Selbstständige & Gründer

Krankenversicherung für Selbst­ständige: Beitrag, Krankengeld, GKV oder PKV

Als Selbstständige zahlen Sie Ihre Krankenversicherung allein – ohne Arbeitgeberanteil. Wie viel, hängt davon ab, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind, wie hoch Ihr Gewinn ist und ob Sie Krankengeld absichern. Rechnen Sie Ihren Beitrag aus und vergleichen Sie danach die Zusatzbeiträge der Krankenkassen.

  • Gesetzlicher Mindestbeitrag 2026: rund 278,17 € im Monat (Kranken- und Pflegeversicherung, mit Krankengeld)
  • Nebenberuflich selbstständig als Arbeitnehmer: in der Regel keine zusätzlichen Beiträge auf den Gewinn
  • Krankengeld gibt es für Selbstständige nur, wenn Sie es ausdrücklich wählen

123tarifvergleich.de – unabhängiges Vergleichsportal seit 2008

123-Beitragsrechner

Was kostet Ihre gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständige?

Der Rechner schätzt Ihren Monatsbeitrag als freiwillig gesetzlich versicherte Person. Er rechnet nur mit Ihren Angaben und speichert nichts. Den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website oder im Kassenvergleich unten.

Ihr Einkommen
Ihre Situation

Tragen Sie Ihren monatlichen Gewinn ein. Ohne Eingabe rechnet die Kasse mindestens mit 1.318,33 €.

Für diesen Vergleich nutzen wir den Krankenkassenrechner von VGK24. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen für Selbstständige vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Ihr Status

Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig?

Die wichtigste Frage zuerst: Ist die Selbstständigkeit Ihr Hauptberuf? Davon hängt ab, wie Sie versichert sind und ob Ihr Gewinn beitragspflichtig ist.

Krankenversicherung nach Situation
Ihre Situation Wie Sie versichert sind Beiträge auf den Gewinn?
Angestellt (pflichtversichert) und nebenbei selbstständig Weiter über die Beschäftigung, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte In der Regel nein – solange die Selbstständigkeit Nebensache bleibt
Familienversichert und nebenbei selbstständig Weiter familienversichert, wenn das Gesamteinkommen höchstens 565 € im Monat beträgt (2026) und Sie nicht hauptberuflich selbstständig sind Nein – aber über 565 € endet die Familienversicherung
Hauptberuflich selbstständig Freiwillig gesetzlich oder privat – Sie haben die Wahl Ja, mindestens aus 1.318,33 € im Monat
Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) mit Selbstständigkeit Weiter in der KVdR Ja, auch Arbeitseinkommen neben der Rente ist beitragspflichtig (§ 237 SGB V)

Quellen: BARMER, Nebenberuflich selbstständig(Stand 28.08.2026), Rechengrößen 2026.

Woran die Krankenkasse Hauptberuflichkeit festmacht

Hauptberuflich ist eine Selbstständigkeit, wenn sie Ihre Erwerbstätigkeiten nach Zeit und Einkommen deutlich überwiegt. Die Krankenkassen orientieren sich an den Hinweisen des GKV-Spitzenverbands:

  • Mehr als 30 Stunden pro Woche: in der Regel hauptberuflich, wenn das Einkommen über 25 % der Bezugsgröße liegt (2026: rund 989 € im Monat).
  • 20 bis 30 Stunden: hauptberuflich, wenn das Einkommen über 50 % der Bezugsgröße liegt (rund 1.978 €).
  • Höchstens 20 Stunden: in der Regel nebenberuflich – außer das Einkommen liegt über 75 % der Bezugsgröße (rund 2.966 €) und ist Ihre Haupteinnahme.
  • Mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt: Hauptberuflichkeit wird vermutet, Sie können das aber widerlegen.
  • Neben einer Anstellung: Die Kasse vergleicht beide Einkommen. Als Orientierung gilt: Die Selbstständigkeit muss die Anstellung um mindestens 20 % übersteigen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise zur Hauptberuflichkeit(Fassung 20.03.2019, empfehlender Charakter). Bezugsgröße 2026: 3.955 € im Monat. Die Kasse entscheidet im Einzelfall.

