Elektronikversicherung für Betriebe: Büro-, Praxis- und Kassentechnik absichern
Kaffee über der Tastatur, ein Überspannungsschaden nach einem Gewitter, ein heruntergefallenes Ultraschallgerät: Elektronische Geräte fallen im Betriebsalltag oft aus Gründen aus, die eine klassische Sachversicherung nicht abdeckt. Die Elektronikversicherung ersetzt Reparatur oder Neuanschaffung von Büro-, Kommunikations-, Kassen- und Medizintechnik – auch nach Bedienungsfehlern und Kurzschluss.
- Versichert: IT, Telefonanlagen, Kassensysteme, Medizin- und Messtechnik
- Prinzip: versichert ist, was die Bedingungen nicht ausdrücklich ausschließen
123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008
Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben verarbeitet Finanzchef24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Angebote und Reihenfolge
- bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote angezeigt werden und in welcher Reihenfolge.
- Unsere Rolle
- Wir erklären auf dieser Seite, worauf es bei der Versicherung ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere redaktionellen Inhalte.
- Marktabdeckung
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
Elektronikversicherung über Finanzchef24 vergleichen
Bei Finanzchef24 wählen Sie Ihre Tätigkeit, beantworten einige Fragen zu Ihrem Betrieb und Ihren Geräten und erhalten Tarifangebote, die Sie online abschließen können.
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
- Nach Angaben von Finanzchef24 wurden bereits mehr als 55.000 Selbstständige versichert.
- Finanzchef24 gibt eine Kundenzufriedenheit von 95 % an.
Partnerlink: Der Button öffnet die Website von Finanzchef24 in einem neuen Tab. Kommt dort ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- Büro- und Kommunikationstechnik wie Computer, Server, Drucker und Telefonanlagen
- Kassensysteme, elektronische Waagen und Steuerungstechnik
- Medizintechnik in Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen
- Mess-, Prüf-, Foto-, Ton- und Videotechnik
- Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Wasser, Brand und Sturm sowie durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl
Nicht versichert
- betriebsbedingter Verschleiß und Alterung
- Mängel, die bei Vertragsschluss bereits bekannt waren
- Schäden, für die Hersteller, Lieferant oder Reparaturbetrieb einstehen müssen
- Verbrauchsmaterial, Wechseldatenträger und Teile, die regelmäßig ausgetauscht werden
- Vorsatz sowie Erdbeben, Krieg und Kernenergie
| Versicherung | Was ist geschützt? | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Elektronikversicherung | elektronische Geräte gegen nahezu alle Gefahren | Ein Mitarbeiter stößt den Laptop vom Tisch, das Display bricht. |
| Inhaltsversicherung | die gesamte Einrichtung gegen benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser | Nach einem Einbruch fehlen Kasse, Ware und Computer. |
| Maschinenbruchversicherung | Maschinen und maschinelle Anlagen | Ein Bedienungsfehler beschädigt das Getriebe der Verpackungsmaschine. |
| Cyber-Versicherung | Daten und IT-Betrieb nach Angriffen | Schadsoftware verschlüsselt den Praxisserver. |
Die Inhaltsversicherung ersetzt Geräte nur bei den vereinbarten Gefahren. Ein Sturz vom Schreibtisch oder ein Bedienungsfehler gehört nicht dazu – hier setzt die Elektronikversicherung an. Für private Geräte wie das eigene Smartphone gibt es eigene Elektronikversicherungen für Privatkunden.
Für wen ist eine Elektronikversicherung wichtig?
Hoher Bedarf
- Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen mit Medizintechnik
- Handel und Gastronomie mit Kassen- und Warenwirtschaftssystemen
- Büros, Agenturen und Kanzleien mit Servern und vernetzter Technik
- Foto-, Ton- und Videostudios
Genau prüfen
- Solo-Selbstständige mit wenigen, aber teuren Geräten
- Betriebe mit geleasten oder gemieteten Geräten – manche Leasingverträge verlangen den Schutz
- Handwerksbetriebe mit Mess- und Prüftechnik
Geringerer Bedarf
- Betriebe mit wenigen, günstigen Standardgeräten
- Geräte, die ohnehin bald ersetzt werden
Die Elektronikversicherung können Eigentümer ebenso abschließen wie Mieter oder Leasingnehmer der Geräte. Entscheidend ist, dass Sie im Schadenfall finanziell betroffen wären.
Worauf Sie beim Elektronikvertrag achten sollten
Geräte vollständig erfassen
Versichert sind die im Vertrag bezeichneten Anlagen und Geräte. Melden Sie Neuanschaffungen, damit sie eingeschlossen sind und die Versicherungssumme passt.
Neuwert und Unterversicherung
Versicherungswert ist in der Regel der Neuwert, also der Listenpreis eines neuen Geräts zuzüglich Bezugskosten; Rabatte bleiben außer Betracht. Liegt die Versicherungssumme darunter, kürzt der Versicherer die Entschädigung anteilig.
Zeitwert bei Totalschaden
Wird ein zerstörtes Gerät nicht ersetzt, zahlen viele Bedingungen zunächst nur den Zeitwert. Den Unterschied zum Neuwert erhalten Sie erst, wenn Sie Ersatz beschaffen.
Daten und Software
Die Wiederherstellung des Betriebssystems nach einem versicherten Schaden ist in vielen Bedingungen enthalten. Für Anwenderdaten, Programme und Datenträger gibt es Zusatzbausteine.
Mehrkosten
Fällt eine Anlage aus, entstehen oft Kosten für Leihgeräte oder Fremdleistungen. Diese lassen sich über eine Mehrkostenversicherung absichern.
Mobile Geräte
Der Schutz gilt grundsätzlich an den im Vertrag genannten Betriebsstandorten. Laptops, Tablets oder mobile Messgeräte, die Sie unterwegs nutzen, müssen ausdrücklich eingeschlossen sein.
Weitere Versicherungen für Unternehmen
Häufige Fragen zur Elektronikversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Elektronik- und Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung schützt die gesamte Betriebseinrichtung gegen benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Die Elektronikversicherung schützt elektronische Geräte deutlich weiter, etwa auch bei Bedienungsfehlern, Kurzschluss, Überspannung oder einem Sturz.
Sind Bedienungsfehler versichert?
Ja, Bedienungsfehler gehören zu den typischen versicherten Ursachen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung je nach Bedingungen kürzen.
Sind Laptops und Tablets auch unterwegs versichert?
Nur wenn das vereinbart ist. Grundsätzlich gilt der Schutz an den im Vertrag genannten Betriebsstandorten. Für mobile Geräte brauchen Sie eine ausdrückliche Erweiterung des Versicherungsorts.
Sind Daten mitversichert?
Die Wiederherstellung des Betriebssystems ist häufig enthalten, wenn der Datenverlust auf einem versicherten Schaden am Gerät beruht. Anwenderdaten und Programme sind meist nur über einen Zusatzbaustein versichert. Datenverluste durch Hackerangriffe deckt die Cyber-Versicherung.
Brauche ich eine Elektronikversicherung für geleaste Geräte?
Manche Leasing- und Mietverträge schreiben sie vor. Unabhängig davon können Sie als Mieter oder Leasingnehmer die Versicherung selbst abschließen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Sie sollte dem Neuwert aller versicherten Geräte entsprechen, also dem Listenpreis neuer Geräte zuzüglich Bezugskosten. Ist sie zu niedrig, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Elektronikversicherung vergleichen
Geräte und Neuwerte erfassen, mobile Geräte und Datenbausteine prüfen, Versicherungssumme festlegen – dann Tarife gegenüberstellen.
Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.

