Lohnt sich eine Dread-Disease-Versicherung – und brauche ich sie?
Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt eine feste Summe, wenn Sie an einer im Vertrag genannten schweren Krankheit erkranken – etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Das Geld ist frei verwendbar. Die Verbraucherzentrale sieht sie aber nur nachrangig: Zur Absicherung des Einkommens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung „ein Muss“.
- Leistung: Einmalzahlung nach Diagnose
- Nur: Krankheiten aus dem Katalog, oft ab bestimmtem Stadium
- Vorrang: Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rechenhilfe: ohne persönliche Daten
123tarifvergleich.de – Eigenständiges Vergleichsportal seit 2008
Rechenhilfe: Beiträge, Summe und wie lange sie reicht
Die Rechenhilfe zeigt, was Sie bis Vertragsende einzahlen und wie viele Monate die Einmalzahlung Ihr Nettoeinkommen ersetzen würde.
Keine Empfehlung. Beiträge können sich ändern; die Rechenhilfe rechnet mit einem festen Beitrag.
Für wen sie sinnvoll sein kann – und für wen eher nicht
Kann sinnvoll sein
- Wer keine BU-, EU- oder Grundfähigkeitsversicherung bekommt, etwa wegen Vorerkrankungen
- Als Ergänzung: frei verwendbare Summe nach einer schweren Diagnose
Erst prüfen
- Bekommen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann hat sie Vorrang
- Welche Krankheiten und Stadien stehen im Katalog?
Eher nicht
- Als Ersatz für das Einkommen bis zur Rente – die nötige Summe macht sie sehr teuer
- Gegen Rücken-, Gelenk- oder psychische Erkrankungen – meist nicht versichert
Stiftung Warentest nennt im Beispiel eines 25-jährigen Industriemechanikers mit 300.000 Euro Versicherungssumme bis 67 Beiträge ab 1.100 Euro im Jahr.
Was die Dread-Disease-Versicherung zahlt – und was nicht
- Einmalzahlung: zeitnah nach der Diagnose, frei verwendbar, unabhängig davon, ob Sie wieder gesund werden.
- Krankheitskatalog: je nach Anbieter, typisch Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall, oft auch Multiple Sklerose oder Organtransplantation.
- Strenge Auslöser: Die Krankheit muss ein bestimmtes Stadium erreichen; Stiftung Warentest nennt die Hürden „sehr hoch“.
- Überlebensfrist und Wartezeit: je nach Tarif.
- Nach der Auszahlung: endet der Vertrag meist – eine zweite Erkrankung ist nicht abgedeckt.
- Gesundheitsfragen: ähnlich streng wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was gilt ohne Versicherung?
Die Krankenkasse zahlt die Behandlung. Arbeitnehmer bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld: 70 % des Brutto, höchstens 90 % des Netto, wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren.
Quellen und Stand
Quellen: Verbraucherzentrale(Stand 18.03.2026); Stiftung Warentest(17.06.2025); GDV(15.03.2024); § 48 SGB V.
Häufige Fragen: Lohnt sich eine Dread-Disease-Versicherung
Was ist eine Dread-Disease-Versicherung?
Eine Versicherung gegen schwere Krankheiten. Erkranken Sie an einer Krankheit aus dem Vertragskatalog, zahlt sie einmalig eine feste Summe aus.
Welche Krankheiten sind versichert?
Das legt jeder Anbieter selbst fest. Typisch sind Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall, oft auch Multiple Sklerose oder eine Organtransplantation – meist erst ab einem bestimmten Stadium.
Ist Dread Disease eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nur, wenn Sie keine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung bekommen. Rücken- und psychische Erkrankungen, häufige Gründe für Berufsunfähigkeit, sind meist nicht versichert.
Zahlt die Versicherung bei Krebs im Frühstadium?
Oft nicht. Viele Bedingungen verlangen ein bestimmtes Stadium.
Was passiert nach der Auszahlung?
Meist endet der Vertrag. Eine zweite schwere Erkrankung ist dann nicht mehr versichert.
Wie teuer ist eine Dread-Disease-Versicherung?
Das hängt von Alter, Gesundheit und Summe ab. Stiftung Warentest nennt im Beispiel eines 25-Jährigen mit 300.000 Euro Versicherungssumme bis 67 Beiträge ab 1.100 Euro im Jahr.
Erst die BU prüfen
Bekommen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, hat sie beim Einkommensschutz Vorrang. Dread Disease kann ergänzen.
Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.