Glasversicherung für Betriebe: Schaufenster, Glastüren und Werbeanlagen absichern
Ein Steinwurf in die Schaufensterscheibe, eine Glastür, die beim Zufallen zerspringt, eine Leiter, die beim Dekorieren in die Vitrine kippt: Glasbruch passiert im Betrieb schnell und lässt sich selten aufschieben, weil das Geschäft geöffnet bleiben soll. Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Scheiben und übernimmt die Kosten für eine vorläufige Notverglasung.
- Versichert: Bruch von Scheiben, Glastüren, Spiegeln und Glasmobiliar
- Je nach Tarif: Werbeanlagen, Firmenschilder und Lichtreklame
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Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- fertig eingesetzte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, etwa Schaufenster, Fenster und Glastüren
- Glasmobiliar wie Vitrinen, Theken und Glastische
- je nach Tarif Kunststoffscheiben, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Glaskeramik
- je nach Tarif Werbeanlagen, Firmenschilder und Lichtreklame
- Kosten für Notverglasung, Notverschalung und Entsorgung
Nicht versichert
- Kratzer, Schrammen und Kantenschäden
- undichte Randverbindungen bei Isolierglas
- Hohlglas, Geschirr, Beleuchtungskörper und optische Gläser
- Displays und Bildschirme elektronischer Geräte
- Photovoltaikanlagen
Zerbricht eine Scheibe durch Brand, Sturm oder Einbruch, zahlt nach vielen Bedingungen zunächst die Versicherung, die für diese Gefahr zuständig ist, etwa die Gebäude- oder Inhaltsversicherung. Die Glasversicherung leistet dann, soweit kein anderer Schutz besteht. Ihr Kern ist der einfache Bruch – durch Unachtsamkeit, Spannungsrisse oder mutwillige Beschädigung.
Bildschirme, Kassendisplays und Tablets sichern Sie über die Elektronikversicherung ab. Verletzt sich ein Kunde an einer zerbrochenen Scheibe, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflicht.
Mieter oder Eigentümer: Wer versichert welche Scheiben?
| Situation | Was Sie versichern | Hinweis |
|---|---|---|
| Eigentümer des Geschäftsgebäudes | Gebäudeverglasung wie Schaufenster, Fenster, Glastüren und Glasfassaden | oft als Zusatzbaustein zur gewerblichen Gebäudeversicherung oder als eigener Vertrag |
| Mieter von Laden, Büro oder Praxis | eigenes Glasmobiliar wie Vitrinen, Theken und Spiegel sowie eigene Werbeanlagen | Schaufenster und Glastüren gehören zum Gebäude; ob Sie dafür aufkommen, regelt der Mietvertrag |
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag: Sind Sie verpflichtet, für Schäden an der Verglasung aufzukommen oder eine Glasversicherung nachzuweisen, sollte Ihr Vertrag die Gebäudeverglasung der gemieteten Räume ausdrücklich einschließen. Die Versicherungssumme richtet sich bei Eigentümern meist nach der verglasten Fläche, bei Mietern nach dem Wert des Glasmobiliars.
Für die eigene Wohnung oder das eigene Haus gibt es Glasschutz meist als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder zur Wohngebäudeversicherung.
Für wen ist eine Glasversicherung wichtig?
Hoher Bedarf
- Einzelhandel mit großen Schaufenstern
- Juweliere, Optiker und Boutiquen mit Glasvitrinen
- Gastronomie mit Glasfronten und Glastheken
- Eigentümer von Geschäftsgebäuden mit Glasfassaden
Genau prüfen
- Praxen und Büros mit Glastrennwänden und Glastüren
- Betriebe mit beleuchteter Werbeanlage an der Fassade
- Friseur- und Kosmetiksalons mit großen Spiegeln
Geringerer Bedarf
- Büros ohne nennenswerte Glasflächen im eigenen Verantwortungsbereich
- Betriebe ohne Publikumsverkehr und ohne Glasmobiliar
Worauf Sie beim Glasvertrag achten sollten
Sachleistung statt Geld
Viele Bedingungen sehen vor, dass der Versicherer den Ersatz selbst beauftragt: Entsorgung, Lieferung und Einsetzen in gleicher Art und Güte. Kleine Farb- oder Strukturunterschiede zum Bestand gleicht er nicht aus.
Zusätzliche Kosten
Kosten für Gerüste und Kräne, für die Erneuerung von Beschriftungen und Folien oder für das Beseitigen von Hindernissen wie Gittern und Markisen sind oft nur versichert, wenn sie vereinbart sind. Für beschriftete Schaufenster ist das wichtig.
Sondergläser
Glaskeramik, Kunststoffscheiben, Glasbausteine und künstlerisch bearbeitete Gläser sind häufig nur eingeschlossen, wenn sie im Vertrag genannt sind – teils mit eigener Höchstsumme.
Versicherungssumme
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen. Passen Sie sie an, wenn Glasflächen oder Glasmobiliar hinzukommen.
Leerstand und Stilllegung
Steht das Ladenlokal leer oder wird der Betrieb stillgelegt, gilt das häufig als Gefahrerhöhung, die Sie dem Versicherer anzeigen müssen.
Weitere Versicherungen für Unternehmen
Häufige Fragen zur Glasversicherung für Betriebe
Ist ein Schaufenster über die Inhaltsversicherung versichert?
Gegen einfachen Bruch in der Regel nicht. Die Inhaltsversicherung schützt bewegliche Sachen gegen benannte Gefahren wie Feuer und Einbruchdiebstahl. Für zerbrochene Scheiben durch Unachtsamkeit oder einen Steinwurf ist die Glasversicherung zuständig.
Sind Kratzer im Glas versichert?
Nein. Versichert ist der Bruch, also das Zerbrechen der Scheibe. Oberflächen- und Kantenschäden wie Kratzer, Schrammen oder Muschelausbrüche sind ausgeschlossen.
Wer zahlt die Notverglasung?
Kosten für eine Notverglasung oder Notverschalung, mit der Sie die Öffnung vorläufig verschließen, sind in der Glasversicherung üblicherweise mitversichert, ebenso die Entsorgung der Scherben.
Brauche ich als Mieter eine Glasversicherung?
Für eigenes Glasmobiliar wie Vitrinen und Theken kann sie sinnvoll sein. Schaufenster und Glastüren gehören zum Gebäude; ob Sie dafür aufkommen müssen, regelt Ihr Mietvertrag.
Sind Werbeschilder und Leuchtreklame versichert?
Nur wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind. Viele Tarife bieten Werbeanlagen und Firmenschilder als Erweiterung an.
Ist ein Glaskeramik-Kochfeld in der Gastronomie versichert?
Glaskeramik ist in vielen Bedingungen nur versichert, wenn sie gesondert vereinbart ist. Fragen Sie gezielt danach, wenn Sie solche Kochfelder nutzen.
Glasversicherung vergleichen
Glasflächen und Glasmobiliar erfassen, Mietvertrag prüfen, Werbeanlagen und Zusatzkosten einschließen – dann Tarife gegenüberstellen.
Eine neutrale Ersteinschätzung, welche Versicherungen für Ihren Betrieb wichtig sind, erhalten Sie auch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.

