Smart-Meter-Pflicht: Wer ein intelligentes Messsystem bekommt
Intelligente Messsysteme werden schrittweise eingebaut. Ob Sie dazugehören und was Sie höchstens zahlen, hängt von Verbrauch, Solaranlage und steuerbaren Geräten ab. Der Schnell-Check zeigt es in wenigen Sekunden.
- Pflicht ab 6.000 kWh Jahresverbrauch
- Pflicht bei Wärmepumpe oder Wallbox nach § 14a
- Pflicht bei Solaranlage über 7 kW
- Gesetzliche Preisobergrenzen pro Jahr
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Digitaler Zähler oder Smart Meter?
Moderne Messeinrichtung
Ein digitaler Zähler, der Verbrauch und Nutzungszeit anzeigt. Er sendet keine Daten. Kosten: höchstens 25 Euro brutto pro Jahr.
Intelligentes Messsystem
Ein digitaler Zähler mit Smart-Meter-Gateway, der Daten übermittelt. Erst damit sind dynamische Tarife und Modul 3 nach § 14a möglich.
Begriffe nach § 2 MsbG.
Wann der Einbau Pflicht ist
- Verbrauch über 6.000 kWh im Jahr: maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei Jahre.
- Steuerbares Gerät nach § 14a EnWG: Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder Speicher über 4,2 kW – dann zusätzlich mit Steuerungseinrichtung.
- Solaranlage über 7 kW: ebenfalls mit Steuerungseinrichtung.
In allen anderen Fällen kann der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem einbauen, muss aber nicht. Bis Ende 2032 bekommen alle übrigen Haushalte mindestens einen digitalen Zähler ( § 29 MsbG). Den Einbau kündigt der Messstellenbetreiber drei Monate vorher an, den Termin zwei Wochen vorher ( Bundesnetzagentur).
Was ein Smart Meter höchstens kosten darf
| Fall | Höchstens pro Jahr (brutto) |
|---|---|
| Optionaler Einbau (unter 6.000 kWh, Solaranlage bis 7 kW) | 30 Euro |
| Verbrauch über 6.000 bis 10.000 kWh | 40 Euro |
| Verbrauch über 10.000 bis 20.000 kWh, steuerbares Gerät oder Solaranlage über 7 bis 15 kW | 50 Euro |
| Verbrauch über 20.000 bis 50.000 kWh | 110 Euro |
| Moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler ohne Gateway) | 25 Euro |
Bei einem steuerbaren Gerät kann für die Steuerungseinrichtung zusätzlich bis zu 50 Euro pro Jahr anfallen. Treffen mehrere Fälle zu, gilt nur die höchste Obergrenze ( § 30 MsbG). Nicht von den Obergrenzen gedeckt ist ein nötiger Umbau des Zählerschranks ( Bundesnetzagentur).
Smart Meter auf Wunsch einbauen lassen
Seit dem 1. Januar 2025 können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen, etwa für einen dynamischen Stromtarif. Der Messstellenbetreiber muss innerhalb von vier Monaten einbauen ( § 34 MsbG). Als angemessen gilt ein einmaliges Entgelt von höchstens 100 Euro brutto ( § 35 MsbG). Diese Grenze ist eine gesetzliche Vermutung, keine feste Obergrenze.
Ob sich ein dynamischer Tarif für Sie überhaupt lohnt, lesen Sie unter Dynamischer Stromtarif.
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Häufige Fragen zur Smart-Meter-Pflicht
Ab welchem Verbrauch ist ein Smart Meter Pflicht?
Ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh. Außerdem bei steuerbaren Geräten nach § 14a EnWG und bei Solaranlagen über 7 kW.
Was kostet ein Smart Meter?
Das hängt vom Fall ab. Bei einem Verbrauch über 6.000 bis 10.000 kWh höchstens 40 Euro brutto pro Jahr, bei steuerbaren Geräten höchstens 50 Euro, beim optionalen Einbau höchstens 30 Euro.
Kann ich den Einbau ablehnen?
In den Pflichtfällen und beim optionalen Einbau durch den Messstellenbetreiber müssen Sie den Einbau dulden.
Kann ich ein Smart Meter selbst beantragen?
Ja. Seit 2025 muss der Messstellenbetreiber auf Wunsch innerhalb von vier Monaten einbauen. Als angemessen gilt ein einmaliges Entgelt von höchstens 100 Euro.
Was ist der Unterschied zum digitalen Zähler?
Ein digitaler Zähler (moderne Messeinrichtung) zeigt den Verbrauch an, sendet aber keine Daten. Ein intelligentes Messsystem hat zusätzlich ein Gateway und übermittelt die Messwerte.
Mit dem passenden Tarif sparen
Smart Meter da? Dann lohnt sich ein Blick auf Ihren Stromtarif.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.