Gewerbe · Haftpflicht

Produkt­haftpflicht­versicherung: Schutz, wenn ein Produkt einen Schaden verursacht

Ein Akku überhitzt, eine Spielzeugkante verletzt ein Kind, ein Zulieferteil versagt im Endprodukt: Wer Produkte herstellt, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz auch ohne eigenes Verschulden. Die Produkthaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

  • Haftung: verschuldensunabhängig nach ProdHaftG
  • Betrifft: Hersteller, Eigenmarken, Importeure, Zulieferer

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Geben Sie an, ob Sie Produkte selbst herstellen, unter eigener Marke vertreiben oder aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einführen. Davon hängt ab, welche Deckung Sie brauchen.

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Rechtslage

Produkthaftung: Was das Gesetz verlangt

Für fehlerhafte Produkte haften Unternehmen in Deutschland auf zwei Wegen nebeneinander:

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Wird durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, muss der Hersteller den Schaden ersetzen – unabhängig von Verschulden (§ 1 ProdHaftG). Sachschäden sind nach geltendem Recht nur erfasst, wenn eine andere, privat genutzte Sache beschädigt wird.
Produzentenhaftung nach § 823 BGB
Daneben haften Hersteller nach allgemeinem Deliktsrecht, wenn sie Pflichten bei Konstruktion, Fertigung, Instruktion oder Produktbeobachtung verletzen. Diese Haftung erfasst auch gewerblich genutzte Sachen.
Wer als Hersteller gilt (§ 4 ProdHaftG)
Neben dem tatsächlichen Hersteller auch, wer sich durch Name oder Marke als Hersteller ausgibt, wer Produkte gewerblich in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt und – wenn der Hersteller nicht feststellbar ist – jeder Lieferant, der seinen Vorlieferanten nicht rechtzeitig benennt.

Geplante Reform des Produkthaftungsrechts

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts wird die EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 umgesetzt. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren (Stand Oktober 2026), geplant ist ein Inkrafttreten zum 9. Dezember 2026. Nach dem Entwurf soll Software ausdrücklich als Produkt gelten, und unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen haften. Für Produkte, die vorher in Verkehr gebracht wurden, soll das bisherige Recht weiter gelten.

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Für wen ist das wichtig?

Hersteller und Manufakturen

Wer Produkte herstellt, haftet für Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler – auch kleine Betriebe und Handwerker mit eigenen Erzeugnissen.

Händler mit Eigenmarke

Wer Ware unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft, gilt als Hersteller, auch wenn ein anderes Unternehmen produziert hat.

Importeure und Onlinehändler

Wer Ware aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einführt, haftet wie ein Hersteller. Das betrifft auch Onlinehändler, die direkt bei Herstellern in Drittstaaten einkaufen.

Zulieferer

Wer Teile oder Grundstoffe liefert, die andere weiterverarbeiten, haftet für Fehler seines Teilprodukts. Hier sind oft Vermögensschäden beim Abnehmer das größere Risiko.

Handwerker, die Teile einbauen

Auch wer Bauteile montiert, kann für Folgeschäden haften, wenn ein eingebautes Produkt versagt.

Leistungen

Was ist versichert – was nicht?

● Grundschutz

Konventionelle Produkthaftpflicht

  • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte
  • Folgeschäden daraus, etwa Verdienstausfall
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
◆ für Zulieferer

Erweiterte Produkthaftpflicht

  • Vermögensschäden beim Abnehmer, etwa Kosten für Aus- und Einbau
  • Schäden durch Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten
  • Kosten für Prüfung und Aussortieren fehlerhafter Teile
▲ nicht enthalten

Nicht versichert

  • Schäden am fehlerhaften Produkt selbst und Gewährleistung
  • Rückrufkosten, sofern nicht gesondert vereinbart
  • bewusst fehlerhaft ausgelieferte Produkte

Die konventionelle Produkthaftpflicht ist häufig Teil der Betriebshaftpflicht; prüfen Sie, ob sie dort für Ihre Produkte ausreicht. Für Software-Anbieter und IT-Dienstleister passt zusätzlich die IT-Haftpflicht.

Tarife vergleichen

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Rolle im Markt

Hersteller, Eigenmarke, Importeur oder reiner Händler: Geben Sie Ihre Rolle korrekt an. Davon hängen Haftung und Beitrag ab.

Exportländer

Liefern Sie ins Ausland, insbesondere nach Nordamerika, prüfen Sie den Geltungsbereich. Viele Tarife schränken ihn ein oder verlangen einen Einschluss.

Erweiterte Deckung

Für Zulieferer und Hersteller von Bauteilen sind Aus- und Einbaukosten sowie Weiterverarbeitungsschäden entscheidend.

Rückruf

Rückrufkosten sind in der Produkthaftpflicht meist nicht enthalten. Klären Sie, ob ein Zusatzbaustein angeboten wird.

Versicherungssumme

Orientieren Sie sich an Ihren Liefermengen und daran, welche Schäden Ihre Produkte im ungünstigsten Fall auslösen können.

FAQ

Häufige Fragen zur Produkt­haftpflicht

Ist eine Produkthaftpflichtversicherung Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht aber unabhängig davon, ob Sie versichert sind. Abnehmer und Handelspartner verlangen häufig einen Versicherungsnachweis.

Hafte ich als Händler für fremde Produkte?

Als reiner Händler grundsätzlich nur, wenn sich der Hersteller nicht feststellen lässt und Sie Ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig benennen. Wer Ware unter eigener Marke verkauft oder aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einführt, haftet dagegen wie ein Hersteller.

Was ist der Unterschied zwischen Produkthaftung und Produzentenhaftung?

Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz gilt ohne Verschulden. Die Produzentenhaftung nach § 823 BGB setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus, etwa bei Konstruktion, Fertigung oder Produktbeobachtung, erfasst aber auch gewerblich genutzte Sachen.

Ist die Produkthaftpflicht in der Betriebshaftpflicht enthalten?

Die konventionelle Produkthaftpflicht ist häufig Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Zulieferer und Hersteller brauchen oft zusätzlich die erweiterte Produkthaftpflicht für Vermögensschäden ihrer Abnehmer.

Was ändert die Reform des Produkthaftungsrechts?

Nach dem Gesetzentwurf soll Software ausdrücklich als Produkt gelten, und unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen haften. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 9. Dezember 2026; das parlamentarische Verfahren läuft (Stand Oktober 2026).

Sind Rückrufkosten versichert?

In der Regel nicht. Rückrufkosten werden über eine eigene Rückrufkostenversicherung oder einen Zusatzbaustein abgesichert, sofern der Versicherer das anbietet.

Produkt­haftpflicht vergleichen

Rolle als Hersteller, Importeur oder Händler klären, Exportländer angeben, erweiterte Deckung prüfen – dann Angebote gegenüberstellen.

Einen Überblick über die neuen Regelungen zur Produkthaftung gibt auch die Industrie- und Handelskammer.