Cyber-Versicherung für Unternehmen: Eigenschäden, Haftpflicht und Krisenhilfe
Ein verschlüsselter Server, ein lahmgelegtes Kassensystem oder Kundendaten im falschen E-Mail-Verteiler: Cyber-Vorfälle treffen kleine Betriebe ebenso wie große. Eine Cyber-Versicherung für Unternehmen verbindet drei Bausteine – den Ersatz eigener Schäden, den Schutz vor Forderungen Dritter und schnelle Hilfe durch Fachleute im Ernstfall.
- Bausteine: Eigenschäden, Cyber-Haftpflicht, Krisenhilfe
- Für: Betriebe mit IT, Kundendaten oder Onlineshop
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Die drei Bausteine der Cyber-Versicherung
Eigenschäden
Kosten, die Ihrem Betrieb selbst entstehen: Wiederherstellung von Daten und Systemen, Analyse durch IT-Forensiker und – je nach Vertrag – der Ertragsausfall, solange der Betrieb nach einem Angriff stillsteht.
Cyber-Haftpflicht
Fordern Kunden oder Geschäftspartner Schadenersatz, etwa nach einem Datenmissbrauch oder weil Sie Schadsoftware weitergegeben haben, prüft der Versicherer die Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte.
Krisenhilfe und Service
Im Ernstfall vermittelt und bezahlt der Versicherer Fachleute: IT-Forensiker zur Eindämmung, Anwälte für IT- und Datenschutzrecht zur Erfüllung von Meldepflichten und Spezialisten für Krisenkommunikation.
Diese Einteilung folgt der Darstellung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der genaue Umfang ergibt sich aus den Bedingungen des einzelnen Tarifs.
Werden personenbezogene Daten gestohlen oder unbefugt offengelegt, muss der Verantwortliche das in der Regel unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzaufsicht melden (Art. 33 DSGVO). Gerade bei dieser Frist hilft der schnelle Zugang zu Fachleuten.
Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- Wiederherstellung von Daten, Programmen und Systemen
- IT-Forensik, Schadenbegrenzung und Beweissicherung
- je nach Vertrag Ertragsausfall durch Cyber-Betriebsunterbrechung
- Kosten für die Information Betroffener und Rechtsberatung bei Datenschutzverletzungen
- Forderungen Dritter wegen Datenmissbrauchs oder weitergegebener Schadsoftware
Nicht oder eingeschränkt versichert
- Schäden durch bekannte, nicht behobene Sicherheitslücken oder verletzte Obliegenheiten
- Krieg und staatliche Angriffe nach den Kriegsklauseln der Bedingungen
- Betrug durch gefälschte Zahlungsanweisungen nur, wenn ausdrücklich eingeschlossen
- Verbesserungen der IT über den vorherigen Stand hinaus
- Geldbußen in vielen Tarifen
| Versicherung | Für wen? | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Cyber-Versicherung für Unternehmen | Betriebe jeder Branche | Schadsoftware verschlüsselt Warenwirtschaft und Kassensystem. |
| IT-Haftpflicht | IT-Dienstleister, Entwickler, Agenturen | Ein Programmierfehler verursacht beim Kunden einen Schaden. |
| Cyber-Versicherung privat | Privatpersonen | Betrug beim Onlinekauf oder Missbrauch der eigenen Identität. |
| Betriebsunterbrechung | Betriebe mit Sachrisiken | Nach einem Brand im Serverraum ruht der Betrieb. |
Viele IT-Dienstleister brauchen beides: die IT-Haftpflicht für Fehler in Kundenprojekten und die Cyber-Versicherung für Angriffe auf die eigene IT.
Für wen ist eine Cyber-Versicherung wichtig?
