Kfz-Versicherung

Teilkasko oder Vollkasko: Welche Kasko braucht Ihr Auto?

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Auto brauchen Sie eine Kasko. Die Teilkasko deckt vor allem Diebstahl, Unwetter, Wildunfälle und Glasbruch, die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.

  • Teilkasko: Diebstahl, Sturm, Hagel, Wild, Glas
  • Vollkasko: zusätzlich eigene Unfallschäden
  • SF-Rabatt nur in Haftpflicht und Vollkasko
  • Wechsel bis 30.11. möglich

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Was Teilkasko und Vollkasko zahlen

Leistungen im Vergleich
Schaden Teilkasko Vollkasko
Brand, Explosion ja ja
Diebstahl, Raub ja ja
Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung ja ja
Zusammenstoß mit Haarwild ja ja
Glasbruch ja ja
Kurzschluss an der Verkabelung ja ja
Selbst verschuldeter Unfall nein ja
Vandalismus durch Unbekannte nein ja

Grundlage: GDV-Musterbedingungen AKB A.2. Der genaue Umfang steht in den Bedingungen Ihres Versicherers – viele Tarife leisten mehr, etwa bei Tieren aller Art oder Marderbiss.

Ein wichtiger Unterschied: Einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko ( AKB I.1). Ein Teilkaskoschaden führt also nicht zu einer Rückstufung.

Wann sich Vollkasko lohnt – und wann Teilkasko reicht

neu & wertvoll

Vollkasko meist sinnvoll

Neuwagen und junge Gebrauchte, finanzierte oder geleaste Autos (oft vorgeschrieben) und alle, die einen größeren Schaden am eigenen Auto nicht selbst bezahlen könnten.

älter & günstiger

Teilkasko oft ausreichend

Ältere Autos mit geringerem Wert. Finanztip nennt als Faustregel ein Fahrzeugalter über fünf Jahre oder einen Wert unter 8.000 Euro ( Finanztip).

Rechnen Sie selbst nach: Liegt der Mehrbeitrag für die Vollkasko über ein paar Jahre in der Größenordnung des Fahrzeugwerts, lohnt sie sich kaum noch.

Selbstbeteiligung: So sparen Sie beim Kaskobeitrag

Eine Selbstbeteiligung wird bei jedem Kaskoschaden von der Entschädigung abgezogen ( AKB A.2.5.8). Dafür sinkt der Beitrag. Finanztip empfiehlt in der Vollkasko mindestens 300 Euro, in der Teilkasko 150 bis 300 Euro ( Finanztip).

  • Rücklage prüfen: Wählen Sie nur eine Selbstbeteiligung, die Sie im Schadenfall sofort zahlen können.
  • Kombination beachten: Üblich sind z. B. 300 Euro Vollkasko und 150 Euro Teilkasko.
  • Kleinschäden selbst zahlen: Bei der Vollkasko kann es sich lohnen, einen kleinen Schaden selbst zu zahlen, um die SF-Klasse zu behalten.

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Den Abschluss wickelt CHECK24 mit dem gewählten Versicherer ab. Kündigungsstichtag für Verträge mit Versicherungsjahr = Kalenderjahr: 30. November (Zugang beim Versicherer).

Kasko wechseln oder anpassen

Sie können von Vollkasko auf Teilkasko wechseln oder umgekehrt – beim eigenen Versicherer meist zum Ende des Versicherungsjahres, beim Anbieterwechsel bis zum Kündigungsstichtag 30. November. Fragen Sie vor einem Wechsel auf Teilkasko nach, was mit Ihrer SF-Klasse aus der Vollkasko passiert und ob sie bei einem späteren Wechsel zurück angerechnet wird.

Mehr zur Kündigung und zum Kündigungsschreiben: Kfz-Versicherung kündigen. Wie der SF-Rabatt funktioniert: Schadenfreiheitsklasse.

FAQ

Häufige Fragen zu Teilkasko und Vollkasko

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko zahlt bei Brand, Diebstahl, Unwetter, Wildunfall, Glasbruch und Kurzschluss. Die Vollkasko zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.

Ab wann lohnt sich Teilkasko statt Vollkasko?

Eine verbreitete Faustregel: ab einem Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren oder einem Wert unter 8.000 Euro. Entscheidend ist, ob Sie einen größeren Schaden am eigenen Auto selbst tragen könnten.

Werde ich nach einem Teilkaskoschaden hochgestuft?

Nein. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse, ein Schaden führt also nicht zur Rückstufung.

Muss ich bei einem finanzierten Auto Vollkasko haben?

Bei Finanzierung und Leasing verlangen Bank oder Leasinggeber meist eine Vollkasko. Das steht in Ihrem Vertrag.

Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?

Üblich und empfohlen sind 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, passt aber nur, wenn Sie den Betrag im Schadenfall zahlen können.

Passende Kasko finden

Vergleichen Sie Tarife mit Ihrer Wunsch-Selbstbeteiligung – und kündigen Sie bis 30. November.

Unabhängige Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.