Inhaltsversicherung

Inhalts­versicherung für Betriebe: Einrichtung, Waren und Maschinen absichern

Ein Brand, ein Einbruch oder ein Wasserschaden kann Büro, Laden oder Werkstatt in kurzer Zeit unbrauchbar machen. Die Inhaltsversicherung – auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt – ersetzt die beweglichen Sachen Ihres Betriebs: Einrichtung, technische Ausstattung, Maschinen, Waren und Vorräte.

  • Versichert: Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte
  • Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel

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Für wen ist das wichtig?

Für wen ist eine Inhalts­versicherung wichtig?

● hoher Bedarf

Hoher Bedarf

  • Einzelhandel mit Ladenlokal und Warenbestand
  • Gastronomie mit Küche, Kühlung und Vorräten
  • Handwerk mit Werkstatt, Maschinen und Material
  • Praxen und Büros mit hochwertiger Ausstattung
◆ prüfen

Genau prüfen

  • Onlinehändler mit eigenem Lager
  • Selbstständige mit Arbeitszimmer in der Wohnung
  • Betriebe mit Kundeneigentum in Reparatur oder Verwahrung
▲ geringerer Bedarf

Geringerer Bedarf

  • Dienstleister, die fast nur mit einem Laptop arbeiten
  • Betriebe ohne eigene Räume und ohne Warenlager

Arbeiten Sie von zu Hause aus, prüfen Sie zuerst, ob und bis zu welcher Höhe Ihre Hausratversicherung beruflich genutzte Sachen einschließt. Für Warenlager und Geschäftsräume ist die Hausratversicherung nicht gedacht.

Leistungsumfang

Was ist versichert – was nicht?

● versichert

Versichert

  • Betriebseinrichtung wie Möbel, Werkzeuge, Maschinen und IT
  • Waren, Vorräte und Rohstoffe
  • je nach Vertrag Sachen unter Eigentumsvorbehalt, geleaste oder sicherungsübereignete Sachen
  • je nach Vertrag fremdes Eigentum in Ihren Räumen, etwa Kundengeräte in Reparatur
  • Bargeld und Wertsachen nur begrenzt und meist mit Aufbewahrungsauflagen
▲ nicht versichert

Nicht versichert

  • das Gebäude selbst – dafür ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers zuständig
  • Defekte durch Bedienungsfehler, Verschleiß oder Kurzschluss ohne Brand
  • Elementarschäden wie Überschwemmung ohne vereinbarten Zusatzbaustein
  • Umsatzausfall und laufende Kosten während der Schließung
Inhaltsversicherung und benachbarte Versicherungen
Versicherung Was ist geschützt? Typischer Fall
Inhaltsversicherung bewegliche Sachen des Betriebs Nach einem Einbruch fehlen Kasse, Laptops und Ware.
Hausratversicherung Einrichtung eines privaten Haushalts Wasserschaden in der Privatwohnung.
Gebäudeversicherung Gebäude mit fest verbundenen Teilen Sturm deckt das Dach des Betriebsgebäudes ab.
Betriebs­unterbrechung Ertrag und laufende Kosten Nach einem Brand ruht der Betrieb, Miete und Löhne laufen weiter.
Cyber-Versicherung Daten und IT-Betrieb Schadsoftware verschlüsselt die Kundendatenbank.

Beschädigen Sie oder Ihre Beschäftigten Sachen anderer, etwa beim Kunden vor Ort, zahlt nicht die Inhaltsversicherung, sondern die Betriebshaftpflicht.

Vertrag gestalten

Gefahren, Versicherungs­summe und Neuwert

Versicherbare Gefahren in der Inhaltsversicherung
Gefahr Typischer Schaden Hinweis
Feuer Brand, Blitzschlag, Explosion Grundbaustein in nahezu jedem Vertrag
Einbruchdiebstahl gestohlene Ware, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub Sicherungsauflagen für Türen, Fenster und Tresor beachten
Leitungswasser Rohrbruch, ausgelaufenes Wasser aus Leitungen und Anlagen Waren im Keller oder Lager besonders gefährdet
Sturm und Hagel eindringender Regen nach Sturmschaden am Gebäude Sturm nach üblicher Definition ab Windstärke 8
Elementargefahren Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung meist nur als Zusatzbaustein

Versicherungssumme

Setzen Sie den Wert aller Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Waren realistisch an und passen Sie ihn an, wenn der Betrieb wächst oder saisonal mehr Ware lagert.

Unterversicherung

Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem tatsächlichen Wert, zahlt der Versicherer nur anteilig (§ 75 VVG). Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann das vermeiden.

Neuwert oder Zeitwert

Üblich ist die Entschädigung zum Neuwert, also zu den Kosten der Wiederbeschaffung. Bei stark abgenutzten Sachen sehen viele Bedingungen nur den Zeitwert vor.

Außenversicherung

Je nach Vertrag sind Sachen auch außerhalb der Betriebsstätte für eine begrenzte Summe geschützt, etwa auf Messen oder Baustellen.

FAQ

Häufige Fragen zur Inhalts­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Inhalts- und Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt die Einrichtung eines privaten Haushalts. Die Inhaltsversicherung schützt die beweglichen Sachen eines Betriebs, also Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte in Geschäftsräumen.

Ist das Gebäude in der Inhaltsversicherung enthalten?

Nein. Das Gebäude mit seinen fest verbundenen Teilen versichert der Eigentümer über eine Gebäudeversicherung. Mieter versichern über die Inhaltsversicherung nur ihre beweglichen Sachen.

Welche Gefahren sind versichert?

Üblich sind Feuer, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdbeben lassen sich meist als Zusatzbaustein vereinbaren.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?

Liegt sie erheblich unter dem tatsächlichen Wert, zahlt der Versicherer nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert (§ 75 VVG). Ein Unterversicherungsverzicht verhindert diese Kürzung.

Sind Kundengeräte in meiner Werkstatt versichert?

Je nach Vertrag ja. Viele Inhaltsversicherungen schließen fremdes Eigentum ein, das sich in Ihren Räumen befindet. Prüfen Sie, ob das ausdrücklich vereinbart ist und bis zu welcher Summe.

Ersetzt die Inhaltsversicherung auch den Umsatzausfall?

Nein. Sie ersetzt die beschädigten Sachen. Laufende Kosten und entgangenen Gewinn während einer Schließung übernimmt eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die sich oft mit der Inhaltsversicherung kombinieren lässt.

Inhalts­versicherung vergleichen

Wert von Einrichtung, Maschinen und Waren ermitteln, Gefahren auswählen, Unterversicherung vermeiden – dann Tarife gegenüberstellen.

Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.