Vertrauensschadenversicherung: Schutz vor Unterschlagung, Betrug und Sabotage
Eine Buchhalterin überweist über Jahre Geld auf ein eigenes Konto, ein Lagerist verkauft Ware auf eigene Rechnung, ein angeblicher Geschäftsführer veranlasst per E-Mail eine Eilüberweisung ins Ausland: Solche Schäden trifft das Unternehmen selbst. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden durch vorsätzliche Handlungen von Beschäftigten und anderen Vertrauenspersonen, je nach Tarif auch durch außenstehende Täter.
- Ersetzt: eigene Vermögensschäden des Unternehmens
- Täter: Beschäftigte und Vertrauenspersonen, je nach Tarif auch externe Betrüger
123tarifvergleich.de – Vergleichsportal seit 2008
Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Ihre Eingaben verarbeitet Finanzchef24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Angebote und Reihenfolge
- bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote angezeigt werden und in welcher Reihenfolge.
- Unsere Rolle
- Wir erklären auf dieser Seite, worauf es bei der Versicherung ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24. Eine Vergütung bestimmt weder diese Auswahl noch unsere redaktionellen Inhalte.
- Marktabdeckung
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
Vertrauensschadenversicherung: Informationen bei Finanzchef24
Für die Vertrauensschadenversicherung bietet Finanzchef24 keinen Online-Rechner. Der Button führt auf einen Ratgeber von Finanzchef24; ein Angebot fragen Sie dort per Rückruf, Telefon oder E-Mail an.
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
- Nach Angaben von Finanzchef24 wurden bereits mehr als 55.000 Selbstständige versichert.
- Finanzchef24 gibt eine Kundenzufriedenheit von 95 % an.
Partnerlink: Der Button öffnet die Website von Finanzchef24 in einem neuen Tab. Kommt dort ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Wenn der Schaden aus dem eigenen Unternehmen kommt
Nach einer Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von rund 4.400 Schadenfällen aus der Vertrauensschadenversicherung geht jeder zweite Fall von Betrug oder Unterschlagung auf eigene Beschäftigte zurück; die andere Hälfte auf externe Täter. Für 2025 rechnete der GDV mit Schäden von über 200 Millionen Euro in der Vertrauensschadenversicherung, rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr.
Unterschlagung und Untreue
Beschäftigte zweigen Geld ab, manipulieren Buchungen oder verkaufen Firmeneigentum auf eigene Rechnung. Oft bleibt das lange unentdeckt.
Sabotage und Geheimnisverrat
Beschäftigte beschädigen absichtlich Anlagen oder Daten oder geben Geschäftsgeheimnisse weiter.
Social Engineering
Externe Täter geben sich als Geschäftsführung, Lieferant oder Bank aus und bringen Beschäftigte dazu, Geld zu überweisen. Nach Angaben des GDV setzen Kriminelle dafür zunehmend künstliche Intelligenz ein, etwa für gefälschte Stimmen oder Videos.
Für wen ist eine Vertrauensschadenversicherung wichtig?
Hoher Bedarf
- Unternehmen, in denen Beschäftigte Zahlungen vorbereiten oder freigeben
- Handel mit Kasse, Lager und Warenbestand
- Unternehmen mit hohem oder internationalem Zahlungsverkehr
- Betriebe, deren Beschäftigte Zugriff auf Kundengelder haben
Genau prüfen
- kleine Betriebe, in denen eine Person allein Zahlungen freigibt
- Unternehmen mit externen Dienstleistern in Buchhaltung oder IT
- Vereine und Verbände mit eigener Kassenführung
Anderer Schutz passt
- fahrlässige Fehler gegenüber Kunden, etwa in der Beratung
- Hackerangriff auf die IT ohne Täuschung von Beschäftigten
Was ist versichert – was nicht?