Beitrag

So berechnet die Krankenkasse Ihren Beitrag

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen Beiträge auf ihren Gewinn. Liegt er niedriger, rechnet die Kasse mit der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat. Liegt er höher als die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €, steigt der Beitrag nicht weiter.

Krankenversicherung
14,6 % mit Krankengeld oder 14,0 % ohne Krankengeld – jeweils plus Zusatzbeitrag der Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %)
Pflegeversicherung
3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %
Mindestbeitrag 2026
rund 278,17 € im Monat (mit Krankengeld, Ø-Zusatzbeitrag, mit Kindern)
Höchstbeitrag 2026
rund 1.226,44 € im Monat (gleiche Annahmen)
Beispiele: Monatsbeitrag nach Gewinn
Gewinn pro Monat Bemessung Kranken­versicherung Pflege­versicherung Summe
1.000,00 € 1.318,33 € 230,71 € 47,46 € 278,17 €
2.500,00 € 2.500,00 € 437,50 € 90,00 € 527,50 €
4.000,00 € 4.000,00 € 700,00 € 144,00 € 844,00 €
7.000,00 € 5.812,50 € 1.017,19 € 209,25 € 1.226,44 €

Annahmen: mit Krankengeld (14,6 %), Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflege 3,6 % (mit Kindern). Eigene Berechnung auf Basis der Rechengrößen 2026.

Vorläufig zahlen, später abrechnen

  • Die Kasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig nach Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid fest. Gründer schätzen den Gewinn, bis der erste Steuerbescheid vorliegt.
  • Kommt der Steuerbescheid, rechnet die Kasse endgültig ab – es kann eine Nachzahlung oder eine Erstattung geben. Legen Sie dafür eine Rücklage an.
  • Reichen Sie den Steuerbescheid innerhalb von drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein. Ohne Nachweis kann die Kasse den Höchstbeitrag verlangen.
  • Sinkt Ihr Einkommen um mehr als 25 % gegenüber dem letzten Steuerbescheid, können Sie mit Nachweisen eine niedrigere Einstufung beantragen.

Quelle: Verbraucherzentrale, Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse(Stand 10.02.2026).

Einkommen bei Krankheit

Krankengeld: Nur wenn Sie es wählen

Angestellte bekommen im Krankheitsfall erst Lohnfortzahlung und dann Krankengeld. Selbstständige haben das nicht automatisch. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zwei Wege:

Gesetzlich geregelt

Wahlerklärung

Sie erklären gegenüber der Kasse, dass Sie Krankengeld wollen, und zahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. Krankengeld gibt es dann ab der 7. Krankheitswoche (§ 44 Abs. 2, § 46 SGB V).

Je nach Kasse

Wahltarif Krankengeld

Jede Kasse muss Selbstständigen zusätzlich einen Wahltarif anbieten, mit dem Krankengeld früher beginnt (§ 53 Abs. 6 SGB V). Preis und Beginn regelt die Satzung der Kasse – fragen Sie gezielt danach.

Ohne Krankengeld günstiger – aber mit Risiko

Ohne Krankengeld zahlen Sie 14,0 % statt 14,6 %. Bei 3.000 € Gewinn sind das 18 € weniger im Monat. Fällt Ihr Einkommen bei längerer Krankheit weg, fehlt dann aber jede Absicherung. Eine Alternative ist eine private Krankentagegeldversicherung.

Entscheidung

Gesetzlich oder privat – was passt zu Ihnen?

Hauptberuflich Selbstständige dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Die Entscheidung wirkt lange – prüfen Sie sie in Ruhe.

