selbst abschließt.
Ist ein Selbstbehalt Pflicht?
Für Vorstandsmitglieder einer AG ja: mindestens 10 Prozent des Schadens, mindestens bis zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Für Aufsichtsräte und GmbH-Geschäftsführer gibt es keine gesetzliche Pflicht.
Sind auch frühere Geschäftsführer versichert?
Viele Verträge schließen ehemalige Organmitglieder ein. Entscheidend ist, dass der Anspruch während der Vertragslaufzeit oder einer vereinbarten Nachmeldefrist erhoben wird.
Warum gibt es für D&O keinen Sofortrechner?
Der Beitrag hängt stark von Unternehmensgröße, Branche, Finanzlage und gewünschter Versicherungssumme ab. Finanzchef24 bietet für die D&O-Versicherung deshalb eine individuelle Beratung mit Angebotsanfrage an.
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