Leichtkraftrad bis 125 ccm

125er-Versicherung: Leicht­kraftrad mit A1 oder B196 versichern

Für jede 125er brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein amtliches Kennzeichen – ein Versicherungskennzeichen wie beim 45-km/h-Roller reicht nicht. Hier erfahren Sie, welcher Führerschein passt, was Saisonkennzeichen und Kasko leisten und warum für die 125er nach Gesetzeslage keine Kfz-Steuer anfällt.

  • Bis 125 ccm und höchstens 11 kW
  • Kfz-Haftpflicht ist Pflicht
  • Amtliches Kennzeichen nötig
  • Nach Gesetzeslage steuerfrei

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125er-Versicherung berechnen und vergleichen

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Was ist eine 125er?

Rechtlich ist die 125er ein Leichtkraftrad: ein Kraftrad mit höchstens 11 kW Nennleistung und – beim Verbrennungsmotor – mehr als 50 bis höchstens 125 ccm Hubraum ( § 2 Nr. 10 FZV).

Leichtkraftrad (125er)
Mehr als 50 bis 125 ccm, höchstens 11 kW. Für die Führerscheinklasse A1 darf das Leistungsgewicht zusätzlich 0,1 kW/kg nicht übersteigen ( § 6 Abs. 1 FeV).
Kleinkraftrad (Roller, Moped)
Bauartbedingt höchstens 45 km/h; zweirädrig mit Verbrennungsmotor höchstens 50 ccm oder Elektromotor bis 4 kW ( § 2 Nr. 11 FZV).

Die Abgrenzung entscheidet über Kennzeichen und Versicherung: Für Kleinkrafträder genügt ein Versicherungskennzeichen, für die 125er nicht.

Welcher Führerschein für die 125er? A1, B196 und 79.05

Führerscheinwege für Leichtkrafträder
Weg Mindestalter Voraussetzungen Was gilt
Klasse A1 16 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse A1 Krafträder bis 125 ccm, höchstens 11 kW und 0,1 kW/kg. Die frühere 80-km/h-Grenze für unter 18-Jährige gilt seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr.
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 25 Jahre Klasse B seit mindestens fünf Jahren und eine Fahrerschulung: mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (mindestens vier Theorie, fünf Praxis). Eine Prüfung ist nicht vorgeschrieben. Krafträder der Klasse A1 – nur in Deutschland. Keine eigene Fahrerlaubnisklasse.
Alte Klasse 3 (vor dem 1.4.1980) – Erteilung vor dem 1. April 1980 Umstellung unter anderem auf Klasse A1 mit Schlüsselzahl 79.05: A1-Krafträder auch mit einem Leistungsgewicht über 0,1 kW/kg.

Grundlagen: § 6 Abs. 1 FeV, § 10 Abs. 1 FeV, § 6b FeV, Anlage 7b FeV, Anlage 3 FeV, Anlage 9 FeV; 80-km/h-Grenze: Stadt Köln.

Mit B196 ins Ausland?

Nein. Die Berechtigung nach Schlüsselzahl 196 gilt nur im Inland. Wer mit der 125er im Ausland fahren will, braucht die Klasse A1. Zwischen Abschluss der Schulung und Eintragung der Schlüsselzahl darf höchstens ein Jahr liegen.

Versicherung und Kennzeichen für die 125er

▲ Pflicht

Kfz-Haftpflicht ist Pflicht

Der Halter muss für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen ( § 1 PflVG). Gesetzliche Mindestdeckung je Schadensfall: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,3 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden ( Anlage PflVG).

◆ Kennzeichen

Amtliches Kennzeichen

Leichtkrafträder sind von der Zulassungspflicht ausgenommen ( § 3 Abs. 3 FZV), dürfen aber nur mit einem amtlichen Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 FZV gefahren werden ( § 4 Abs. 2 Nr. 2 FZV). Auf Antrag können Sie die 125er auch zulassen.

● Option

Saisonkennzeichen

Auf Antrag bekommen Sie ein Saisonkennzeichen. Der Betriebszeitraum umfasst volle Monate, mindestens zwei und höchstens elf ( § 10 Abs. 3 FZV). Außerhalb der Saison darf die 125er nur eingeschränkt bewegt werden, etwa zur Außerbetriebsetzung. Ob es günstiger ist, hängt vom Tarif ab. Mehr dazu: Saisonkennzeichen-Versicherung.

○ Abgrenzung

Kein Versicherungskennzeichen

Das Versicherungskennzeichen gilt für Kleinkrafträder bis 45 km/h und vergleichbare Fahrzeuge ( § 4 Abs. 3 FZV), jeweils vom 1. März bis Ende Februar ( § 52 Abs. 1 FZV) – nicht für die 125er. Für Roller und Mopeds: Versicherungskennzeichen und Roller- und Mopedversicherung.

