Praxisausfallversicherung: laufende Kosten absichern, wenn Sie selbst ausfallen
In einer Einzelpraxis hängt der Umsatz an Ihnen. Fallen Sie wegen Krankheit oder Unfall aus, bleiben Behandlungen aus, während Miete, Gehälter, Leasing- und Kreditraten weiterlaufen. Die Praxisausfallversicherung übernimmt diese fortlaufenden Kosten für einen begrenzten Zeitraum. Ihr eigenes Einkommen sichert sie in der Regel nicht ab – dafür ist das Krankentagegeld da.
- Für: Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe mit eigener Praxis
- Ersetzt: fortlaufende Praxiskosten während Ihres Ausfalls
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Praxisausfall, Krankentagegeld oder Betriebsunterbrechung?
Drei Versicherungen klingen ähnlich, schließen aber verschiedene Lücken. Die Praxisausfallversicherung zahlt die Kosten der Praxis, das Krankentagegeld Ihr persönliches Einkommen und die Betriebsunterbrechungsversicherung den Ertragsausfall nach einem Sachschaden.
| Versicherung | Was löst die Leistung aus? | Was wird gezahlt? |
|---|---|---|
| Praxisausfallversicherung | Ihre Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, je nach Tarif Quarantäne | fortlaufende Praxiskosten für einen begrenzten Zeitraum |
| Krankentagegeld | Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall | vereinbartes Tagegeld als Ersatz für Ihr Einkommen |
| Betriebsunterbrechung | Sachschaden in der Praxis, etwa durch Brand oder Leitungswasser | laufende Kosten und entgangener Gewinn |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben | monatliche Rente |
Das Krankentagegeld zahlt den vereinbarten Betrag, die Praxisausfallversicherung ersetzt die tatsächlich angefallenen Kosten bis zur vereinbarten Summe. Senken Sie Ihr Krankentagegeld nicht, um eine Praxisausfallversicherung zu finanzieren – beide decken verschiedene Lücken.
Für wen ist eine Praxisausfallversicherung wichtig?
Hoher Bedarf
- niedergelassene Ärzte und Zahnärzte in Einzelpraxis
- Praxen mit angestelltem Personal und hohen Fixkosten
- Praxisgründer mit Finanzierungsraten für Einrichtung und Geräte
Genau prüfen
- Gemeinschaftspraxen, in denen der Ausfall einer Person die Praxis trifft
- Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und Heilpraktiker – das Angebot unterscheidet sich je nach Versicherer
- Praxisinhaber mit Vorerkrankungen
Anderer Schutz passt
- angestellte Ärztinnen und Ärzte ohne eigene Praxis
- Ausfall der Praxis nach Brand oder Wasserschaden
- dauerhafte Berufsunfähigkeit
Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- fortlaufende Kosten wie Miete, Gehälter, Energie, Leasing- und Finanzierungsraten
- Ausfall durch Krankheit oder Unfall nach der vereinbarten Karenzzeit
- je nach Tarif behördlich angeordnete Quarantäne
- je nach Tarif Kosten für eine Praxisvertretung
- je nach Tarif zusätzlich der Ertragsausfall nach einem Sachschaden in der Praxis
Nicht versichert
- in der Regel Ihr persönliches Einkommen
- variable Kosten, die bei geschlossener Praxis wegfallen, etwa Material
- Schäden an Einrichtung und Geräten – dafür gibt es Inhalts- und Elektronikversicherung
- Ansprüche von Patientinnen und Patienten wegen Behandlungsfehlern
Für Ansprüche aus Behandlungsfehlern ist die Berufshaftpflicht zuständig.
Worauf Sie beim Vertrag achten sollten
Karenzzeit
Die Leistung beginnt erst nach einer vereinbarten Wartezeit ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wählen Sie sie so, dass Sie die ersten Tage aus Rücklagen überbrücken können.
Versicherungssumme
Ermitteln Sie die fortlaufenden Kosten Ihrer Praxis anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung oder des Jahresabschlusses und berücksichtigen Sie geplante Investitionen.
Leistungsdauer
Viele Tarife zahlen bis zu zwölf Monate je Versicherungsfall, manche bieten längere Zeiträume. Prüfen Sie, ob das zu Ihren Rücklagen passt.
Psychische Erkrankungen und Schwangerschaft
Einige Tarife begrenzen Leistungen bei psychischen Erkrankungen zeitlich oder regeln Beschwerden in der Schwangerschaft gesondert. Prüfen Sie diese Punkte in den Bedingungen.
Quarantäne
Wird gegen Sie ein Tätigkeitsverbot oder eine Absonderung angeordnet, können Selbstständige nach § 56 Abs. 4 IfSG auf Antrag auch Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben in angemessenem Umfang erhalten. Klären Sie, wie Ihr Tarif mit solchen Leistungen umgeht.
Weitere Versicherungen für Praxen und Selbstständige
Häufige Fragen zur Praxisausfallversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Praxisausfallversicherung und Krankentagegeld?
Die Praxisausfallversicherung ersetzt die fortlaufenden Kosten Ihrer Praxis, solange Sie ausfallen. Das Krankentagegeld zahlt einen vereinbarten Betrag als Ersatz für Ihr persönliches Einkommen. Beide ergänzen sich.
Zahlt die Praxisausfallversicherung bei Quarantäne?
Je nach Tarif ja. Manche Tarife schließen eine behördlich angeordnete Quarantäne ausdrücklich ein. Prüfen Sie die Bedingungen und klären Sie, wie staatliche Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz berücksichtigt werden.
Wie lange zahlt die Versicherung?
Die Leistung ist zeitlich begrenzt. Viele Tarife zahlen bis zu zwölf Monate je Versicherungsfall, manche bieten längere Zeiträume. Die Leistung beginnt nach der vereinbarten Karenzzeit.
Für wen eignet sich eine Praxisausfallversicherung?
Vor allem für niedergelassene Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, deren Praxis ohne sie keinen Umsatz erzielt. Ob auch Therapeuten und Heilpraktiker versicherbar sind, unterscheidet sich je nach Versicherer.
Ersetzt sie die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Nicht automatisch. Die Praxisausfallversicherung knüpft an Ihren persönlichen Ausfall an. Manche Tarife schließen zusätzlich den Ausfall nach einem Sachschaden ein; sonst brauchen Sie dafür eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
Warum gibt es keinen Sofortrechner?
Finanzchef24 bietet für die Praxisausfallversicherung eine Angebotsanfrage an: Sie beantworten online Fragen zu Ihrer Tätigkeit, danach melden sich Fachleute mit passenden Angeboten.
Praxisausfallversicherung anfragen
Fortlaufende Praxiskosten ermitteln, Karenzzeit und Leistungsdauer festlegen, Krankentagegeld abstimmen – dann ein Angebot über Finanzchef24 anfragen.
Einen allgemeinen Überblick über betriebliche Versicherungen für Gründende gibt auch die Industrie- und Handelskammer.

