Ist Starkregen in der Hausratversicherung versichert?
Meist nicht automatisch. Dringt Regenwasser von außen in Ihre Wohnung oder in den Keller, gilt das als Überschwemmung – und die ist nur versichert, wenn Ihr Vertrag einen Elementarbaustein enthält. Prüfen Sie das, bevor das nächste Unwetter kommt.
- Starkregen ist nicht Leitungswasser
- Rückstau nur mit Elementarbaustein
- Keller und Erdgeschoss besonders prüfen
- Nachversichern geht nach dem Schaden nicht
Die kurze Antwort: Was gilt bei Starkregen?
Regenwasser dringt von außen ein, Ihr Vertrag hat keinen Elementarbaustein. Dann zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht.
Rückstau aus der Kanalisation, Grundwasser oder Wasser im Keller: Hier entscheiden Elementarbaustein, Rückstausicherung und die genauen Bedingungen.
Ihr Vertrag enthält den Elementarbaustein mit Überschwemmung und Rückstau – und Sie haben Ihre Obliegenheiten erfüllt.
Starkregen ist nicht dasselbe wie Leitungswasser
Viele Haushalte gehen davon aus, dass jeder Wasserschaden über die Hausratversicherung läuft. Das stimmt nicht. Die Gefahr Leitungswasser meint Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen, Heizung, Klimaanlage oder ähnlichen Einrichtungen austritt.
Schäden durch Witterungsniederschläge und einen dadurch verursachten Rückstau sind in der Leitungswasser-Deckung ausdrücklich ausgeschlossen. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit sie zusätzlich vereinbart sind. So steht es in den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV (VHB 2022), Abschnitte A 1.4.2, A 5.2 und A 5.4.3.
Leitungswasser
Ein Schlauch an der Waschmaschine platzt, ein Heizungsrohr ist undicht: Das ist Leitungswasser und in der Grunddeckung enthalten.
Starkregen
Nach einem Gewitter läuft Wasser über Lichtschächte in den Keller oder steht in der Erdgeschosswohnung: Das gilt als Überschwemmung und braucht den Elementarbaustein.
Rückstau, Grundwasser und Keller
Rückstau entsteht, wenn bei starkem Regen Wasser aus der Kanalisation über Abflussrohre ins Haus drückt. Er ist nur mit Elementarbaustein versichert. Fehlt eine funktionstüchtige Rückstausicherung, kann der Schutz trotzdem entfallen.
Grundwasser ist nach Angaben der Verbraucherzentrale nur versichert, wenn es an die Oberfläche tritt und so ins Haus gelangt. Drückt es nur durch die Kellerwand, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Keller und Erdgeschoss: Die Verbraucherzentrale rät zum Elementarbaustein in der Hausratversicherung, wenn Ihr Hausrat im Keller oder Erdgeschoss bei einer Überschwemmung größtenteils verloren gehen könnte und Sie den Ersatz nicht aus Ersparnissen bezahlen könnten.
So prüfen Sie Ihren Vertrag – vor dem nächsten Unwetter
- Elementarbaustein: Steht in Ihrem Versicherungsschein „Weitere Elementargefahren“ oder „Elementarschäden“? Wenn nicht, ist Starkregen nicht versichert.
- Welche Gefahren genau: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch – prüfen Sie, ob alle eingeschlossen sind.
- Selbstbeteiligung und Wartezeit: Für Elementarschäden gelten oft eigene Selbstbeteiligungen; manche Tarife sehen eine Wartezeit vor. Beides steht im Angebot.
- Rückstausicherung: Hat Ihre Wohnung oder das Haus eine Rückstauklappe, und funktioniert sie?
- Versicherungssumme: Reicht sie für Ihren gesamten Hausrat zum Neuwert? Sonst droht zusätzlich eine Kürzung wegen Unterversicherung.
Was Sie selbst tun können
- Hausrat im Keller erhöht lagern: Regale statt Boden – das senkt den Schaden und gehört zu den Pflichten, die die Verbraucherzentrale nennt.
- Fenster und Türen bei Unwetter schließen: Wasser, das nur durch offene Fenster oder Türen eindringt, ist nicht versichert.
- Rückstauklappen prüfen lassen: Als Mieterin oder Mieter sprechen Sie dazu Ihre Vermietung an.
- Wertvolles dokumentieren: Fotos und Kaufbelege erleichtern im Schadenfall den Nachweis.
Quellen: GDV, VHB 2022 · Verbraucherzentrale, Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung bei Starkregen?
Nur, wenn Ihr Vertrag einen Elementarbaustein enthält. Wasser, das durch Starkregen von außen eindringt, gilt als Überschwemmung und ist in der Grunddeckung nicht versichert.
Ist ein Wasserschaden nach Starkregen ein Leitungswasserschaden?
Nein. Leitungswasser ist Wasser, das aus Leitungen, Heizung oder ähnlichen Einrichtungen austritt. Schäden durch Niederschläge und dadurch verursachten Rückstau sind dort ausgeschlossen.
Kann ich den Elementarschutz nach einem Unwetter noch abschließen?
Für ein Unwetter, das bereits passiert ist, nicht. Versichert sind nur Schäden nach Beginn des Schutzes. Deshalb lohnt es sich, den Vertrag vorher zu prüfen.
Brauche ich als Mieter eine Elementarversicherung?
Für das Gebäude ist die Vermietung zuständig. Ihren eigenen Hausrat schützt nur Ihre Hausratversicherung. Die Verbraucherzentrale rät zum Elementarbaustein, wenn Ihr Hausrat im Keller oder Erdgeschoss bei einer Überschwemmung größtenteils verloren gehen könnte.
Ist Grundwasser im Keller versichert?
Nur unter Umständen: Versichert ist Grundwasser, das an die Oberfläche tritt und dann ins Haus gelangt – und auch das nur mit Elementarbaustein.
Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen
Ob Elementarschutz, Fahrrad oder Versicherungssumme: Unser Hausrat-Check zeigt Ihnen, welche Leistungen Ihr Haushalt wirklich braucht. Danach vergleichen Sie passende Tarife.
Weitere Informationen zum Schutz vor Elementarschäden finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.