S-Pedelec bis 45 km/h

S-Pedelec-Versicherung: Versicherungs­kennzeichen und Teilkasko für schnelle E-Bikes

Ein S-Pedelec unterstützt Sie bis 45 km/h und gilt deshalb nicht als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug. Sie brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis und einen geeigneten Helm. Ein Diebstahlschutz ist nur über eine Teilkasko möglich – die Hausratversicherung greift hier nicht.

  • Pflicht: Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen
  • Fahrerlaubnis: Klasse AM, in der Klasse B enthalten

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S-Pedelec-Versicherung vergleichen

Rechner: Covomo

Tipp: Vergleichen Sie Haftpflicht und Teilkasko getrennt. Achten Sie in der Teilkasko auf Selbstbeteiligung, Diebstahlauflagen und das Alter der Fahrerinnen und Fahrer.

Einordnung

S-Pedelec oder Pedelec: Was gilt für Ihr E-Bike?

Pedelec und S-Pedelec im Vergleich
Fahrzeug Einordnung Versicherung
Pedelec: Motor bis 250 Watt, Unterstützung bis 25 km/h Fahrrad kein Kennzeichen; Schäden an anderen über die Privathaftpflicht, Diebstahl über Hausrat oder E-Bike-Versicherung
S-Pedelec: Unterstützung bis 45 km/h Kraftfahrzeug (Leichtkraftrad, Klasse L1e-B) Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, Teilkasko freiwillig

Maßgeblich ist die Angabe in der Betriebserlaubnis bzw. den Fahrzeugpapieren, nicht die Bezeichnung im Prospekt.

Bedarf prüfen

Welchen Schutz brauchen Sie für Ihr S-Pedelec?

● Pflicht

Kfz-Haftpflicht

Gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt Schäden, die Sie mit dem S-Pedelec anderen zufügen. Nachweis ist das Versicherungskennzeichen.

◆ empfehlenswert

Teilkasko

Freiwillig, aber bei teuren Rädern sinnvoll: Sie schützt je nach Tarif bei Diebstahl, Brand, Sturm und Hagel. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, über eine Teilkasko nachzudenken.

▲ reicht nicht

Privathaftpflicht und Hausrat

Beide decken das S-Pedelec als Kraftfahrzeug in der Regel nicht ab – auch nicht mit Fahrrad-Baustein.

Leistungen verstehen

Was ist versichert – was nicht?

  • Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit dem S-Pedelec zufügen
  • Teilkasko: Diebstahl des Rades, je nach Tarif auch fest verbundener Teile wie Akku
  • Teilkasko: Brand, Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren – je nach Tarif
  • eigene Verletzungen nach einem Sturz – dafür ist eine Unfallversicherung zuständig
  • selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Rad in der Teilkasko
  • Verschleiß, etwa an Bremsen, Kette oder Akku
  • Fahrten ohne gültiges Kennzeichen oder ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Im Straßenverkehr

Was für S-Pedelecs im Straßenverkehr gilt

  • Versicherungskennzeichen: gilt für ein Verkehrsjahr von März bis Ende Februar und hat jedes Jahr eine neue Farbe.
  • Fahrerlaubnis: Klasse AM, Mindestalter 16 Jahre. Die Klasse AM ist im Autoführerschein der Klasse B enthalten.
  • Helm: Nach § 21a Abs. 2 StVO ist ein geeigneter Schutzhelm Pflicht.
  • Radwege: S-Pedelecs fahren auf der Fahrbahn. Radwege sind nur dort erlaubt, wo sie per Zusatzzeichen „S-Pedelec frei“ freigegeben sind.
  • Kinder: Die Mitnahme im Kindersitz oder Kinderanhänger ist laut Verbraucherzentrale nicht erlaubt.
FAQ

Häufige Fragen zur S-Pedelec-Versicherung

Braucht ein S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen?

Ja. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge. Sie brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch ein Versicherungskennzeichen.

Welchen Führerschein brauche ich für ein S-Pedelec?

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM, Mindestalter 16 Jahre. Wer einen Autoführerschein der Klasse B hat, darf auch S-Pedelecs fahren.

Muss ich auf dem S-Pedelec einen Helm tragen?

Ja. § 21a Abs. 2 StVO schreibt einen geeigneten Schutzhelm vor.

Darf ich mit dem S-Pedelec auf dem Radweg fahren?

Grundsätzlich nein. S-Pedelecs fahren auf der Fahrbahn. Ausnahmen gelten nur, wo ein Radweg per Zusatzzeichen ausdrücklich für S-Pedelecs freigegeben ist.

Ist mein S-Pedelec über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert?

In der Regel nicht. Als Kraftfahrzeug fällt das S-Pedelec nicht unter die Hausratversicherung. Diebstahlschutz bietet eine Teilkasko.

Was ist der Unterschied zum Pedelec?

Ein Pedelec unterstützt nur bis 25 km/h mit höchstens 250 Watt und gilt als Fahrrad – ohne Kennzeichen, Führerschein und Helmpflicht. Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und ist ein Kraftfahrzeug.

S-Pedelec jetzt versichern

Haftpflicht ist Pflicht – prüfen Sie zusätzlich, ob sich für Ihr Rad eine Teilkasko gegen Diebstahl lohnt.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.