Hoher Bedarf
- Onlinehändler und Betriebe mit Onlineshop
- Praxen, Kanzleien und Steuerbüros mit sensiblen Daten
- Betriebe, die ohne Kassen-, Warenwirtschafts- oder Produktionssystem stillstehen
Genau prüfen
- Solo-Selbstständige mit Kundendaten in der Cloud
- Handwerksbetriebe mit digitaler Auftragsverwaltung
- Unternehmen mit Onlinebanking und häufigen Überweisungen
Ergänzender Schutz
- IT-Dienstleister mit Haftungsrisiko aus Kundenprojekten
- Betriebe, deren Hauptrisiko Feuer oder Leitungswasser ist
Obliegenheiten und Vertragsdetails: Worauf Sie achten sollten
Viele Versicherer fragen vor Vertragsschluss nach der IT-Sicherheit und verlangen Mindeststandards. Werden sie nicht eingehalten, kann die Leistung gekürzt werden. Typisch sind:
- regelmäßige Datensicherungen, getrennt vom übrigen Netz aufbewahrt
- zeitnahe Sicherheitsupdates für Betriebssysteme und Programme
- aktueller Virenschutz und Firewall
- je nach Versicherer Mehr-Faktor-Anmeldung für Fernzugriffe und E-Mail
Notfall-Hotline
Prüfen Sie, ob die Krisenhilfe rund um die Uhr erreichbar ist und ob Sie vorab festgelegte Dienstleister nutzen müssen.
Betriebsunterbrechung
Achten Sie darauf, ob der Ertragsausfall enthalten ist, wie lange gezahlt wird und ab wann – viele Verträge haben eine zeitliche Selbstbeteiligung.
Social Engineering
Betrug durch gefälschte Chef-Anweisungen oder manipulierte Rechnungen ist nicht in jedem Tarif enthalten. Fragen Sie gezielt nach, wenn Sie häufig Überweisungen ausführen.
Weitere Versicherungen für Unternehmen
Häufige Fragen zur Cyber-Versicherung für Unternehmen
Was deckt eine Cyber-Versicherung für Unternehmen ab?
Sie verbindet drei Bausteine: Eigenschäden wie Datenwiederherstellung und Ertragsausfall, die Cyber-Haftpflicht für Forderungen Dritter und Krisenhilfe durch IT-Forensiker, Anwälte und Kommunikationsfachleute.
Was ist der Unterschied zur IT-Haftpflicht?
Die IT-Haftpflicht richtet sich an IT-Dienstleister und deckt Schäden, die sie Kunden durch Fehler in ihrer Arbeit verursachen. Die Cyber-Versicherung schützt jeden Betrieb vor den Folgen von Angriffen und Datenpannen in der eigenen IT.
Reicht die private Cyber-Versicherung für Selbstständige?
Nein. Private Cyber-Versicherungen sind auf Risiken von Privatpersonen wie Betrug beim Onlinekauf oder Identitätsmissbrauch ausgelegt. Betriebliche Daten, Kundenforderungen und Ertragsausfall deckt nur eine Cyber-Versicherung für Unternehmen.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?
Viele Versicherer verlangen Mindeststandards wie regelmäßige Datensicherungen, zeitnahe Sicherheitsupdates und aktuellen Virenschutz. Werden sie nicht eingehalten, kann die Leistung gekürzt werden.
Ist Betrug durch gefälschte E-Mails versichert?
Nicht automatisch. Betrug durch gefälschte Zahlungsanweisungen oder manipulierte Rechnungen ist nur versichert, wenn der Tarif das ausdrücklich einschließt. Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Abschluss.
Muss ich einen Hackerangriff melden?
Sind personenbezogene Daten betroffen, muss der Verantwortliche das in der Regel unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzaufsicht melden (Art. 33 DSGVO). Dem Versicherer melden Sie den Schaden nach den Fristen Ihres Vertrags.
Cyber-Versicherung für Unternehmen vergleichen
IT-Risiken einschätzen, Bausteine und Krisenhilfe prüfen, Obliegenheiten klären – dann Tarife gegenüberstellen.
Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.