Versichert
- Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen
- etwa Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Sabotage
- Verrat von Geschäftsgeheimnissen
- je nach Tarif Schäden durch externe Täter, etwa beim Fake-President-Betrug
- je nach Tarif Kosten, um den Schaden aufzuklären
Nicht versichert
- fahrlässige Fehler von Beschäftigten ohne Vorsatz
- Ansprüche Dritter gegen Ihr Unternehmen wegen Personen- oder Sachschäden
- Haftungsansprüche gegen die Geschäftsleitung
- externe Täuschung, wenn der Tarif keine Dritten einschließt
| Versicherung | Was ist geschützt? | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Vertrauensschadenversicherung | das eigene Vermögen des Unternehmens | Ein Mitarbeiter zweigt über Monate Kundengelder ab. |
| Cyber-Versicherung | Daten, IT-Betrieb und Folgekosten nach einem Angriff | Schadsoftware verschlüsselt die Server. |
| D&O-Versicherung | die Geschäftsleitung bei persönlicher Haftung | Die Gesellschaft verlangt Ersatz, weil keine Zahlungskontrollen eingerichtet waren. |
| Vermögensschadenhaftpflicht | Kunden bei Fehlern in Beratung oder Verwaltung | Eine Frist wird versäumt, der Kunde verliert Geld. |
Wo die Grenze zwischen Cyber- und Vertrauensschadenversicherung verläuft, etwa bei gefälschten Zahlungsanweisungen per E-Mail, regeln die jeweiligen Bedingungen. Prüfen Sie beide Verträge zusammen, damit keine Lücke entsteht.
Worauf Sie beim Vertrag achten sollten
Kreis der Vertrauenspersonen
Klären Sie, ob neben Beschäftigten auch Leiharbeitskräfte, externe Dienstleister, Handelsvertreter und Mitglieder der Geschäftsleitung erfasst sind.
Externe Täter
Wenn Sie Fake-President-Betrug oder gefälschte Zahlungsanweisungen absichern wollen, muss der Vertrag Schäden durch Dritte ausdrücklich einschließen.
Versicherungssumme
Orientieren Sie sich daran, welche Beträge Beschäftigte allein bewegen können und wie lange eine Tat unentdeckt bleiben könnte.
Vorbeugung
Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, Rückfragen über bekannte Telefonnummern und regelmäßige Schulungen senken das Risiko. Das empfehlen auch GDV und Industrie- und Handelskammern.
Weitere Versicherungen für Unternehmen
Häufige Fragen zur Vertrauensschadenversicherung
Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Sie ersetzt dem Unternehmen Vermögensschäden, die Beschäftigte oder andere Vertrauenspersonen vorsätzlich verursachen, etwa durch Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Sabotage. Je nach Tarif sind auch Schäden durch externe Täter versichert.
Ist Fake-President-Betrug versichert?
Nur, wenn der Vertrag Schäden durch außenstehende Dritte einschließt. Moderne Tarife sehen das häufig vor, ältere Verträge beschränken sich oft auf Taten eigener Vertrauenspersonen. Prüfen Sie die Bedingungen.
Zahlt nicht die Cyber-Versicherung bei CEO-Betrug?
Das hängt von den Bedingungen beider Verträge ab. Die Cyber-Versicherung ist auf Angriffe auf IT und Daten ausgerichtet, die Vertrauensschadenversicherung auf Vermögensschäden durch Täuschung und Veruntreuung. Klären Sie, welcher Vertrag eine durch Täuschung ausgelöste Überweisung abdeckt.
Wer gilt als Vertrauensperson?
In erster Linie die eigenen Beschäftigten. Je nach Vertrag zählen auch Leiharbeitskräfte, externe Dienstleister, Handelsvertreter und Mitglieder der Geschäftsleitung dazu.
Wie kann ich das Risiko senken?
Bewährt sind klare Freigabeprozesse mit Vier-Augen-Prinzip, Rückfragen bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen über bekannte Telefonnummern, Schulungen der Beschäftigten und eine zurückhaltende Veröffentlichung interner Informationen.
Warum führt der Button nicht zu einem Rechner?
Finanzchef24 bietet für die Vertrauensschadenversicherung keinen Online-Vergleich an. Der Link führt auf einen Ratgeber von Finanzchef24, über den Sie ein Angebot per Rückruf, Telefon oder E-Mail anfragen können.
Vertrauensschadenversicherung anfragen
Zahlungswege und Zugriffsrechte prüfen, Kreis der Vertrauenspersonen festlegen, externe Täter einschließen – dann bei Finanzchef24 informieren und ein Angebot anfragen.
Wie Sie Beschäftigte vor gefälschten Zahlungsanweisungen schützen, erläutert auch eine Warnung der Industrie- und Handelskammer.

