Kredit · Zuhause renovieren

Renovierungskredit vergleichen: Bad, Böden und Modernisierung finanzieren

Für Malerarbeiten, neue Böden oder eine Badsanierung braucht es nicht immer eine Baufinanzierung mit Grundschuld. Ein Renovierungskredit ist meist ein Ratenkredit – frei verwendbar oder an den Zweck gebunden. Hier sehen Sie, wann welcher Weg passt, welche Rechte Sie bei vorzeitiger Rückzahlung haben und welche Steuerermäßigungen es gibt.

  • Für Malerarbeiten bis Badsanierung
  • Meist ohne Grundschuld
  • Steuerbonus für Handwerkerkosten
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Renovierungskredit vergleichen

Rechner: Verivox

Tipp: Legen Sie Kostenvoranschläge der Handwerker zugrunde und rechnen Sie einen Puffer für Unvorhergesehenes ein. Vergleichen Sie effektiven Jahreszins und Gesamtbetrag – und fragen Sie, ob die Bank Rechnungen als Nachweis verlangt.

Renovierungskredit oder Baufinanzierung – was passt?

Rechtlich entscheidet vor allem die Sicherheit: Ist der Kredit durch eine Grundschuld besichert, gilt er als Immobiliar-Verbraucherdarlehen ( § 491 Abs. 3 BGB). Ein Renovierungskredit ohne Grundschuld ist in der Regel ein Allgemein-Verbraucherdarlehen. Für Sie macht das einen spürbaren Unterschied:

Renovierungskredit ohne Grundschuld und Darlehen mit Grundschuld im Vergleich
Kriterium Ratenkredit ohne Grundschuld Darlehen mit Grundschuld (Baufinanzierung)
Rechtliche Einordnung Allgemein-Verbraucherdarlehen Immobiliar-Verbraucherdarlehen ( § 491 Abs. 3 Nr. 1 BGB)
Vorzeitige Rückzahlung jederzeit ganz oder teilweise ( § 500 Abs. 2 Satz 1 BGB) während der Zinsbindung nur bei berechtigtem Interesse ( § 500 Abs. 2 Satz 2 BGB); zehn Jahre nach Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündbar ( § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
Vorfälligkeitsentschädigung höchstens 1 Prozent des zurückgezahlten Betrags, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit 0,5 Prozent ( § 502 Abs. 3 BGB) angemessener Ersatz des Zinsschadens der Bank, ohne diese Obergrenze ( § 502 Abs. 1 BGB)
Kreditwürdigkeitsprüfung Es dürfen keine erheblichen Zweifel an der Rückzahlung bestehen. Die vertragsgemäße Rückzahlung muss wahrscheinlich sein ( § 505a Abs. 1 BGB).
Durchschnittszins (Bundesbank, August 2026) 8,99 % effektiv (Konsumentenkredite) 4,05 % effektiv (Wohnungsbaukredite)
Werbung mit Zinsen Zinsbeispiel nach § 17 PAngV zusätzlich Hinweis, dass der Vertrag durch ein Grundpfandrecht besichert wird (§ 17 Abs. 3 Nr. 5 PAngV)

Quellen: § 491, § 500, § 489, § 502, § 505a BGB, Bundesbank SUD130, Bundesbank SUD131(August 2026, vorläufig, Datenstand 01.10.2026). Durchschnittswerte, kein Angebot.

Die Faustregel: Kleinere und mittlere Vorhaben wie Streichen, neue Böden, ein neues Bad oder eine Küche lassen sich meist über einen Ratenkredit finanzieren. Eine Baufinanzierung lohnt sich eher bei großen, wertsteigernden Vorhaben, bei denen der niedrigere Zins die Kosten für die Grundschuld aufwiegt. Wie hoch ein Kredit ohne Grundschuld sein darf, legt jede Bank selbst fest.

Zweckgebunden oder frei verfügbar?

Einige Banken bieten eigene Modernisierungs- oder Wohnkredite an, die nur für Arbeiten an der Wohnung verwendet werden dürfen. Ob ein solcher zweckgebundener Kredit günstiger ist als ein frei verfügbarer Ratenkredit, lässt sich nicht pauschal sagen – das zeigt nur der Vergleich der konkreten Angebote.

Frei verfügbarer Ratenkredit

Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld verwenden. Nachweise über die Verwendung verlangt die Bank in der Regel nicht.

