Klassenfahrt & Schulgruppen

Schüler­reise­versicherung: Klassen­fahrt und Schul­gruppen absichern

Klassenfahrten werden oft Monate im Voraus gebucht und bezahlt. Wird ein Kind kurz vor der Abreise krank, bleiben die Stornokosten bei der Familie oder der Schule hängen. Eine Schülerreiseversicherung erstattet je nach Tarif Stornokosten und Mehrkosten bei einem Abbruch – für einzelne Teilnehmende oder die ganze Gruppe samt Lehrkräften.

  • Versichert je nach Tarif: Stornokosten, Reiseabbruch, Umbuchung
  • Unfälle: Schulfahrten sind gesetzlich unfallversichert

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Schüler­reise­versicherung vergleichen

Rechner: Covomo

Tipp: Halten Sie Reisepreis, Reisezeitraum und die Zahl der Reisenden bereit. Vergleichen Sie neben dem Beitrag die versicherten Gründe, den Selbstbehalt und ob Lehrkräfte und Begleitpersonen eingeschlossen sind.

Bedarf prüfen

Brauchen Sie eine Schüler­reise­versicherung?

● sinnvoll

Teure oder weite Fahrten

Skifahrten, Flugreisen oder Fahrten ins Ausland mit hohen Stornokosten. Je früher gebucht wird, desto länger ist der Zeitraum, in dem etwas dazwischenkommen kann.

◆ prüfen

Bestehenden Schutz prüfen

Hat die Familie eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung, klären Sie, ob sie auch Schulfahrten erfasst. Auch die Schule oder der Förderverein hat manchmal schon eine Gruppenpolice.

▲ eher nicht nötig

Günstige Tagesausflüge

Bei geringen Kosten oder kostenfreier Stornierung lohnt eine eigene Police meist nicht.

Gruppentarife setzen häufig eine Mindestzahl an Reisenden und eine Mindestentfernung vom Schulort voraus. Die Bedingungen nennt der jeweilige Tarif.

Leistungen verstehen

Was ist versichert – was nicht?

Reiserücktritt

Vor Reiseantritt: Erstattung der Stornokosten, wenn ein versicherter Grund die Teilnahme verhindert. Manche Tarife zahlen stattdessen eine Umbuchungsgebühr.

Reiseabbruch

Während der Fahrt: Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Leistungen, wenn ein Kind oder eine Lehrkraft aus versichertem Grund früher heimfahren muss.

Häufig versicherte Gründe

  • unerwartete schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung
  • Tod eines nahen Angehörigen
  • Impfunverträglichkeit
  • Wiederholungsprüfung oder Nichtversetzung – je nach Tarif
  • erheblicher Schaden am Eigentum der Familie, etwa durch Feuer

Häufig nicht versichert

  • Gründe, die beim Abschluss schon bekannt waren
  • Absage der Fahrt durch Schule oder Veranstalter – das regelt der Reisevertrag
  • Nichtteilnahme ohne versicherten Grund, etwa aus Unlust
  • Sachschäden, die ein Kind unterwegs verursacht

Viele Tarife sehen einen Selbstbehalt vor. Die Verbraucherzentrale rät bei Reiserücktrittsversicherungen zu Tarifen ohne Selbstbehalt und empfiehlt, Rücktritt und Abbruch zu kombinieren.

Was schon abgesichert ist

Unfallschutz und Haftung auf der Klassen­fahrt

Gesetzliche Unfallversicherung
Eine von der Schule geplante und beaufsichtigte Schulfahrt ist gesetzlich unfallversichert – im Inland wie im Ausland. Private Tätigkeiten wie Essen, Schlafen oder selbst gestaltete Freizeit ohne Bezug zur Fahrt sind in der Regel nicht erfasst.
Sachschäden
Für Schäden an fremden Sachen, etwa in der Jugendherberge, gilt der gesetzliche Unfallschutz nicht. Hier hilft die Privathaftpflicht der Familie.
Krankheit im Ausland
Für Fahrten ins Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Viele Familien haben sie bereits als Jahresvertrag.
Tarife vergleichen

Worauf Schulen und Eltern achten sollten

Einzeln oder als Gruppe

Gruppentarife versichern alle Teilnehmenden in einem Vertrag. Klären Sie, ob Lehrkräfte und Begleitpersonen eingeschlossen sind.

Abschlusszeitpunkt

Schließen Sie möglichst bald nach der Buchung ab. Viele Tarife verlangen den Abschluss innerhalb einer Frist nach der Buchung.

Selbstbehalt

Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil an den Stornokosten.

Risikopersonen

Je nach Vertrag gilt der Schutz auch, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt.

Nachweise

Im Schadenfall verlangt der Versicherer Belege wie ein ärztliches Attest. Stornieren Sie sofort und melden Sie den Fall unverzüglich.

FAQ

Häufige Fragen zur Schüler­reise­versicherung

Was ist eine Schülerreiseversicherung?

Eine Reiserücktritts- und meist auch Reiseabbruchversicherung für Klassenfahrten und Schulgruppen. Sie erstattet je nach Tarif Stornokosten, wenn ein Kind aus einem versicherten Grund nicht mitfahren kann, und Mehrkosten bei einer vorzeitigen Heimreise.

Wer kann versichert werden?

Je nach Tarif einzelne Schülerinnen und Schüler oder die ganze Gruppe mit Lehrkräften und Begleitpersonen. Gruppentarife setzen häufig eine Mindestzahl an Reisenden voraus.

Zahlt die Versicherung, wenn mein Kind kurz vor der Fahrt krank wird?

Bei einer unerwarteten schweren Erkrankung in der Regel ja, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Erkrankungen, die beim Abschluss schon bekannt waren, sind meist nicht versichert.

Ist eine Nichtversetzung versichert?

Manche Tarife nennen die Nichtversetzung oder eine Wiederholungsprüfung als versicherten Grund. Prüfen Sie die Liste der versicherten Gründe im Tarif.

Sind Unfälle auf der Klassenfahrt versichert?

Ja, eine von der Schule organisierte und beaufsichtigte Schulfahrt ist gesetzlich unfallversichert, auch im Ausland. Private Tätigkeiten wie Essen oder Schlafen sind davon in der Regel nicht erfasst.

Wann sollte man die Versicherung abschließen?

Möglichst direkt nach der Buchung. Viele Tarife verlangen den Abschluss innerhalb einer Frist nach der Buchung, und nur unvorhergesehene Gründe sind versichert.

Klassenfahrt passend absichern

Bestehenden Schutz prüfen, Gruppe oder Einzelperson festlegen – dann Tarife nach versicherten Gründen und Selbstbehalt vergleichen.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.