Wer haftet bei einem Unfall?

  • Halter: haftet verschuldensunabhängig für Schäden beim Betrieb des Fahrzeugs ( § 7 StVG).
  • Fahrer: haftet, außer der Schaden ist nicht durch sein Verschulden verursacht ( § 18 StVG).
  • Junge Fahrer: Minderjährige ab 10 Jahren sind verantwortlich, wenn sie die nötige Einsicht haben ( § 828 BGB).
  • Geschädigte: können ihren Anspruch direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen ( § 115 VVG).

Kfz-Steuer: Ist die 125er steuerfrei?

Nach der Gesetzeslage ja – weil sie zulassungsfrei ist. Leichtkrafträder sind von der Zulassungspflicht ausgenommen ( § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c FZV), und das Halten von Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind, ist steuerfrei ( § 3 Nr. 1 KraftStG).

Zum Vergleich: Krafträder über 125 ccm sind steuerpflichtig und zahlen 1,84 Euro je angefangene 25 ccm Hubraum ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG).

Lassen Sie Ihre 125er freiwillig zu, klären Sie die steuerliche Folge vorab bei der Zulassungsstelle oder beim Zoll.

Teilkasko oder Vollkasko für die 125er?

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Eine Kasko für die eigene 125er ist freiwillig. Was sie im Einzelnen leistet, steht in den Bedingungen Ihres Tarifs: Die GDV-Musterbedingungen (AKB) sind eine unverbindliche Empfehlung, Versicherer können abweichen ( GDV AKB).

  • Diebstahl und Raub: nach Muster-AKB in der Teilkasko versichert ( AKB A.2.2.1.2).
  • Schutzhelm: beitragsfrei mitversichert, solange er bestimmungsgemäß gebraucht wird ( AKB A.2.1.2.1). Schutzkleidung nennen die Musterbedingungen nicht.
  • Verkleidungen: bei Leichtkrafträdern ohne Beitragszuschlag bis zu einem Gesamtneuwert mitversichert ( AKB A.2.1.2.2).
  • Eigene SF-Einstufung: Die Muster-AKB führen eigene Tabellen für die Schadenfreiheitsklassen von Leichtkrafträdern ( AKB Anhang 1). Wie Ihr Versicherer einstuft, ist tarifabhängig.

Wann sich Vollkasko grundsätzlich lohnt: Teilkasko oder Vollkasko?

FAQ

Häufige Fragen zur 125er-Versicherung

Was ist ein Leichtkraftrad (125er)?

Ein Kraftrad mit höchstens 11 kW Leistung und – beim Verbrenner – mehr als 50 bis höchstens 125 ccm Hubraum. Für die Führerscheinklasse A1 darf das Leistungsgewicht zusätzlich 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Kann ich mit dem Autoführerschein 125er fahren (B196)?

Ja, mit der Schlüsselzahl 196: Sie brauchen die Klasse B seit mindestens fünf Jahren, müssen mindestens 25 Jahre alt sein und eine Fahrerschulung von mindestens neun Einheiten à 90 Minuten (vier Theorie, fünf Praxis) absolvieren. Eine Prüfung schreibt § 6b FeV nicht vor.

Darf ich mit B196 ins Ausland?

Nein. Die Berechtigung nach Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland. Für Fahrten im Ausland brauchen Sie die Klasse A1.

Ist eine Versicherung für die 125er Pflicht?

Ja. Der Halter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen; die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,3 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

Brauche ich ein Versicherungskennzeichen wie beim Roller bis 45 km/h?

Nein. Leichtkrafträder sind zwar zulassungsfrei, müssen aber ein amtliches Kennzeichen führen. Das Versicherungskennzeichen (gültig jeweils 1. März bis Ende Februar) gilt nur für Kleinkrafträder bis 45 km/h und vergleichbare Fahrzeuge.

Muss ich für eine 125er Kfz-Steuer zahlen?

Nach der Gesetzeslage nein: Leichtkrafträder sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, und solche Fahrzeuge sind nach § 3 Nr. 1 KraftStG steuerbefreit. Krafträder über 125 ccm zahlen 1,84 Euro je angefangene 25 ccm. Im Zweifel bei der Zulassungsstelle bzw. dem Zoll nachfragen.

Ihre 125er passend versichern

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Für eine zusätzliche Einschätzung zu Führerscheinklassen und Schlüsselzahl 196 können Sie die Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr nutzen.