Zweckgebundener Kredit

Die Bank kann Kostenvoranschläge oder Handwerkerrechnungen als Nachweis verlangen. Klären Sie vorab, bis wann Sie die Belege einreichen müssen.

In beiden Fällen gilt: Den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag vergleichen, nicht nur die Rate. Bonitätsabhängige Angebote können je nach Kundin oder Kunde sehr unterschiedlich ausfallen ( Stiftung Warentest).

Zinsangaben richtig lesen: das Zwei-Drittel-Beispiel

Kreditwerbung zeigt oft den niedrigsten möglichen Zins. Wer mit Zinsen für einen Verbraucherkredit wirbt, muss nach § 17 PAngV ein Beispiel nennen. Dazu gehören der Nettodarlehensbetrag, der Sollzins (fest oder variabel) und der effektive Jahreszins, soweit zutreffend auch Laufzeit, Gesamtbetrag und Ratenhöhe. Der beworbene effektive Jahreszins muss so gewählt sein, dass mindestens zwei Drittel der Verträge, die aufgrund der Werbung zustande kommen, zu diesem oder einem niedrigeren Zins abgeschlossen werden. Umgekehrt heißt das: Bis zu ein Drittel der Kundinnen und Kunden kann einen höheren Zins bekommen. Die Zwei-Drittel-Regel gilt auch nach der Neufassung der Vorschrift ab 20. November 2026 weiter ( Art. 8 des Umsetzungsgesetzes).

Steuerermäßigung und Förderung für Renovierungen

Einen Teil der Kosten holen Sie über die Einkommensteuer zurück. Für energetische Maßnahmen kommen zusätzlich Förderprogramme infrage. Beides lässt sich aber nicht beliebig kombinieren:

Steuerermäßigungen für Renovierung und Modernisierung
Regelung Was begünstigt ist Höhe Voraussetzungen
Handwerkerleistungen ( § 35a Abs. 3 EStG) Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem Haushalt – als Eigentümer oder Mieter 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr Rechnung und Zahlung auf das Konto des Handwerkers; nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss
Energetische Maßnahmen ( § 35c EStG) zum Beispiel Dämmung, neue Fenster oder Außentüren, Heizung oder Lüftungsanlage im selbst genutzten eigenen Gebäude, das älter als zehn Jahre ist 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), höchstens 40.000 Euro je Gebäude Ausführung durch ein Fachunternehmen mit Bescheinigung; Abschluss vor dem 1. Januar 2030 ( § 52 Abs. 35a EStG); nicht zusammen mit § 35a oder einem Förderkredit beziehungsweise Zuschuss

Für energetische Sanierungen fördert der Bund außerdem über die KfW ( Förderprodukte für Bestandsimmobilien). Klären Sie die Bedingungen, bevor Sie Aufträge vergeben: Beim KfW-Programm 270 für Photovoltaik muss der Antrag zum Beispiel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden ( KfW-Merkblatt 270). Fragen zu Sanierung und Förderung beantwortet auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Für eine Solaranlage lesen Sie unseren Ratgeber zum Solarkredit.

Quellen: § 35a EStG, § 35c EStG, § 52 EStG, KfW-Merkblatt 270 (Stand 05/2025). Stand 21.10.2026; diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Renovieren als Mieter

Einen Ratenkredit können auch Mieterinnen und Mieter aufnehmen – eine Grundschuld ist dafür nicht nötig. Ob die Bank zusagt, hängt von Ihrer Kreditwürdigkeit ab. Für bauliche Veränderungen an der Mietwohnung brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Erlaubnis haben Sie nach § 554 BGB für Umbauten, die

  • der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen dienen,
  • das Laden von Elektrofahrzeugen ermöglichen,
  • den Einbruchsschutz verbessern oder
  • der Stromerzeugung mit Steckersolargeräten dienen.

Auch dann kann der Vermieter ablehnen, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist. Lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben, bevor Sie Handwerker beauftragen und den Kredit aufnehmen. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG können Sie als Mieter ebenfalls nutzen.

