IT-Haftpflicht: Schutz für Entwickler, IT-Berater und Agenturen
Ein fehlerhaftes Update legt den Onlineshop eines Kunden lahm, bei einer Datenmigration gehen Kundendaten verloren, ein Konfigurationsfehler stoppt die Produktion: In der IT entstehen Schäden vor allem als finanzielle Verluste beim Auftraggeber. Die IT-Haftpflicht ist auf diese Risiken zugeschnitten.
- Kernrisiken: Programmierfehler, Datenverlust, Ausfälle
- Für: Freelancer, Softwarehäuser, Systemhäuser, Agenturen
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- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
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Geben Sie alle Tätigkeiten an, etwa Entwicklung, Beratung, Hosting oder Administration. Prüfen Sie außerdem, welche Versicherungssummen Ihre Auftraggeber in Verträgen verlangen.
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Typische Haftungsrisiken in IT-Projekten
Programmier- und Konfigurationsfehler
Ein Fehler im Code oder in der Systemkonfiguration führt beim Kunden zu Umsatzausfall oder Produktionsstillstand – ein reiner Vermögensschaden.
Datenverlust
Bei Migration, Wartung oder Backup gehen Daten verloren oder werden beschädigt. Die Wiederherstellung kann aufwendig sein.
Verzögerungen
Wird ein Projekt nicht rechtzeitig fertig, können dem Auftraggeber Folgekosten entstehen. Ob und wie weit das versichert ist, regeln die Bedingungen unterschiedlich.
Rechtsverletzungen
Verstöße gegen Urheber-, Marken- oder Datenschutzrecht, etwa durch eingebundene Inhalte oder fehlerhafte Datenverarbeitung, sind je nach Tarif eingeschlossen.
Schäden vor Ort
Beim Einsatz beim Kunden kann Hardware beschädigt werden oder ein Mensch zu Schaden kommen – das deckt der Betriebshaftpflicht-Baustein.
Für wen ist das wichtig?
Eine gesetzliche Pflicht zur IT-Haftpflicht gibt es nicht. Wirtschaftlich ist sie für alle wichtig, deren Arbeit Systeme, Daten oder Abläufe von Kunden beeinflusst:
- Softwareentwickler und Programmierer, auch als Freelancer
- Webdesigner und Webentwickler
- IT-Berater, ERP- und SAP-Berater
- Systemadministratoren und Netzwerktechniker
- Anbieter von Hosting, Cloud-Diensten und Software as a Service
- Digital- und Marketingagenturen mit technischen Leistungen
Freelancer, die über Projektvermittler arbeiten, sollten die dort verlangten Versicherungssummen vor Vertragsunterschrift prüfen.
Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- Vermögensschäden beim Kunden durch Fehler in Ihrer Leistung
- Personen- und Sachschäden über den Betriebshaftpflicht-Baustein
- Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen
Je nach Tarif
- Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen
- Kosten für die Wiederherstellung von Kundendaten
- Schäden durch Subunternehmer
- Tätigkeiten für Kunden im Ausland
Nicht versichert
- Nachbesserung Ihrer eigenen Leistung
- vertraglich übernommene Haftung über das Gesetz hinaus
- Schäden an Ihren eigenen Systemen
- wissentliche Pflichtverletzungen
Die IT-Haftpflicht verbindet die Vermögensschadenhaftpflicht mit der Betriebshaftpflicht. Werden Ihre eigenen Systeme angegriffen, hilft die Cyber-Versicherung für Unternehmen. Wer Software als Produkt vertreibt, sollte außerdem die geplante Reform der Produkthaftung im Blick haben: Software soll künftig ausdrücklich als Produkt gelten.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Tätigkeitsbeschreibung
Entwicklung, Beratung, Betrieb und Hosting sind unterschiedliche Risiken. Versichert ist nur, was im Vertrag steht.
Versicherungssumme
Richten Sie die Summe an Ihren größten Projekten und an den Vorgaben Ihrer Auftraggeber aus.
Vertragliche Haftung
Haftungsfreistellungen oder Vertragsstrafen in Kundenverträgen gehen oft über die gesetzliche Haftung hinaus und sind dann nicht versichert. Lassen Sie solche Klauseln prüfen.
Auslandsbezug
Arbeiten Sie für Kunden außerhalb Europas, prüfen Sie den räumlichen Geltungsbereich. Manche Tarife schränken ihn für bestimmte Länder ein.
Rückwärtsversicherung
Fehler in Code oder Konfiguration fallen oft erst später auf. Klären Sie, ob Verstöße vor Vertragsbeginn mitversichert sind.
Weitere Gewerbeversicherungen
Häufige Fragen zur IT-Haftpflicht
Was ist eine IT-Haftpflicht?
Eine Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister, die meist eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Betriebshaftpflicht kombiniert. Sie zahlt berechtigte Forderungen von Kunden und wehrt unberechtigte ab.
Ist die IT-Haftpflicht Pflicht?
Gesetzlich nicht. Viele Auftraggeber und Projektvermittler verlangen aber einen Versicherungsnachweis, bevor sie einen Auftrag vergeben.
Brauche ich als Freelancer eine IT-Haftpflicht?
Als Freelancer haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für Schäden, die Ihre Arbeit beim Kunden verursacht. Eine IT-Haftpflicht ist deshalb auch für Einzelunternehmer sinnvoll.
Was ist der Unterschied zwischen IT-Haftpflicht und Cyber-Versicherung?
Die IT-Haftpflicht deckt Schäden, die Sie Ihren Kunden zufügen. Die Cyber-Versicherung deckt Schäden in Ihrem eigenen Unternehmen, etwa nach einem Hackerangriff, sowie je nach Tarif Ansprüche Dritter aus Datenschutzverletzungen.
Zahlt die IT-Haftpflicht, wenn ich ein Projekt nachbessern muss?
Nein. Die Nachbesserung Ihrer eigenen Leistung ist Teil der Vertragserfüllung und nicht versichert. Versichert sind Schäden, die beim Kunden über den Mangel hinaus entstehen.
Sind Datenschutzverstöße versichert?
Je nach Tarif. Prüfen Sie, ob Ansprüche Dritter wegen Datenschutz- oder Urheberrechtsverletzungen ausdrücklich eingeschlossen sind.
IT-Haftpflicht vergleichen
Tätigkeiten vollständig angeben, Summe an Ihren Projekten ausrichten, Haftungsklauseln in Kundenverträgen prüfen – dann Angebote gegenüberstellen.
Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.

