Betriebshaftpflicht für Gastronomie: Schutz für Restaurant, Café und Imbiss
Ein Gast rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus, ein anderer verträgt das Essen nicht, ein Mantel verschwindet von der Garderobe: In der Gastronomie haften Sie für viele Alltagsrisiken. Wichtig ist, dass alle Bereiche Ihres Betriebs im Vertrag stehen – auch Terrasse, Lieferdienst und Catering.
- Außenfläche, Lieferdienst und Catering angeben
- Häufig empfohlen: mind. 5 Mio. € Deckung
123tarifvergleich.de – unabhängiges Vergleichsportal seit 2008
Typische Schäden in der Gastronomie
Sturz im Lokal
Ein Gast rutscht auf dem nassen Boden aus und bricht sich die Hand – Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Lebensmittelvergiftung
Ein Gast erkrankt nach dem Essen, die Ursache lässt sich auf Ihr Gericht zurückführen.
Garderobe
Die Jacke eines Gastes wird an Ihrer Garderobe beschädigt oder verschwindet.
Sturz auf der Terrasse
Das LG Köln sprach einer Besucherin nach einem Sturz von einer Steinstufe im Außenbereich 8.000 € Schmerzensgeld zu (Az. 14 O 58/22).
Beispiele und Urteil nach transparent-beraten.de (13.08.2025).
Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen
- Alle Betriebsbereiche
- Gastraum, Außenfläche, Lieferdienst, Catering und Veranstaltungen müssen im Vertrag stehen.
- Gästesachen
- Garderobe, Gepäck oder Fahrzeuge von Gästen: Prüfen Sie die jeweiligen Summengrenzen.
- Gemietete Sachen
- Gemietete Zapfanlagen oder Stehtische sollten mitversichert sein.
- Deckungssumme
- Häufig werden mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden empfohlen; 10 Millionen Euro gelten als sicherer.
Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das sollten Sie vor dem Vergleich klären
- Umsatz und Mitarbeitende(inklusive Aushilfen).
- Fläche und Bereiche: Gastraum, Terrasse, Biergarten.
- Zusatzleistungen: Lieferdienst, Catering, Außer-Haus-Verkauf, Veranstaltungen.
- Gemietete Ausstattung: Zapfanlage, Kühltechnik, Mobiliar.
Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Angebote und Reihenfolge
- bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
- Unsere Rolle
- Wir erklären, worauf es in Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
- Marktabdeckung
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
Betriebshaftpflicht für Ihren Gastronomiebetrieb vergleichen
Rechner: Finanzchef24Geben Sie bei Finanzchef24 Ihre Betriebsart (Restaurant, Café, Imbiss, Bar) und alle Zusatzleistungen an.
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
- Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
- Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.
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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Zusatzbausteine Ihrer Branche (siehe oben) und die Höhe der Deckungssumme.
Wer im Betrieb mitversichert ist
Mitversichert sind Inhaber, Angestellte, Aushilfen und Praktikanten, wenn sie im Betrieb einen Schaden verursachen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber unter Umständen Rückgriff nehmen, bei Vorsatz besteht kein Schutz.
Quelle: transparent-beraten.de (13.08.2025).
Was die Betriebshaftpflicht nicht zahlt
- Eigene Sachen: Werkzeug, Fahrzeuge, Einrichtung und Ware Ihres Betriebs – dafür gibt es die Inhaltsversicherung.
- Arbeitsunfälle Ihrer Beschäftigten: Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
- Vorsatz: Absichtlich verursachte Schäden sind nie versichert.
- Nacharbeit an der eigenen Leistung: Mängel beseitigen und neu liefern gehört zu Ihrem Vertrag mit dem Kunden, nicht zur Haftpflicht.
Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht in der Gastronomie
Brauche ich als Gastronom eine Betriebshaftpflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber Gäste, Lieferanten und Vermieter können hohe Forderungen stellen. Ohne Versicherung haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen.
Ist eine Lebensmittelvergiftung versichert?
Ja, Personenschäden bei Gästen durch Speisen sind ein typischer Fall der Betriebshaftpflicht. Vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen.
Hafte ich für Sachen an der Garderobe?
Nehmen Sie Sachen der Gäste in Obhut, haften Sie dafür. Prüfen Sie, bis zu welcher Summe Gästesachen im Vertrag versichert sind.
Muss ich Terrasse und Lieferdienst extra angeben?
Ja. Außenflächen, Lieferdienst, Catering und Veranstaltungen sollten im Antrag stehen, damit der Schutz dort greift.
Welche Deckungssumme ist üblich?
Häufig werden mindestens 5 Millionen Euro empfohlen. Für größere Betriebe oder Veranstaltungen kann mehr sinnvoll sein.
Ist Ihr Lokal richtig versichert?
Vergleichen Sie Angebote mit allen Bereichen Ihres Betriebs – vom Gastraum bis zum Catering.
Unabhängige Gegenprobe: Welche Versicherungen ein Betrieb wirklich braucht, erklärt auch die IHK – Handwerksbetriebe können sich zusätzlich an ihre Handwerkskammer wenden.