Gewerbe · Vertrauensschaden

Vertrauens­schaden­versicherung: Schutz vor Unterschlagung, Betrug und Sabotage

Eine Buchhalterin überweist über Jahre Geld auf ein eigenes Konto, ein Lagerist verkauft Ware auf eigene Rechnung, ein angeblicher Geschäftsführer veranlasst per E-Mail eine Eilüberweisung ins Ausland: Solche Schäden trifft das Unternehmen selbst. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden durch vorsätzliche Handlungen von Beschäftigten und anderen Vertrauenspersonen, je nach Tarif auch durch außenstehende Täter.

  • Ersetzt: eigene Vermögensschäden des Unternehmens
  • Täter: Beschäftigte und Vertrauenspersonen, je nach Tarif auch externe Betrüger

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Vertrauens­schaden­versicherung: Informationen bei Finanzchef24

Für die Vertrauensschadenversicherung bietet Finanzchef24 keinen Online-Rechner. Der Button führt auf einen Ratgeber von Finanzchef24; ein Angebot fragen Sie dort per Rückruf, Telefon oder E-Mail an.

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Ausgangslage

Wenn der Schaden aus dem eigenen Unternehmen kommt

Nach einer Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von rund 4.400 Schadenfällen aus der Vertrauensschadenversicherung geht jeder zweite Fall von Betrug oder Unterschlagung auf eigene Beschäftigte zurück; die andere Hälfte auf externe Täter. Für 2025 rechnete der GDV mit Schäden von über 200 Millionen Euro in der Vertrauensschadenversicherung, rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr.

Unterschlagung und Untreue

Beschäftigte zweigen Geld ab, manipulieren Buchungen oder verkaufen Firmeneigentum auf eigene Rechnung. Oft bleibt das lange unentdeckt.

Sabotage und Geheimnisverrat

Beschäftigte beschädigen absichtlich Anlagen oder Daten oder geben Geschäftsgeheimnisse weiter.

Social Engineering

Externe Täter geben sich als Geschäftsführung, Lieferant oder Bank aus und bringen Beschäftigte dazu, Geld zu überweisen. Nach Angaben des GDV setzen Kriminelle dafür zunehmend künstliche Intelligenz ein, etwa für gefälschte Stimmen oder Videos.

Für wen ist das wichtig?

Für wen ist eine Vertrauens­schaden­versicherung wichtig?

● hoher Bedarf

Hoher Bedarf

  • Unternehmen, in denen Beschäftigte Zahlungen vorbereiten oder freigeben
  • Handel mit Kasse, Lager und Warenbestand
  • Unternehmen mit hohem oder internationalem Zahlungsverkehr
  • Betriebe, deren Beschäftigte Zugriff auf Kundengelder haben
◆ prüfen

Genau prüfen

  • kleine Betriebe, in denen eine Person allein Zahlungen freigibt
  • Unternehmen mit externen Dienstleistern in Buchhaltung oder IT
  • Vereine und Verbände mit eigener Kassenführung
▲ andere Versicherung

Anderer Schutz passt

  • fahrlässige Fehler gegenüber Kunden, etwa in der Beratung
  • Hackerangriff auf die IT ohne Täuschung von Beschäftigten

Vermögensschadenhaftpflicht · Cyber-Versicherung

Leistungsumfang

Was ist versichert – was nicht?

● versichert

Versichert

  • Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen
  • etwa Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Sabotage
  • Verrat von Geschäftsgeheimnissen
  • je nach Tarif Schäden durch externe Täter, etwa beim Fake-President-Betrug
  • je nach Tarif Kosten, um den Schaden aufzuklären
▲ nicht versichert