Planbar bei schwankendem Einkommen

Freiwillig gesetzlich

  • Beitrag richtet sich nach dem Gewinn – sinkt also auch, wenn das Geschäft schlechter läuft
  • Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können oft beitragsfrei mitversichert werden
  • Keine Gesundheitsprüfung beim Wechsel der Kasse
Für Jüngere, Gesunde, Gutverdienende

Privat

  • Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif – nicht nach Einkommen
  • Jede Person braucht einen eigenen Vertrag, auch Kinder
  • Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist schwierig, ab 55 Jahren grundsätzlich ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V)

Mehr dazu: Private Krankenversicherung – passt sie zu mir? und Zurück von der PKV in die GKV.

Checkliste

Checkliste für Gründerinnen und Gründer

  • Kasse informieren: Melden Sie den Start Ihrer Selbstständigkeit und ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.
  • Gewinn schätzen: Geben Sie eine realistische Prognose ab – zu niedrig führt zu Nachzahlungen.
  • Krankengeld entscheiden: Wahlerklärung oder Wahltarif – oder bewusst ohne.
  • Kasse vergleichen: Den Zusatzbeitrag zahlen Sie allein. Wechseln können Sie nach 12 Monaten Mitgliedschaft – erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, auch früher.
  • Rücklage bilden: Für die endgültige Abrechnung nach dem Steuerbescheid.
  • Betrieb absichern: Haftpflicht und Co. – siehe Gewerbeversicherungen.
FAQ

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige

Wie viel kostet die Krankenversicherung für Selbstständige mindestens?

Freiwillig gesetzlich versichert zahlen Sie 2026 mindestens rund 278,17 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung – mit Krankengeld, durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 % und Kindern. Grundlage ist die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €.

Muss ich als Angestellter mit Nebengewerbe mehr Krankenkassenbeitrag zahlen?

In der Regel nein. Sind Sie über Ihre Anstellung pflichtversichert, zieht die Kasse den Gewinn aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit normalerweise nicht zur Beitragsberechnung heran. Wächst die Selbstständigkeit deutlich, prüft die Kasse Ihren Status neu.

Bis wann bin ich mit Nebengewerbe familienversichert?

Solange Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt und Sie nicht hauptberuflich selbstständig sind.

Ab wann gilt meine Selbstständigkeit als hauptberuflich?

Wenn sie Ihre übrigen Tätigkeiten nach Zeit und Einkommen deutlich überwiegt. Als Faustregel gilt: mehr als 30 Wochenstunden oder – bei 20 bis 30 Stunden – ein Einkommen über der Hälfte der Bezugsgröße. Wer Arbeitnehmer beschäftigt, gilt in der Regel als hauptberuflich selbstständig. Die Kasse entscheidet im Einzelfall.

Bekomme ich als Selbstständige Krankengeld?

Nur wenn Sie es wählen: mit einer Wahlerklärung zum allgemeinen Beitragssatz (Krankengeld ab der 7. Woche) oder mit einem Wahltarif Ihrer Kasse. Ohne diese Wahl zahlen Sie den ermäßigten Satz von 14,0 % und erhalten kein Krankengeld.

Was passiert, wenn mein Gewinn schwankt?

Die Kasse setzt den Beitrag vorläufig fest und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab. Sinkt Ihr Einkommen um mehr als 25 %, können Sie eine niedrigere Einstufung beantragen.

Lohnt sich die private Krankenversicherung für Selbstständige?

Das hängt von Alter, Gesundheit, Familienplanung und Einkommen ab. Privat zahlen Sie unabhängig vom Gewinn, jede Person braucht einen eigenen Vertrag, und der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung ist schwierig.

Welche Krankenkasse ist für Selbstständige am günstigsten?

Entscheidend ist der Zusatzbeitrag, denn Selbstständige zahlen ihn allein. Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Leistungen – etwa Wahltarife für Krankengeld – im Kassenvergleich auf dieser Seite.

Beitrag berechnen, Kasse vergleichen

Erst den eigenen Beitrag kennen, dann die Krankenkasse mit dem passenden Zusatzbeitrag finden.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.