Maschinenversicherung

Maschinen­bruch­versicherung: Schutz für stationäre und fahrbare Maschinen

Ein Bedienungsfehler an der Kantenanleimmaschine, ein Fremdkörper im Mähwerk, ein Materialfehler im Getriebe des Baggers: Fällt eine Maschine aus, wird es für viele Betriebe teuer – und die Inhaltsversicherung zahlt dafür in der Regel nicht. Die Maschinenbruchversicherung, auch Maschinenversicherung genannt, ersetzt Reparatur oder Wiederbeschaffung nach plötzlichen, unvorhergesehenen Schäden.

  • Für: stationäre Maschinen sowie fahrbare Geräte wie Bagger, Stapler und Kräne
  • Deckt: Bedienungsfehler, Material- und Konstruktionsfehler, Kurzschluss

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Zwei Varianten

Stationäre Maschinen und fahrbare Geräte

Grundlage sind in der Regel die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): die AMB für stationäre Maschinen und die ABMG für fahrbare und transportable Geräte. Versicherer ergänzen sie um eigene Leistungen, deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen des einzelnen Tarifs.

Stationäre und fahrbare Maschinen im Vergleich
Art Beispiele Besonderheiten
Stationäre Maschinen Fräsen, Pressen, Verpackungsmaschinen, Waagen, Hebebühnen, Waschanlagen Schutz am vereinbarten Standort; Feuer und Diebstahl sind meist Sache der Inhaltsversicherung
Fahrbare und transportable Geräte Bagger, Gabelstapler, Kräne, Planierraupen, landwirtschaftliche Zugmaschinen Schutz auch auf Baustellen und beim Transport; Brand und Diebstahl je nach Vertrag eingeschlossen

Nicht versicherbar sind Fahrzeuge, die dem gewerblichen Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen dienen, etwa Lkw und Busse. Für sie ist die gewerbliche Kfz-Versicherung zuständig.

Leistungsumfang

Was ist versichert – was nicht?

● versichert

Versichert

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
  • Bruch von Bauteilen und Zerreißen durch Fliehkraft
  • je nach Vertrag Sabotage und Vandalismus durch Dritte
  • bei fahrbaren Geräten zusätzlich Unfall sowie je nach Vertrag Brand und Diebstahl
▲ nicht versichert

Nicht versichert

  • Verschleiß, Alterung und Korrosion
  • Mängel, die bei Vertragsschluss bereits bekannt waren
  • Schäden, für die Hersteller oder Lieferant aus Gewährleistung einstehen
  • Betriebsstoffe wie Öle und Schmierstoffe, in vielen Verträgen auch Wechselwerkzeuge
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers, Krieg und Kernenergie
Maschinenbruchversicherung und benachbarte Versicherungen
Versicherung Was ist geschützt? Typischer Fall
Maschinenbruch­versicherung Maschinen gegen Bedienungs-, Material- und Konstruktionsfehler Ein Bedienungsfehler beschädigt das Getriebe der Verpackungsmaschine.
Inhalts­versicherung Einrichtung, Maschinen und Waren gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm Ein Brand zerstört die Werkstatt samt Maschinen.
Elektronik­versicherung elektronische Geräte wie IT, Kassen-, Medizin- und Messtechnik Eine Überspannung zerstört den Server.
Betriebs­unterbrechung Ertrag und laufende Kosten während des Stillstands Nach einem Brand ruht die Produktion, Löhne und Miete laufen weiter.

Bei Anlagen mit viel Steuerungselektronik klären Sie vor Abschluss, ob sie über die Maschinen- oder die Elektronikversicherung laufen. Schäden, die eine Maschine anderen zufügt, deckt nicht die Maschinenbruchversicherung, sondern je nach Fall die Betriebshaftpflicht oder die Kfz-Haftpflicht.

Für wen ist das wichtig?

Für wen ist eine Maschinen­bruch­versicherung wichtig?

