Gasvertrag beim Umzug: kündigen, mitnehmen oder neu abschließen
Beim Umzug können Sie Ihren Gasvertrag mitnehmen oder mit sechs Wochen Frist kündigen. In der neuen Wohnung kommt das Gas auch ohne neuen Vertrag – dann aber meist zum Preis der Grundversorgung. Planen Sie den Wechsel deshalb rechtzeitig.
- Sonderkündigung mit 6 Wochen Frist
- Grundversorgung: 2 Wochen Frist
- Keine Heizung ohne Gas: Grundversorgung greift
- Zählerstände dokumentieren
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Mitnehmen oder kündigen?
Vertrag mitnehmen
Bietet Ihr Anbieter an der neuen Adresse die Belieferung zu gleichen Bedingungen an, läuft der Vertrag weiter. Das lohnt sich, wenn Ihr Tarif günstig ist.
Sonderkündigung
Sie können mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug oder später kündigen. Das entfällt, wenn der Anbieter binnen zwei Wochen anbietet, Sie an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter zu beliefern ( § 41b Abs. 5 EnWG).
Sind Sie in der Grundversorgung, kündigen Sie einfach mit zwei Wochen Frist ( § 20 GasGVV). Hat die neue Wohnung keine Gasheizung oder läuft das Gas über die Nebenkosten des Vermieters, brauchen Sie dort keinen eigenen Gasvertrag.
Für diesen Vergleich nutzen wir den Rechner von Verivox. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet Verivox nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
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- Unsere Rolle
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Gastarife vergleichen – ohne Angabe persönlicher Daten
Rechner: VerivoxDen Wechsel wickelt Verivox mit dem gewählten Anbieter ab. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen legt der jeweilige Anbieter fest.
Einzug ohne Gasvertrag: Was dann passiert
Nutzen Sie in der neuen Wohnung Gas, ohne vorher einen Vertrag abgeschlossen zu haben, werden Sie automatisch Kunde des örtlichen Grundversorgers ( § 2 Abs. 2 GasGVV). Die Heizung bleibt also nicht kalt. Die Grundversorgung ist aber meist teurer als ein frei gewählter Tarif.
Rückstände des Vormieters dürfen Ihnen dabei nicht angelastet werden ( § 2 Abs. 5 GasGVV). Den neuen Vertrag sollten Sie trotzdem vor dem Einzug abschließen ( Bundesnetzagentur).
Was die Gas-Grundversorgung in Ihrer Stadt kostet, sehen Sie in unserer Übersicht der Gas-Grundversorger. Wie viel Gas eine Wohnung braucht, zeigt der Gasverbrauchsrechner.
Checkliste: Gas beim Umzug
- Sechs Wochen vorher: Alten Gasvertrag prüfen – mitnehmen oder kündigen?
- Vor dem Einzug: Gastarif für die neue Wohnung abschließen. Verbrauch unbekannt? Mit der Wohnfläche im Verbrauchsrechner starten.
- Zählernummer: Selbst in der neuen Wohnung ablesen, nicht ungeprüft vom Vormieter übernehmen – sonst droht eine Zählerverwechslung.
- Am Umzugstag: Gaszählerstände in alter und neuer Wohnung mit Foto festhalten und an die Lieferanten melden.
- Nach dem Auszug: Die Schlussrechnung muss spätestens sechs Wochen nach Lieferende kommen.
Fristen und Hinweise nach Verbraucherzentrale und § 40c EnWG.
Weitere Anlässe
Häufige Fragen zu Gas und Umzug
Kann ich meinen Gasvertrag beim Umzug kündigen?
Ja, mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug oder später. Das Recht entfällt, wenn Ihr Anbieter binnen zwei Wochen anbietet, Sie an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter zu beliefern.
Was passiert, wenn ich ohne Gasvertrag einziehe?
Sie werden automatisch Kunde des Grundversorgers, sobald Sie Gas nutzen. Die Heizung bleibt warm, das Gas ist aber meist teurer.
Muss ich die Schulden des Vormieters zahlen?
Nein. Der Grundversorger darf die Belieferung nicht davon abhängig machen, dass Rückstände des Vormieters beglichen werden.
Wie hoch ist mein Gasverbrauch in der neuen Wohnung?
Das wissen Sie erst nach einer Heizperiode. Für den Vergleich reicht anfangs eine Schätzung nach Wohnfläche; passen Sie den Abschlag später an.
Brauche ich überhaupt einen eigenen Gasvertrag?
Nur, wenn Sie selbst einen Gaszähler für Ihre Wohnung haben. Bei einer Zentralheizung, die der Vermieter über die Nebenkosten abrechnet, schließt der Vermieter den Vertrag.
Gas für die neue Wohnung vergleichen
Vor dem Einzug abschließen und nicht in der Grundversorgung landen.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.