Darauf sollten Sie achten

  • Bedarf mit Puffer: Rechnen Sie mit Kostenvoranschlägen und lassen Sie Spielraum für Unvorhergesehenes, damit Sie nicht nachfinanzieren müssen.
  • Nachweise: Klären Sie, ob die Bank Handwerkerrechnungen oder einen Kostenvoranschlag verlangt.
  • Vorzeitige Rückzahlung: Prüfen Sie, ob die Bank bei Sondertilgungen auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet – etwa wenn eine Steuererstattung kommt.
  • Gegenprobe: Holen Sie zusätzlich ein Angebot Ihrer Hausbank oder Bausparkasse ein.
  • Keine Bearbeitungsgebühr: Pauschale Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite sind unzulässig (BGH, 13. Mai 2014, laut Verbraucherzentrale).
  • Rate tragbar: Die Rate sollte über die volle Laufzeit in Ihr Budget passen ( Verbraucherzentrale).
  • Widerruf: 14 Tage ohne Begründung ( § 495 BGB); Ihre Rechte als Kreditnehmer erklärt die Verbraucherzentrale.
  • Konditionsanfrage: Anfragen nach Kreditkonditionen nutzt die Schufa laut Stiftung Warentest nicht für den Score.

Quellen

Stand der Recherche: 21. Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zum Renovierungskredit

Muss ich Handwerkerrechnungen einreichen?

Das hängt vom Kredit ab. Bei zweckgebundenen Modernisierungskrediten verlangen Banken teils Rechnungen oder Kostenvoranschläge als Nachweis, bei frei verfügbaren Ratenkrediten in der Regel nicht. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG brauchen Sie die Rechnungen ohnehin.

Können auch Mieter einen Renovierungskredit aufnehmen?

Ja. Ein Ratenkredit braucht keine Grundschuld, entscheidend ist Ihre Kreditwürdigkeit. Für bauliche Veränderungen an der Mietwohnung brauchen Sie aber die Erlaubnis des Vermieters; einen Anspruch darauf gibt § 554 BGB nur für bestimmte Umbauten wie Barrierereduzierung, E-Ladestation, Einbruchsschutz oder Steckersolargeräte.

Was ist der Unterschied zu einer Baufinanzierung?

Eine Baufinanzierung ist durch eine Grundschuld besichert und rechtlich ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Sie hat im Durchschnitt niedrigere Zinsen, ist aber während der Zinsbindung nur eingeschränkt vorzeitig rückzahlbar, und die Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht auf 1 Prozent begrenzt. Ein Renovierungskredit ohne Grundschuld können Sie jederzeit zurückzahlen.

Brauche ich für einen Renovierungskredit einen Grundbucheintrag?

In der Regel nicht: Renovierungskredite werden meist als Ratenkredit ohne Grundschuld vergeben. Ob eine Bank ab einem bestimmten Betrag eine Grundschuld verlangt, legt sie selbst fest. Mit Grundschuld gelten die Regeln für Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Kann ich Handwerkerkosten von der Steuer absetzen, wenn ich sie per Kredit bezahle?

Ja, die Finanzierung über einen Bankkredit schließt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht aus. Begünstigt sind 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, wenn Sie eine Rechnung haben und auf das Konto des Handwerkers überweisen. Ausgeschlossen sind öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss.

Gibt es Sondertilgungsmöglichkeiten?

Vorzeitig zurückzahlen dürfen Sie einen Ratenkredit nach § 500 Abs. 2 BGB immer. Die Bank darf dann bei festem Zins höchstens 1 Prozent des zurückgezahlten Betrags verlangen, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit 0,5 Prozent. Ob ein Angebot Sondertilgungen ganz ohne Entschädigung erlaubt, steht im Vertrag.

Wie hoch sollte der Kreditbetrag sein?

So hoch wie die tatsächlichen Kosten laut Kostenvoranschlägen plus ein Puffer für Unvorhergesehenes, abzüglich Ihrer Ersparnisse. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Rate über die volle Laufzeit in Ihr Budget passt.

Lohnt sich ein Förderkredit statt eines Ratenkredits?

Für energetische Maßnahmen und Photovoltaik kann ein Förderkredit der KfW infrage kommen. Er wird über Banken und Sparkassen beantragt – beim Programm 270 zum Beispiel vor Beginn des Vorhabens – und hat eigene Bedingungen. Vergleichen Sie Zins, Laufzeit und Flexibilität beider Wege – und bedenken Sie: Für öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss gibt es die Steuerermäßigungen nach § 35a und § 35c EStG nicht.

Renovierung passend finanzieren

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Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.