Rechner · Zahnersatz

Zahnersatz-Rechner: Was zahlt die Kasse, was zahlen Sie?

Krone, Brücke oder Implantat: Der Rechner zeigt Ihren Eigenanteil – mit Bonusheft, Härtefall und der Kürzung ab 2027.

  • Bis 2026: 60 / 70 / 75 %
  • Ab 2027: 50 / 60 / 65 %
  • Stichtag: Bewilligung durch die Kasse

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Eigenanteil berechnen

Wählen Sie die Versorgung und tragen Sie die Werte aus Ihrem Heil- und Kostenplan ein – per Regler oder direkt im Zahlenfeld. Ohne Plan rechnet der Rechner mit Beispielwerten aus Finanztip.

Hinweis: Die Schieberegler dienen nur der groben Übersicht. Ihre tatsächlichen Werte tragen Sie bitte direkt in das jeweilige Zahlenfeld ein.

Was wird gemacht?

Kosten laut Heil- und Kostenplan

€

Steht im Heil- und Kostenplan. Danach richtet sich der Festzuschuss der Kasse – nicht nach der Versorgung, die Sie wählen.

€

Was die gewählte Versorgung insgesamt kostet, z. B. mit Keramik oder Implantat.

Ihr Zuschuss

Bonusheft
Wann bewilligt die Kasse den Plan?
Ihr Eigenanteil –

Ihr Ergebnis

Ihr Eigenanteil

–

– zahlt die Kasse
– Festzuschuss der Regelversorgung
  • Kasse –
  • Sie selbst –

Rechenhilfe nach § 55 SGB V. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Krankenkasse. Keine zahnärztliche Beratung.

So rechnet die Kasse

Die Kasse zahlt einen Festzuschuss in Prozent der Regelversorgung – also der einfachen, bewährten Standardlösung für Ihren Befund. Wählen Sie etwas Aufwendigeres, bleibt der Zuschuss gleich, und Sie zahlen die Differenz.

Bonusheft bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
ohne 60 % 50 %
5 Jahre lückenlos 70 % 60 %
10 Jahre lückenlos 75 % 65 %
Härtefall 100 % 100 %

Bisherige Sätze: § 55 SGB V. Kürzung um 10 Prozentpunkte durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ( zm-online). Entscheidend ist das Datum der Bewilligung durch die Kasse.

Plan früh einreichen

Ein bewilligter Heil- und Kostenplan gilt sechs Monate ( TK). Wer Zahnersatz ohnehin braucht, lässt ihn vor dem 1.1.2027 bewilligen.

Bonusheft zählt

5 bzw. 10 Jahre lückenlose Vorsorge bringen 10 bzw. 15 Prozentpunkte mehr. Ab 18 reicht ein Termin pro Kalenderjahr.

Zusatzversicherung nur vorher

Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind in der Regel nicht mehr versicherbar. Eine Zahnzusatzversicherung hilft nur für später.

Häufige Fragen zum Zahnersatz-Eigenanteil

Wie viel zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz?

Einen Festzuschuss in Prozent der Regelversorgung: bis Ende 2026 60 %, mit 5 Jahren Bonusheft 70 %, mit 10 Jahren 75 %. Ab 2027 sind es jeweils 10 Prozentpunkte weniger. Im Härtefall zahlt die Kasse die Regelversorgung vollständig.

Was ist die Regelversorgung?

Die einfache, bewährte Standardversorgung für Ihren Befund, festgelegt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 56 SGB V). Ihre Kosten stehen im Heil- und Kostenplan. Danach richtet sich der Zuschuss, nicht nach der Versorgung, die Sie wählen.

Was ändert sich 2027 beim Zahnersatz?

Der Festzuschuss sinkt um 10 Prozentpunkte auf 50, 60 bzw. 65 %. Für Pläne, die die Kasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten noch die alten Sätze.

Zahlt die Kasse auch bei einem Implantat?

Ja, aber nur den Festzuschuss, der für die Regelversorgung des Befunds gilt – meist eine Brücke. Die übrigen Kosten des Implantats zahlen Sie selbst.

Wo finde ich die Werte für den Rechner?

Im Heil- und Kostenplan Ihrer Zahnarztpraxis. Dort stehen die Kosten der Regelversorgung und die voraussichtlichen Gesamtkosten.

Lohnt sich jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung?

Für Behandlungen, die schon angeraten oder geplant sind, in der Regel nicht – sie sind meist ausgeschlossen. Für künftigen Zahnersatz kann sie die Lücke verkleinern. Achten Sie auf Leistungshöhe und Wartezeiten.

Erst rechnen, dann entscheiden

Mit dem Heil- und Kostenplan in der Hand wissen Sie, was auf Sie zukommt.

Weitere Informationen zum Zahnersatz finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.