Vermögensschadenhaftpflicht: wenn ein Fehler Ihre Kunden Geld kostet
Eine falsch berechnete Kalkulation, eine versäumte Frist, eine fehlerhafte Empfehlung: Bei beratenden und verwaltenden Tätigkeiten entsteht oft kein Personen- oder Sachschaden, sondern ein rein finanzieller Verlust beim Kunden. Diese reinen Vermögensschäden deckt die Betriebshaftpflicht in der Regel nicht – dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht.
- Versichert: reine Vermögensschäden Dritter
- Für: Berater, Vermittler, Verwalter, Planer, Agenturen
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Vermögensschadenhaftpflicht vergleichen
Beschreiben Sie Ihre Beratungs- oder Verwaltungstätigkeit genau und überlegen Sie, um welche Beträge es bei Ihren Kunden typischerweise geht. Danach richtet sich die passende Versicherungssumme.
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Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Haftpflichtversicherungen unterscheiden drei Schadenarten. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für die dritte zuständig:
- Personenschaden
- Ein Mensch wird verletzt oder getötet – Fall für die Betriebshaftpflicht.
- Sachschaden
- Eine fremde Sache wird beschädigt oder zerstört – ebenfalls Betriebshaftpflicht.
- Unechter Vermögensschaden
- Ein finanzieller Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden, etwa Verdienstausfall nach einem Unfall – in der Regel über die Betriebshaftpflicht mitversichert.
- Reiner Vermögensschaden
- Ein finanzieller Verlust ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden, etwa durch falsche Beratung – Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht.
Für wen ist das wichtig?
Vermittler und Finanzberufe
Für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) ist der Nachweis einer Berufshaftpflicht Voraussetzung für die Erlaubnis.
Unternehmens- und Steuerberatung
Empfehlungen und Berechnungen, auf die sich Kunden verlassen, können bei Fehlern hohe finanzielle Folgen haben. Für Steuerberater ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Haus- und Immobilienverwaltung
Fristen, Abrechnungen, Beschlüsse: Wohnimmobilienverwalter brauchen nach § 34c GewO eine Berufshaftpflicht für die Erlaubnis.
Sachverständige und Planer
Gutachten und Planungen bilden die Grundlage für Entscheidungen Dritter. Fehler wirken sich oft erst später aus.
Agenturen, Coaches, Übersetzer
Auch ohne gesetzliche Pflicht entstehen Vermögensschäden, etwa durch eine fehlerhafte Kampagne oder eine falsche Übersetzung in einem Vertrag.
Eine Übersicht, für welche Berufe das Gesetz eine Versicherung vorschreibt, finden Sie auf der Seite Berufshaftpflicht.
Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- reine Vermögensschäden aus Ihrer beruflichen Tätigkeit
- Fehler von Mitarbeitern, für die Sie haften
- Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen
Je nach Tarif
- Rückwärtsversicherung für frühere Fehler
- Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen
- Tätigkeiten im Ausland
Nicht versichert
- Personen- und Sachschäden
- wissentliche Pflichtverletzungen
- Eigenschäden Ihres Unternehmens
- persönliche Haftung als Geschäftsführer
Personen- und Sachschäden deckt die Betriebshaftpflicht. Die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen gegenüber dem eigenen Unternehmen sichert die D&O-Versicherung ab. Schäden an den eigenen Systemen durch Hackerangriffe übernimmt die Cyber-Versicherung für Unternehmen.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Versicherungssumme
Orientieren Sie sich an den Werten, über die Ihre Kunden auf Grundlage Ihrer Arbeit entscheiden – nicht nur an Ihrem Honorar.
Jahreshöchstleistung
Die Leistung für alle Schäden eines Jahres ist oft auf ein Vielfaches der Versicherungssumme begrenzt. Prüfen Sie, ob das bei mehreren Schäden reicht.
Serienschäden
Beruht derselbe Fehler auf mehreren Fällen, werten viele Verträge sie als einen Versicherungsfall. Die Summe steht dann nur einmal zur Verfügung.
Rückwärtsversicherung und Nachhaftung
Vermögensschäden zeigen sich oft spät. Klären Sie, wie frühere Verstöße und Ansprüche nach Vertragsende behandelt werden.
Tätigkeitsbeschreibung
Versichert ist, was im Vertrag steht. Nennen Sie alle Beratungs- und Nebentätigkeiten.
Weitere Gewerbeversicherungen
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht
Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflicht ab?
Sie zahlt berechtigte Forderungen, wenn Ihre Kunden durch einen Fehler bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einen rein finanziellen Schaden erleiden, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Ist eine Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht?
Für einige Berufe ja, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler. Dort ist sie als Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Für viele andere Berater ist sie freiwillig.
Reicht nicht die Betriebshaftpflicht?
Für reine Vermögensschäden in der Regel nicht. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden, aber keine finanziellen Verluste aus fehlerhafter Beratung.
Was ist der Unterschied zur D&O-Versicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Fehler gegenüber Ihren Kunden. Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Vorstände, wenn sie wegen Pflichtverletzungen bei der Unternehmensleitung persönlich haften.
Gibt es eine Vermögensschadenhaftpflicht für IT-Dienstleister?
Ja. Für IT-Dienstleister wird sie meist mit der Betriebshaftpflicht zu einer IT-Haftpflicht kombiniert, die auch Datenverlust und Ausfälle beim Kunden berücksichtigt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Sie sollte zu den Werten passen, über die Ihre Kunden auf Grundlage Ihrer Arbeit entscheiden. Bei Pflichtberufen gibt das Gesetz eine Mindestsumme vor, die nicht unterschritten werden darf.
Vermögensschadenhaftpflicht vergleichen
Tätigkeiten vollständig angeben, Versicherungssumme an Ihren Aufträgen ausrichten, Serienschaden- und Nachhaftungsregeln prüfen – dann Angebote gegenüberstellen.
Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.

