Gewerbe · Friseur & Kosmetik

Betriebshaftpflicht für Friseur und Kosmetikstudio: Wenn eine Behandlung schiefgeht

Zu lange eingewirktes Blondiermittel, eine misslungene Glättung oder Narben nach der Haarentfernung: Im Salon arbeiten Sie direkt am Menschen. Gerichte sprechen Kundinnen und Kunden dann Schmerzensgeld zu – genau dafür ist die Betriebshaftpflicht da.

  • Behandlungsschäden am Kunden
  • Schmerzensgeld bis 18.000 €(OLG Koblenz)

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Typische Schäden

Was Gerichte Kundinnen und Kunden zugesprochen haben

Kopfhaut verätzt

18.000 € Schmerzensgeld, nachdem die Kopfhaut großflächig abgestorben war (OLG Koblenz, Az. 12 U 71/13).

Zu lange Einwirkzeit

4.000 € für eine Verätzung am Hinterkopf (LG Köln, Az. 7 O 216/17).

Narben nach IPL

4.000 € nach einer IPL-Haarentfernung, bei der Schmerzäußerungen ignoriert wurden (AG Wuppertal, Az. 94 C 28/11).

Fehlende Aufklärung

300 €, weil der Friseur nicht beweisen konnte, dass er über die Risiken aufgeklärt hatte (LG Mönchengladbach, Az. 5 S 59/09).

Urteile laut Stiftung Warentest (21.06.2024).

Darauf achten

Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen

Behandlungsschäden
Personenschäden durch Färben, Blondieren, Glätten, Kosmetik- oder Nagelbehandlungen.
Apparative Kosmetik
IPL, Laser, Microneedling oder Permanent Make-up: ausdrücklich angeben und prüfen, ob sie versichert sind.
Kundensachen
Kleidung, Taschen oder Schmuck der Kundschaft, die im Salon beschädigt werden.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Räumen, etwa durch Wasser aus dem Waschbecken.

Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Alle Leistungen auflisten: auch Zusatzangebote wie Wimpern, Nägel oder Permanent Make-up.
  • Geräte nennen: IPL, Laser und Co. sind nicht automatisch dabei.
  • Mitarbeitende und Umsatz bereithalten.
  • Aufklärung dokumentieren: Ein kurzer, unterschriebener Hinweis hilft im Streitfall.

Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Angebote und Reihenfolge
bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
Unsere Rolle
Wir erklären, worauf es in Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
Marktabdeckung
Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.

Betriebshaftpflicht für Ihren Salon vergleichen

Rechner: Finanzchef24

Geben Sie bei Finanzchef24 Ihre Betriebsart und alle Behandlungen an, die Sie anbieten.

  • Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
  • Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.

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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Zusatzbausteine Ihrer Branche (siehe oben) und die Höhe der Deckungssumme.

Reklamation

Erst nachbessern, dann zahlen

Ist eine Frisur misslungen, müssen Kundinnen und Kunden Ihnen in der Regel zuerst Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Erst wenn das nichts bringt, kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht. Die Nachbesserung selbst ist Ihre Aufgabe, nicht die der Versicherung.

Quelle und Urteile: Stiftung Warentest (21.06.2024).

Grenzen

Was die Betriebshaftpflicht nicht zahlt

  • Eigene Sachen: Werkzeug, Fahrzeuge, Einrichtung und Ware Ihres Betriebs – dafür gibt es die Inhaltsversicherung.
  • Arbeitsunfälle Ihrer Beschäftigten: Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
  • Vorsatz: Absichtlich verursachte Schäden sind nie versichert.
  • Nacharbeit an der eigenen Leistung: Mängel beseitigen und neu liefern gehört zu Ihrem Vertrag mit dem Kunden, nicht zur Haftpflicht.

Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Friseure und Kosmetikstudios

Brauche ich als Friseur eine Betriebshaftpflicht?

Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Weil Sie direkt am Menschen arbeiten, können Behandlungsfehler aber Schmerzensgeld kosten – bis in den fünfstelligen Bereich.

Sind Allergien oder Verätzungen versichert?

Personenschäden durch Behandlungen sind ein typischer Fall der Betriebshaftpflicht, wenn Sie haften. Wichtig ist, dass die Behandlung im Vertrag steht.

Muss ich über Risiken aufklären?

Ja. Friseure müssen etwa über die Risiken des Färbens aufklären und das im Streitfall beweisen. Eine kurze schriftliche Aufklärung hilft.

Sind IPL und Laser automatisch versichert?

Nicht unbedingt. Geben Sie apparative Behandlungen ausdrücklich an und prüfen Sie, ob sie im Angebot enthalten sind.

Zahlt die Versicherung eine neue Frisur?

Nein. Das Nachbessern Ihrer Leistung ist Teil Ihres Vertrags mit der Kundin. Versichert sind Schäden an Gesundheit oder Sachen.

Passt Ihr Schutz zu Ihren Behandlungen?

Vergleichen Sie Angebote mit allen Leistungen Ihres Salons.

Unabhängige Gegenprobe: Welche Versicherungen ein Betrieb wirklich braucht, erklärt auch die IHK – Handwerksbetriebe können sich zusätzlich an ihre Handwerkskammer wenden.