Gas-Grundversorgung Karlsruhe

Grundversorgung Gas in Karlsruhe: Was sie kostet und wie Sie wechseln

Grundversorger für Gas in Karlsruhe ist die Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Im Tarif BasisGas zahlen Sie bei 15.000 kWh im Jahr 13,71 Cent pro kWh und 192,84 Euro Grundpreis im Jahr. Wer nie einen eigenen Gasvertrag abgeschlossen hat, ist meist in der Grundversorgung – und kann jederzeit mit zwei Wochen Frist wechseln.

  • Grundversorger: Stadtwerke Karlsruhe
  • 13,71 ct/kWh Arbeitspreis
  • 192,84 € Grundpreis im Jahr
  • Wechsel mit 2 Wochen Frist

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Gas-Grundversorger und Preise in Karlsruhe

Grundversorgung Gas in Karlsruhe
Merkmal Angabe
Grundversorger Stadtwerke Karlsruhe GmbH ( Nachweis)
Tarif BasisGas
Arbeitspreis 13,71 Cent pro kWh (Stufe bei 15.000 kWh im Jahr)
Grundpreis 192,84 Euro pro Jahr
Zähler im Grundpreis enthalten (Standardzähler)
Gültig ab 1. Oktober 2026
Netzbetreiber Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
Preisstufen Stadtwerke Karlsruhe
Stufe Arbeitspreis Grundpreis
bis 5.295 kWh 16,45 ct/kWh 47,88 €/Jahr
ab 5.296 kWh 13,71 ct/kWh 192,84 €/Jahr
ab 81.000 kWh 13,95 ct/kWh kein Grundpreis

Quelle: Preisblatt Stadtwerke Karlsruhe. Alle Preise brutto einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer, Stand der Recherche 19. Oktober 2026. Die Stufe richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch. Maßgeblich ist das Netzgebiet Ihrer Adresse, der Netzbetreiber steht auf Ihrer Gasrechnung.

Die Stadtwerke Karlsruhe haben ihre Preise zum 1. Oktober 2026 geändert. Es gibt drei Stufen nach Jahresverbrauch: bis 5.295 kWh, ab 5.296 kWh und ab 81.000 kWh.

Unter den 23 Städten unserer Übersicht der Gas-Grundversorger liegt Karlsruhe bei den Kosten für 15.000 kWh im Jahr auf Platz 21 – Platz 1 ist am günstigsten.

Was die Gas-Grundversorgung in Karlsruhe im Jahr kostet

Jahreskosten Gas-Grundversorgung Karlsruhe
Verbrauch im Jahr Kosten pro Jahr pro Monat
10.000 kWh 1.564 Euro 130 Euro
15.000 kWh 2.249 Euro 187 Euro
20.000 kWh 2.935 Euro 245 Euro

Rechenweg: Verbrauch × Arbeitspreis + Grundpreis, gerundet. Berücksichtigt ist die jeweils geltende Preisstufe. 10.000 kWh entsprechen etwa einer Wohnung mit 70 bis 80 m², 20.000 kWh einem Einfamilienhaus ( Heizspiegel, siehe Gasverbrauch).

Ihr Verbrauch

Gerechnet wird mit den Grundversorgungspreisen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (Stand 1. Oktober 2026). Stehen auf Ihrer Rechnung andere Preise, tragen Sie diese ein.

Angebot zum Gegenrechnen (optional)

Rechnen Sie das Angebot ohne Neukundenbonus. So sehen Sie, was ab dem zweiten Jahr gilt. Ihren Verbrauch in Kubikmetern rechnen Sie im Gasverbrauch-Rechner um.

Tragen Sie Ihren Jahresverbrauch ein.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Verivox. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Verivox nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
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Unsere Rolle
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Gastarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten

Rechner: Verivox

Den Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.

Woran Sie erkennen, dass Sie in der Grundversorgung sind

  • Rechnung: Dort steht „Grundversorgung“, „Allgemeine Preise“ oder der Tarif BasisGas.
  • Kein eigener Vertrag: Sie sind eingezogen und haben nie einen Gastarif abgeschlossen.
  • Keine Laufzeit: Ihr Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und keine Preisgarantie.

Nicht jeder Tarif des Grundversorgers ist Grundversorgung. Hat Ihr Vertrag einen anderen Namen und eine Laufzeit, ist es meist ein Sondervertrag mit eigenen Kündigungsfristen – siehe Gasvertrag kündigen.

So wechseln Sie aus der Gas-Grundversorgung in Karlsruhe

Tarif auswählen

Im Rechner Postleitzahl und Verbrauch in kWh eingeben. Achten Sie auf den Preis ohne Bonus und eine Preisgarantie.

Wechsel beauftragen

Der neue Anbieter kündigt meist für Sie. Die Grundversorgung endet mit zwei Wochen Frist ( § 20 GasGVV).

Zählerstand notieren

Am Wechseltag den Gaszähler ablesen und an den neuen Anbieter melden.

Der Wechsel kostet Sie nichts ( § 20a EnWG), und die Heizung bleibt dabei warm. Für die Ersatzversorgung verlangt die Stadtwerke Karlsruhe GmbH seit 1. Oktober 2026 13,71 Cent pro kWh bei gleichem Grundpreis. ( Preisblatt Ersatzversorgung)

Bleiben oder wechseln?

flexibel

Was für die Grundversorgung spricht

Sie können jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen, und der Versorger muss Sie beliefern. Preisänderungen muss er sechs Wochen vorher ankündigen.

oft teurer

Was dagegen spricht

Bundesweit ist die Gas-Grundversorgung meist teurer als ein frei gewählter Tarif. Bei 15.000 kWh macht schon ein Cent pro kWh 150 Euro im Jahr aus.

Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kostete Gas in der Grundversorgung zum 1. April 2025 im Schnitt 13,57 Cent pro kWh, bei einem anderen Lieferanten 11,56 Cent. Preisänderungen in der Grundversorgung: § 5 GasGVV.

FAQ

Häufige Fragen zur Gas-Grundversorgung in Karlsruhe

Wer ist der Grundversorger für Gas in Karlsruhe?

Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Gas beliefert. Netzbetreiber ist die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH.

Was kostet die Gas-Grundversorgung in Karlsruhe?

Im Tarif BasisGas 13,71 Cent pro kWh und 192,84 Euro Grundpreis im Jahr, gültig ab 1. Oktober 2026. Bei 15.000 kWh sind das rund 2.249 Euro im Jahr.

Wie schnell kann ich die Gas-Grundversorgung kündigen?

Jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen. Meist übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

Was passiert, wenn ich in Karlsruhe ohne Gasvertrag einziehe?

Sobald Sie Gas nutzen, werden Sie automatisch Kunde der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Die Heizung bleibt warm, Sie zahlen aber die Preise der Grundversorgung.

Können sich die Preise ändern?

Ja. Der Grundversorger muss Preisänderungen mindestens sechs Wochen vorher per Brief und öffentlich ankündigen. Sie können dann ohne Frist zum Änderungstermin kündigen.

Gas-Grundversorgung in Karlsruhe verlassen

Vergleichen Sie Gastarife für Ihre Postleitzahl und wechseln Sie mit zwei Wochen Frist.

Weitere Informationen zur Grundversorgung finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.