§ 14a EnWG

§ 14a EnWG: Modul 1 oder Modul 2 für Wärmepumpe und Wallbox?

Seit 2024 dürfen Netzbetreiber neue Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher kurzzeitig dimmen. Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt. Wie viel, hängt vom gewählten Modul ab. Rechnen Sie nach, welches sich bei Ihnen lohnt.

  • Gilt für Geräte über 4,2 kW ab 1.1.2024
  • Modul 1: feste Pauschale pro Jahr
  • Modul 2: 60 % weniger Arbeitspreis, eigener Zähler
  • Ohne Wahl gilt Modul 1

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Modul 1 oder Modul 2: Was spart bei Ihnen mehr?

Der Rechner nutzt nur Ihre Angaben und die Regeln der Bundesnetzagentur. Den Netzentgelt-Arbeitspreis für Haushalte ohne Leistungsmessung finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers, meist unter „Netzentgelte Strom“.

Ihr Gerät und Ihr Netzgebiet
Optional

Tragen Sie Verbrauch und Netzentgelt-Arbeitspreis ein.

Modul 1 wird so berechnet: 80 Euro brutto plus Netzentgelt-Arbeitspreis (brutto) × 3.750 kWh × 0,2. Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 % ( Festlegung BK8-22/010-A).

Was § 14a EnWG für Sie bedeutet

Seit dem 1. Januar 2024 gelten Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug vorübergehend auf bis zu 4,2 kW drosseln, wenn das Netz überlastet ist. Diese Leistung bleibt immer verfügbar ( Bundesnetzagentur).

Vorteil

Was Sie bekommen

Ein reduziertes Netzentgelt. Außerdem darf der Netzbetreiber den Anschluss Ihres Geräts nicht mehr wegen möglicher Netzüberlastung ablehnen oder verzögern.

Bedingung

Was Sie hinnehmen

Eine kurzzeitige Drosselung auf 4,2 kW. Ihre Wärmepumpe läuft weiter, eine Wallbox lädt langsamer.

Technik

Was Sie brauchen

Ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung. Das baut der Messstellenbetreiber ein.

Geräte, die vor 2024 in Betrieb gingen und bereits steuerbar vereinbart sind, behalten ihre bisherigen Bedingungen bis Ende 2028. Ältere Geräte ohne Steuerungsvereinbarung bleiben ausgenommen, können aber freiwillig wechseln.

Die drei Module im Überblick

Module nach § 14a EnWG
Modul So funktioniert es Voraussetzung
Modul 1 Feste Pauschale pro Jahr: 80 Euro plus ein Betrag, der vom örtlichen Netzentgelt abhängt kein eigener Zähler nötig
Modul 2 Der Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt auf 40 Prozent, für den Zähler fällt kein Netzentgelt-Grundpreis an separater Zähler für das Gerät
Modul 3 Zeitvariables Netzentgelt mit Hoch-, Standard- und Niedriglastzeiten, seit 1. April 2025 nur zusammen mit Modul 1, intelligentes Messsystem

Wählen Sie kein Modul, rechnet der Netzbetreiber automatisch Modul 1 ab. Zwischen Modul 1 und 2 können Sie wechseln, aber nicht rückwirkend ( Bundesnetzagentur).

Modul 3 ist noch nicht überall verfügbar

Am 28. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur zwei Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht, weil sie Modul 3 nicht vollständig umgesetzt hatten ( Pressemitteilung). Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, ob Modul 3 bei Ihnen schon abrechenbar ist.

So viel bringt Modul 1 in einigen Netzgebieten

Die Pauschale hängt vom Netzentgelt vor Ort ab. Werte aus den Preisblättern 2026:

Modul 1 in ausgewählten Netzgebieten 2026
Netzbetreiber Modul 1 pro Jahr (brutto) Quelle
Netze BW 147,56 Euro Preisblatt 2026
Netzgesellschaft Düsseldorf 150,59 Euro Preisblatt 2026
Netze Duisburg 141,94 Euro Preisblatt 2026
RheinNetz (Köln) 113,74 Euro Preisblatt 2026

Für 2027 veröffentlichen die Netzbetreiber neue Netzentgelte. Die Beträge ändern sich dann.

Kommt die Ersparnis bei Ihnen an?

Der Netzbetreiber rechnet die Reduzierung mit Ihrem Stromlieferanten ab. Der Lieferant muss Netzentgelt und Reduzierung auf der Rechnung ausweisen. Die Festlegung der Bundesnetzagentur verpflichtet ihn aber nicht, die Reduzierung an Sie weiterzugeben ( Bundesnetzagentur).

  • Rechnung prüfen: Steht die Netzentgeltreduzierung nach § 14a drauf?
  • Vertrag lesen: Gibt Ihr Lieferant die Reduzierung weiter?
  • Vergleichen: Für Wärmepumpen gibt es eigene Tarife mit separatem Zähler, siehe Wärmepumpenstrom-Vergleich.
FAQ

Häufige Fragen zu § 14a EnWG

Welche Geräte fallen unter § 14a EnWG?

Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Leistung, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen.

Wie stark darf der Netzbetreiber drosseln?

Auf bis zu 4,2 kW und nur vorübergehend, solange eine Überlastung des Netzes droht. Diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen.

Was passiert, wenn ich kein Modul wähle?

Dann rechnet der Netzbetreiber automatisch Modul 1 ab, also die jährliche Pauschale.

Wann lohnt sich Modul 2?

Vor allem bei hohem Verbrauch des Geräts, etwa bei Wärmepumpen. Modul 2 braucht einen separaten Zähler. Dessen Kosten müssen Sie gegenrechnen.

Kann ich Modul 2 und Modul 3 kombinieren?

Nein. Modul 3 ist nur zusätzlich zu Modul 1 wählbar.

Bekomme ich die Netzentgeltreduzierung automatisch?

Der Netzbetreiber gewährt sie dem Lieferanten. Ob Ihr Lieferant sie an Sie weitergibt, regelt Ihr Vertrag. Eine Pflicht dazu enthält die Festlegung der Bundesnetzagentur nicht.

Den passenden Stromtarif für Wärmepumpe oder Wallbox finden

Erst das Modul klären, dann einen Tarif wählen, der die Reduzierung weitergibt.

Weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.