● hoher Bedarf

Hoher Bedarf

  • Bauunternehmen und Bauhandwerk mit Baggern, Kränen und Staplern
  • landwirtschaftliche Betriebe mit Zugmaschinen und Erntetechnik
  • Produktion, Metall- und Holzverarbeitung mit teuren Bearbeitungsmaschinen
  • Betriebe mit kredit- oder leasingfinanzierten Maschinen
◆ prüfen

Genau prüfen

  • Kfz-Werkstätten mit Hebebühnen und Prüfständen
  • Lebensmittelhandwerk mit Back-, Kühl- und Verpackungstechnik
  • Betriebe mit älteren, weitgehend abgeschriebenen Maschinen
▲ geringerer Bedarf

Geringerer Bedarf

  • Büro- und Dienstleistungsbetriebe ohne Maschinen
  • Betriebe mit wenigen, günstigen Handmaschinen

Werden Maschinen über einen Kredit oder Leasing finanziert, verlangen Finanzierer häufig einen Versicherungsnachweis. Für kleine Betriebe kann schon der Ausfall einer einzigen teuren Maschine die Existenz gefährden.

Vertrag prüfen

Worauf Sie beim Maschinen­vertrag achten sollten

Versicherungssumme zum Neuwert

Maßgeblich ist der Neuwert, also der Listenpreis einer neuen Maschine einschließlich Zubehör – auch wenn Sie mit Rabatt gekauft haben. Ist die Summe zu niedrig, zahlt der Versicherer nur anteilig (§ 75 VVG).

Entschädigung

Bei einem Teilschaden ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten einschließlich Ersatzteilen, Arbeitslohn und Transport. Bei einem Totalschaden zahlt er in der Regel den Zeitwert, also den Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung.

Ältere Maschinen

Weil im Totalschaden meist nur der Zeitwert ersetzt wird, verliert der Schutz für alte Maschinen an Wert. Prüfen Sie Ihre Maschinenliste regelmäßig und passen Sie sie an.

Stillstand absichern

Die Maschinenbruchversicherung ersetzt den Sachschaden. Entgangenen Gewinn und laufende Kosten während des Stillstands deckt eine Maschinen-Betriebs­unterbrechungs­versicherung, Kosten für eine Ausweichproduktion eine Maschinen-Mehrkosten­versicherung.

Wartung und Einsatz

Versicherer setzen in der Regel voraus, dass die Maschinen betriebsfertig sind, regelmäßig gewartet und nur für ihren vorgesehenen Zweck eingesetzt werden.

FAQ

Häufige Fragen zur Maschinen­bruch­versicherung

Ist Maschinenbruchversicherung dasselbe wie Maschinenversicherung?

Ja. Beide Begriffe meinen dieselbe Versicherung für Schäden an Maschinen und maschinellen Anlagen. Unterschieden wird zwischen stationären Maschinen und fahrbaren oder transportablen Geräten.

Zahlt die Versicherung bei Bedienungsfehlern von Mitarbeitern?

Ja, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit gehören zu den typischen versicherten Ursachen. Ausgeschlossen ist dagegen Vorsatz des Versicherungsnehmers.

Ist Verschleiß versichert?

Nein. Allmähliche Abnutzung, Alterung und Korrosion sind nicht versichert. Plötzliche Schäden, etwa ein Lagerbruch, sind in der Regel versichert.

Sind Maschinen gegen Feuer und Einbruch versichert?

Bei stationären Maschinen sind Feuer und Diebstahl meist ausgeschlossen; diese Gefahren deckt die Inhaltsversicherung. Bei fahrbaren Geräten lassen sich Brand und Diebstahl je nach Vertrag in die Maschinenversicherung einschließen.

Ersetzt die Versicherung den Produktionsausfall?

Nein, sie ersetzt den Schaden an der Maschine. Für entgangenen Gewinn und laufende Kosten während des Stillstands gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung.

Warum gibt es für die Maschinenbruchversicherung keinen Sofortrechner?

Der Beitrag hängt stark von Art, Wert und Alter der Maschinen sowie vom Einsatz ab. Finanzchef24 bietet für diese Versicherung deshalb eine Angebotsanfrage an.

Maschinen­bruch­versicherung anfragen

Maschinen mit Neuwert erfassen, stationäre und fahrbare Geräte trennen, Stillstandsrisiko prüfen – dann Angebote anfragen.

Einen neutralen Überblick über betriebliche Versicherungen im Handwerk – darunter die Maschinenversicherung – gibt auch der Leitfaden der Handwerkskammer Münster.