Zusatzbeitrag der Krankenkassen: Warum Sie nicht überall gleich viel zahlen
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Den Zusatzbeitrag bestimmt dagegen jede Krankenkasse selbst – dadurch entstehen Unterschiede beim Beitrag.
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So setzt sich Ihr Krankenkassenbeitrag zusammen
Der allgemeine Beitragssatz ist bei den Krankenkassen gleich. Der Zusatzbeitrag kann sich unterscheiden.
Was ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag?
Reichen die Mittel, die eine Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds erhält, nicht für ihre Ausgaben, erhebt sie einen Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V). Seine Höhe legt die Kasse in ihrer Satzung fest. Er wird wie der allgemeine Beitrag als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen berechnet – zusätzlich zu den 14,6 % (ermäßigt 14,0 % ohne Krankengeldanspruch).
Vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu unterscheiden ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag: eine Rechengröße, die das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr festlegt.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag einschließlich Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Ein Unterschied von einem Prozentpunkt kostet Sie selbst also einen halben Prozentpunkt Ihres Bruttos.
Rentner
Auf die gesetzliche Rente trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags einschließlich Zusatzbeitrag. Auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten zahlen Rentner den Beitrag in der Regel allein.
Selbstständige
Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag einschließlich Zusatzbeitrag selbst. Ein Unterschied wirkt sich deshalb voll aus.
Freiwillig versicherte Angestellte
Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient und freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss – in der Regel in Höhe der Hälfte des Beitrags.
Grundlage: Angaben des Bundesgesundheitsministeriums. Für einzelne Gruppen, etwa Auszubildende mit sehr geringer Vergütung, gelten Sonderregeln.
Was bedeutet ein anderer Zusatzbeitrag für Sie?
Geben Sie Ihr Bruttoeinkommen und zwei Zusatzbeitragssätze ein. Der Rechner zeigt den Unterschied pro Monat und pro Jahr – ohne Kassennamen und ohne Empfehlung.
Vereinfachte Modellrechnung. Tatsächliche Beiträge können von der persönlichen Versicherungssituation abhängen – etwa bei Einmalzahlungen, Versorgungsbezügen oder bei Selbstständigen mit Mindestbemessung. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.
So wirkt sich ein Unterschied beim Zusatzbeitrag aus
Drei Beispiele für Arbeitnehmer mit fiktiven Zusatzbeiträgen von „Kasse A“ und „Kasse B“. Die Sätze sind frei gewählt und stehen für keine reale Krankenkasse.
| Brutto pro Monat | Kasse A / Kasse B | Ihr Anteil pro Monat | Ihr Anteil pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | 3,3 % / 2,5 % | 12,00 € | 144,00 € |
| 4.500 € | 3,4 % / 2,2 % | 27,00 € | 324,00 € |
| 7.000 € | 3,1 % / 2,6 % | 14,53 € | 174,38 € |
Im dritten Beispiel liegt das Brutto über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (2026). Gerechnet wird deshalb nur bis zu dieser Grenze. Wer den Beitrag allein trägt, zahlt jeweils den doppelten Unterschied.
Was bedeutet der durchschnittliche Zusatzbeitrag?
Wer legt ihn fest?
Das Bundesgesundheitsministerium, auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises (§ 242a SGB V). Für 2026 beträgt er 2,9 %.
Was er nicht ist
Er ist nicht der Zusatzbeitrag einer bestimmten Kasse. Ihre Krankenkasse kann darüber oder darunter liegen.
Wofür er gilt
Er ist eine Rechengröße, zum Beispiel für bestimmte Personengruppen, bei denen nicht der Satz der eigenen Kasse angewendet wird. Außerdem dient er vielen als Orientierungswert.
Was passiert, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht?
Sonderkündigungsrecht
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie wechseln – auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind. Das gilt bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird.
Selbst im Blick behalten
Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr persönlich anschreiben, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Achten Sie auf Ihre Gehaltsabrechnung oder die Bekanntmachungen Ihrer Kasse.
Bis zum Wechsel gilt der neue Satz
Während der Kündigungsfrist zahlen Sie den erhöhten Beitrag. Bei Wahltarifen können besondere Bindungen gelten.
Der niedrigste Zusatzbeitrag ist nicht automatisch die beste Krankenkasse
Der Beitrag ist ein wichtiger Punkt, aber nicht der einzige. Ebenso zählen:
- Leistungen – zum Beispiel Zuschüsse zu Osteopathie oder Zahnreinigung
- Bonusprogramme – Voraussetzungen und Höhe unterscheiden sich
- Service – Erreichbarkeit, App, Geschäftsstellen
- Regionale Öffnung – nicht jede Kasse ist überall wählbar
Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag
Was ist der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag ist ein Beitragssatz, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt, wenn ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Seine Höhe legt die Kasse in ihrer Satzung fest (§ 242 SGB V).
Ist der Zusatzbeitrag bei jeder Krankenkasse gleich?
Nein. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Kassen gleich, den Zusatzbeitrag bestimmt jede Krankenkasse selbst. Deshalb zahlen Versicherte mit gleichem Einkommen je nach Kasse unterschiedlich viel.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Bei Arbeitnehmern tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag einschließlich Zusatzbeitrag je zur Hälfte, bei der gesetzlichen Rente Rentner und Rentenversicherung. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen ihn allein. Für einzelne Gruppen gelten Sonderregeln.
Wie wird der Zusatzbeitrag berechnet?
Der Zusatzbeitrag ist ein Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt diese bei 5.812,50 € im Monat. Beispiel: Bei 3.000 € Brutto und 2,5 % Zusatzbeitrag sind das 75 € im Monat, davon tragen Arbeitnehmer 37,50 €.
Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?
Eine Rechengröße, die das Bundesgesundheitsministerium jährlich auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises festlegt. Für 2026 beträgt sie 2,9 %. Sie ist nicht der Zusatzbeitrag einer bestimmten Kasse, sondern gilt unter anderem für bestimmte Personengruppen.
Kann eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöhen?
Ja. Die Krankenkasse kann ihren Zusatzbeitrag durch eine Änderung der Satzung anheben, auch während des Jahres. Seit dem 30. Juli 2026 muss sie ihre Mitglieder darüber nicht mehr persönlich anschreiben.
Kann ich wegen einer Erhöhung wechseln?
Ja. Bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird – auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Bindungsfrist. Es gilt die normale Kündigungsfrist. Für Mitglieder in einem Krankengeld-Wahltarif gilt das Sonderkündigungsrecht nach dem Gesetzeswortlaut nicht.
Gilt der Zusatzbeitrag auch für Rentner?
Ja. Auf die gesetzliche Rente zahlen Rentner den Zusatzbeitrag ihrer Kasse, die Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten tragen sie den Beitrag in der Regel allein.
Wie wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze aus?
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, 2026 bis 5.812,50 € im Monat. Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keinen Beitrag. Ein Unterschied beim Zusatzbeitrag wirkt sich deshalb höchstens auf diesen Betrag aus.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

