DAK-Gesundheit

DAK Zahnreinigung: Zuschuss der DAK-Gesundheit zur PZR

Die DAK-Gesundheit zahlt zur professionellen Zahnreinigung einen festen Zuschuss im Jahr – bei freier Zahnarztwahl und auch für mitversicherte Kinder. Schwangere bekommen einmal die vollen Kosten erstattet. Hier finden Sie die Details und den Vergleich mit anderen Kassen.

  • Zuschuss: bis 60 € im Jahr
  • Extra: Schwangere einmalig volle Kosten

123tarifvergleich.de – unabhängiges Vergleichsportal seit 2008

Leistung

So viel zahlt die DAK für die Zahnreinigung

Zuschuss
Bis zu 60 € im Jahr.
Kinder
Der Zuschuss gilt auch für bei der DAK mitversicherte Kinder.
Schwangerschaft
Für Schwangere erstattet die DAK einmalig die vollen Kosten der professionellen Zahnreinigung.
Praxis
Sie können die Zahnarztpraxis frei wählen.

Alle Angaben laut dak.de, abgerufen am 09.10.2026. Krankenkassen können Zusatzleistungen ändern – maßgeblich ist die aktuelle Satzung der DAK-Gesundheit. 123tarifvergleich ist ein unabhängiges Vergleichsportal und nicht mit der DAK-Gesundheit verbunden.

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So reichen Sie die Rechnung ein

Behandlung

Lassen Sie die professionelle Zahnreinigung in einer Zahnarztpraxis Ihrer Wahl machen.

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Bonus nutzen

Zusätzlich können Sie Punkte aus dem DAK AktivBonus als Zuschuss einsetzen.

Der Krankenkassenvergleich wird von VGK24 bereitgestellt. Ihre Eingaben im Rechner verarbeitet VGK24 nach den eigenen Datenschutzhinweisen. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Reihenfolge bestimmt
VGK24. 123tarifvergleich legt die Reihenfolge der Ergebnisse nicht fest und verändert sie nicht.
Vergleichsgrundlage
Verglichen werden laut VGK24 die Zusatzbeiträge und Leistungen der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bezahlte Platzierungen
Keine.

Krankenkassen vergleichen

Rechner: VGK24

Im Vergleich sind laut VGK24 59 Krankenkassen enthalten – Liste der teilnehmenden Kassen. Welche Kassen für Sie wählbar sind, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Vergleich

So viel zahlen andere Krankenkassen

Zuschüsse anderer Krankenkassen zur Zahnreinigung
Krankenkasse Zuschuss höchstens im Jahr Hinweis
Techniker Krankenkasse (TK) bis 40 €, einmal im Kalenderjahr 40 € ab 18 Jahren, jede Zahnarztpraxis
BARMER kein fester Zuschuss für Erwachsene – über das Bonusprogramm Bonus bis 200 € (für mehrere Leistungen) Schwangere über Barmer Familie Plus
AOK (11 regionale AOKs) je nach AOK sehr unterschiedlich von 15 € bis 120 € je nach AOK
BIG direkt gesund bis 75 € je Behandlung, zweimal im Jahr 150 € freie Zahnarztwahl
KKH bis 60 € je Behandlung, zweimal im Jahr 120 € –
Mobil Krankenkasse bis 60 € je Behandlung, zweimal im Jahr 120 € (aus einem 200-€-Budget) –
VIACTIV 30 € je Behandlung, zweimal im Jahr 60 € freie Zahnarztwahl
Audi BKK bis 30 € je Behandlung, zweimal im Jahr 60 € (aus einem 200-€-Budget) freie Zahnarztwahl

Angaben laut den Websites der Krankenkassen, abgerufen am 09.10.2026. Jahreswerte teils rechnerisch aus Betrag je Sitzung × Anzahl. Gemeinsame Budgets bedeuten: Der Betrag gilt für mehrere Leistungen zusammen. Kassen können Leistungen ändern.

Alle Kassen im Überblick: Welche Krankenkasse zahlt die Zahnreinigung?.

FAQ

Häufige Fragen: DAK und Zahnreinigung

Wie viel zahlt die DAK für die professionelle Zahnreinigung?

Bis zu 60 € im Jahr.

Zahlt die DAK die Zahnreinigung auch für Kinder?

Ja, der Zuschuss gilt auch für mitversicherte Kinder.

Was gilt in der Schwangerschaft?

Für Schwangere erstattet die DAK einmalig die vollen Kosten der professionellen Zahnreinigung.

Muss ich zu einem bestimmten Zahnarzt?

Nein, Sie können die Praxis frei wählen.

Kann ich den AktivBonus zusätzlich nutzen?

Ja, Punkte aus dem DAK AktivBonus lassen sich als Zuschuss zu Gesundheitsleistungen wie der Zahnreinigung einsetzen.

Welche Krankenkasse zahlt mehr als die DAK?

Unter den hier verglichenen Kassen zahlen zum Beispiel BIG direkt gesund (bis 150 €), KKH (bis 120 €) sowie die AOK Hessen und Bremen (bis 120 €) mehr im Jahr. Stand: Oktober 2026.

Mehr Zuschuss für die Zahnreinigung?

Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Leistungen anderer Kassen mit der DAK.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.