Gebäudeversicherung Gewerbe

Gebäude­versicherung für Gewerbe: Firmen­gebäude, Hallen und Geschäftshäuser absichern

Ein Brand in der Produktionshalle, ein geplatztes Rohr im Bürogebäude, ein Sturm, der das Dach des Lagers abdeckt: Schäden am Gebäude gehören zu den teuersten Risiken für Betriebe, die eigene Immobilien besitzen. Die gewerbliche Gebäudeversicherung zahlt Reparatur oder Wiederaufbau des Gebäudes und seiner fest verbundenen Bestandteile.

  • Für: Eigentümer von Büro-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden
  • Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel; Elementar meist als Zusatz

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Leistungsumfang

Was ist versichert – was nicht?

Versicherbare Gefahren in der gewerblichen Gebäudeversicherung
Gefahr Typischer Schaden Hinweis
Feuer Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser Grundbaustein
Leitungswasser Rohrbruch, Frostschäden an Wasser- und Heizungsleitungen, austretendes Leitungswasser Ableitungsrohre auf dem Grundstück je nach Tarif
Sturm und Hagel abgedecktes Dach, umgestürzter Baum, Hagelschäden an Fassade und Dach Sturm nach üblicher Definition ab Windstärke 8
Elementar­gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen meist als Zusatzbaustein; in stark gefährdeten Lagen nur eingeschränkt versicherbar
Weitere Gefahren Fahrzeuganprall, Rauch, böswillige Beschädigung, Streik je nach Tarif als erweiterter Baustein
● versichert

Versichert

  • das Gebäude mit Anbauten und Nebengebäuden
  • fest eingebaute Bestandteile wie Heizung, Sanitär, Bodenbeläge und Klimaanlage
  • je nach Tarif Grundstücksbestandteile wie Hof- und Wegbefestigungen
  • Kosten für Löschen, Aufräumen und Abbruch
  • je nach Tarif Mietausfall bei vermieteten Flächen
▲ nicht versichert

Nicht versichert

  • Einrichtung, Maschinen und Waren
  • Abnutzung, Alterung und Vorsatz
  • Schäden an unfertigen oder leerstehenden Gebäuden ohne besondere Vereinbarung
  • Regen oder Schnee, der durch offene Fenster oder Türen eindringt
  • Elementarschäden ohne Zusatzbaustein

Einrichtung, Maschinen und Waren versichern Sie über die Inhaltsversicherung – das gilt auch für Mieter, deren Gebäude der Vermieter versichert.

Für wen ist das wichtig?

Für wen ist eine gewerbliche Gebäude­versicherung wichtig?

● hoher Bedarf

Hoher Bedarf

  • Betriebe mit eigener Halle, Werkstatt oder eigenem Bürogebäude
  • Eigentümer vermieteter Gewerbeimmobilien
  • Hotels, Gaststätten und Geschäftshäuser im eigenen Besitz
◆ prüfen

Genau prüfen

  • Gebäude mit Wohnungen und Gewerbe, etwa Laden im Erdgeschoss oder Praxis im Wohnhaus
  • Betriebe mit feuergefährlicher Tätigkeit wie Holzverarbeitung
  • Gebäude mit Photovoltaikanlage auf dem Dach
▲ andere Versicherung

Anderer Schutz passt

  • Mieter von Büro, Laden oder Werkstatt – das Gebäude versichert der Eigentümer
  • überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Häuser

Wohngebäudeversicherung

Ob die Wohngebäude- oder die gewerbliche Gebäudeversicherung passt, hängt vom Anteil der gewerblichen Nutzung ab; Versicherer ziehen die Grenze unterschiedlich. Geben Sie die Nutzung bei gemischt genutzten Gebäuden genau an und melden Sie Umbauten oder eine geänderte Nutzung dem Versicherer. Bestimmte Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr können zu Zuschlägen oder Sicherheitsauflagen führen.

Vertrag gestalten

Versicherungs­summe, Unterversicherung und Zusatzbausteine

Wiederaufbauwert

Die Versicherungssumme sollte dem Betrag entsprechen, den der Wiederaufbau des Gebäudes in gleicher Art und Güte heute kosten würde. Lassen Sie den Wert bei größeren Gebäuden fachkundig ermitteln und nach Umbauten anpassen.

Unterversicherung

Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem tatsächlichen Wert, zahlt der Versicherer nur anteilig (§ 75 VVG). Ein Unterversicherungsverzicht schützt davor; oft setzt er eine Wertermittlung nach den Vorgaben des Versicherers voraus.

Elementarschutz

Prüfen Sie anhand der Lage, ob Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch für Ihr Gebäude ein Thema sind. Für Elementarschäden vereinbaren viele Verträge einen eigenen Selbstbehalt.

Mietausfall und Ertragsausfall

Vermieten Sie Flächen, kann der Mietausfall nach einem versicherten Schaden mitversichert werden. Nutzen Sie das Gebäude selbst, ersetzt den Ertragsausfall Ihres Betriebs erst eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung.

Glas und Photovoltaik

Gebäudeverglasung ist häufig ein eigener Zusatzbaustein oder ein eigener Vertrag. Eine Photovoltaikanlage lässt sich je nach Tarif in die Gebäudeversicherung einschließen oder separat versichern.

Haftung als Eigentümer

Für Schäden, die andere auf Ihrem Grundstück erleiden, ist nicht die Gebäudeversicherung zuständig, sondern eine Haftpflichtversicherung – je nach Nutzung die Betriebshaftpflicht oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

FAQ

Häufige Fragen zur gewerblichen Gebäude­versicherung

Ist eine Gebäudeversicherung für Gewerbeimmobilien Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Bei einer Finanzierung kann der Kreditvertrag aber einen Versicherungsnachweis vorsehen. Für Eigentümer ist der Schutz in jedem Fall wichtig, weil Gebäudeschäden schnell existenzbedrohend werden.

Was ist der Unterschied zur Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Häuser gedacht. Wird ein Gebäude ganz oder überwiegend gewerblich genutzt, passt die gewerbliche Gebäudeversicherung, die Risiken wie Produktion, Lager oder Publikumsverkehr berücksichtigt.

Sind Elementarschäden automatisch versichert?

Nein, in der Regel nicht. Überschwemmung, Starkregen mit Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind meist nur über einen Zusatzbaustein versichert, häufig mit eigenem Selbstbehalt.

Brauche ich als Mieter eine Gebäudeversicherung?

In der Regel nicht, denn das Gebäude versichert der Eigentümer. Ihre Einrichtung, Maschinen und Waren sichern Sie über eine Inhaltsversicherung ab. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob Ihnen bestimmte Pflichten übertragen sind, etwa für die Verglasung.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?

Dann liegt eine Unterversicherung vor, und der Versicherer zahlt nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert (§ 75 VVG). Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verhindert diese Kürzung.

Ist der Mietausfall versichert?

Je nach Tarif ja. Vermieten Sie Flächen und werden diese nach einem versicherten Schaden unbenutzbar, kann der Mietausfall für einen vereinbarten Zeitraum mitversichert sein.

Gebäude­versicherung für Gewerbe anfragen

Wiederaufbauwert ermitteln, Nutzung genau angeben, Elementarschutz und Mietausfall prüfen – dann Angebote anfragen.

Einen neutralen Überblick über betriebliche Versicherungen im Handwerk – darunter die Gebäude- und Elementarversicherung – gibt auch der Leitfaden der Handwerkskammer Münster.