Rechner · Familienversicherung

Familienversicherung ab 2028: Was kostet der Ehepartner-Zuschlag?

Ab 2028 ist die Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner nicht mehr immer beitragsfrei. Der Rechner zeigt den Zuschlag – und ob eine Ausnahme greift.

  • 2,5 % des Einkommens
  • Kinder bleiben beitragsfrei
  • Viele Ausnahmen

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Zuschlag berechnen

Tragen Sie das beitragspflichtige Einkommen des GKV-Mitglieds ein und haken Sie an, was auf Ihre Familie zutrifft. Das Ergebnis zeigt den Zuschlag ab 2028.

Hinweis: Die Schieberegler dienen nur der groben Übersicht. Ihre tatsächlichen Werte tragen Sie bitte direkt in das jeweilige Zahlenfeld ein.

Das Mitglied

Das GKV-Mitglied ist
€ / Monat

Bei Arbeitnehmern meist das Bruttogehalt. Berücksichtigt wird höchstens die Beitragsbemessungsgrenze.

Trifft eine Ausnahme zu?

Schon eine Ausnahme reicht – dann fällt kein Zuschlag an.

Zuschlag pro Monat –

Ihr Ergebnis ab 2028

Zuschlag pro Monat

–

– pro Jahr
– zahlt

Rechenhilfe nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 242b SGB V). Ob der Zuschlag anfällt, prüft Ihre Krankenkasse. Keine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Auskunft.

So funktioniert der Zuschlag

Ab dem 1. Januar 2028 zahlen GKV-Mitglieder für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 % ihrer beitragspflichtigen Einnahmen. Kinder bleiben beitragsfrei. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat im Sommer 2026 verabschiedet haben.

Einkommen des Mitglieds Zuschlag pro Monat pro Jahr
2.000 € 50,00 € 600 €
3.000 € 75,00 € 900 €
4.000 € 100,00 € 1.200 €
5.000 € 125,00 € 1.500 €
ab 5.812,50 € 145,31 € 1.744 €

Rechenbeispiele mit der Beitragsbemessungsgrenze 2026 (5.812,50 € im Monat, Bundesarbeitsministerium). Einnahmen darüber bleiben außer Ansatz ( § 223 Abs. 3 SGB V). Für 2028 gilt die dann aktuelle Grenze.

Kinder unter 12

Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, fällt kein Zuschlag an – auch bei Stief-, Enkel- oder Pflegekindern.

Pflege und Gesundheit

Pflegt der Partner einen Angehörigen, hat er Pflegegrad 3 bis 5, einen GdB ab 60 oder eine volle Erwerbsminderungsrente, bleibt es beitragsfrei.

Mitglied zahlt allein

Den Zuschlag trägt das Mitglied ohne Arbeitgeberanteil. Für Rentner beginnt er am 1. Juli 2028.

Quellen: Haufe, Beitragszuschlag Familienversicherung (03.08.2026), Bundesgesundheitsministerium. Stand der Recherche: 22. Oktober 2026.

Häufige Fragen zum Ehepartner-Zuschlag

Was kostet die Familienversicherung für Ehepartner ab 2028?

Ab 1. Januar 2028 zahlt das GKV-Mitglied einen Zuschlag von 2,5 % seiner beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Mit der Grenze von 2026 wären das höchstens 145,31 € im Monat.

Wer muss den Zuschlag nicht zahlen?

Kein Zuschlag fällt an, wenn ein Kind unter 12 oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt, der Partner einen Angehörigen pflegt, die Regelaltersgrenze erreicht hat, Pflegegrad 3 bis 5, eine volle Erwerbsminderungsrente oder einen GdB von mindestens 60 hat, oder bei Grundsicherung in einer Bedarfsgemeinschaft.

Bleiben Kinder beitragsfrei?

Ja. Der Zuschlag betrifft nur familienversicherte Ehe- und Lebenspartner. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert.

Zahlt der Arbeitgeber einen Teil?

Nein, das Mitglied trägt den Zuschlag allein. Ausnahmen: Bei Azubis mit höchstens 325 € Vergütung und im Freiwilligendienst zahlt der Arbeitgeber.

Ab wann gilt der Zuschlag für Rentner?

Für Rentnerinnen und Rentner beginnt der Zuschlag erst am 1. Juli 2028. Hat der mitversicherte Partner selbst die Regelaltersgrenze erreicht, fällt er nicht an.

Muss ich den Zuschlag selbst beantragen?

Nein. Die Krankenkasse prüft, ob der Zuschlag anfällt, und meldet das an die Stelle, die die Beiträge abführt – etwa den Arbeitgeber oder die Rentenversicherung.

Rechtzeitig wissen, was 2028 kommt

Mit dem Ergebnis können Sie in Ruhe prüfen, ob sich etwas für Ihre Familie ändert.

Weitere Informationen zur Familienversicherung finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.