Nicht versichert

  • fahrlässige Fehler von Beschäftigten ohne Vorsatz
  • Ansprüche Dritter gegen Ihr Unternehmen wegen Personen- oder Sachschäden
  • Haftungsansprüche gegen die Geschäftsleitung
  • externe Täuschung, wenn der Tarif keine Dritten einschließt
Vertrauensschadenversicherung und benachbarte Versicherungen
Versicherung Was ist geschützt? Typischer Fall
Vertrauensschaden­versicherung das eigene Vermögen des Unternehmens Ein Mitarbeiter zweigt über Monate Kundengelder ab.
Cyber-Versicherung Daten, IT-Betrieb und Folgekosten nach einem Angriff Schadsoftware verschlüsselt die Server.
D&O-Versicherung die Geschäftsleitung bei persönlicher Haftung Die Gesellschaft verlangt Ersatz, weil keine Zahlungskontrollen eingerichtet waren.
Vermögensschaden­haftpflicht Kunden bei Fehlern in Beratung oder Verwaltung Eine Frist wird versäumt, der Kunde verliert Geld.

Wo die Grenze zwischen Cyber- und Vertrauensschadenversicherung verläuft, etwa bei gefälschten Zahlungsanweisungen per E-Mail, regeln die jeweiligen Bedingungen. Prüfen Sie beide Verträge zusammen, damit keine Lücke entsteht.

Vertrag prüfen

Worauf Sie beim Vertrag achten sollten

Kreis der Vertrauenspersonen

Klären Sie, ob neben Beschäftigten auch Leiharbeitskräfte, externe Dienstleister, Handelsvertreter und Mitglieder der Geschäftsleitung erfasst sind.

Externe Täter

Wenn Sie Fake-President-Betrug oder gefälschte Zahlungsanweisungen absichern wollen, muss der Vertrag Schäden durch Dritte ausdrücklich einschließen.

Versicherungssumme

Orientieren Sie sich daran, welche Beträge Beschäftigte allein bewegen können und wie lange eine Tat unentdeckt bleiben könnte.

Vorbeugung

Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, Rückfragen über bekannte Telefonnummern und regelmäßige Schulungen senken das Risiko. Das empfehlen auch GDV und Industrie- und Handelskammern.

FAQ

Häufige Fragen zur Vertrauens­schaden­versicherung

Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?

Sie ersetzt dem Unternehmen Vermögensschäden, die Beschäftigte oder andere Vertrauenspersonen vorsätzlich verursachen, etwa durch Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Sabotage. Je nach Tarif sind auch Schäden durch externe Täter versichert.

Ist Fake-President-Betrug versichert?

Nur, wenn der Vertrag Schäden durch außenstehende Dritte einschließt. Moderne Tarife sehen das häufig vor, ältere Verträge beschränken sich oft auf Taten eigener Vertrauenspersonen. Prüfen Sie die Bedingungen.

Zahlt nicht die Cyber-Versicherung bei CEO-Betrug?

Das hängt von den Bedingungen beider Verträge ab. Die Cyber-Versicherung ist auf Angriffe auf IT und Daten ausgerichtet, die Vertrauensschadenversicherung auf Vermögensschäden durch Täuschung und Veruntreuung. Klären Sie, welcher Vertrag eine durch Täuschung ausgelöste Überweisung abdeckt.

Wer gilt als Vertrauensperson?

In erster Linie die eigenen Beschäftigten. Je nach Vertrag zählen auch Leiharbeitskräfte, externe Dienstleister, Handelsvertreter und Mitglieder der Geschäftsleitung dazu.

Wie kann ich das Risiko senken?

Bewährt sind klare Freigabeprozesse mit Vier-Augen-Prinzip, Rückfragen bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen über bekannte Telefonnummern, Schulungen der Beschäftigten und eine zurückhaltende Veröffentlichung interner Informationen.

Warum führt der Button nicht zu einem Rechner?

Finanzchef24 bietet für die Vertrauensschadenversicherung keinen Online-Vergleich an. Der Link führt auf einen Ratgeber von Finanzchef24, über den Sie ein Angebot per Rückruf, Telefon oder E-Mail anfragen können.

Vertrauens­schaden­versicherung anfragen

Zahlungswege und Zugriffsrechte prüfen, Kreis der Vertrauenspersonen festlegen, externe Täter einschließen – dann bei Finanzchef24 informieren und ein Angebot anfragen.

Wie Sie Beschäftigte vor gefälschten Zahlungsanweisungen schützen, erläutert auch eine Warnung der Industrie- und Handelskammer.