Krankentagegeld · Entscheidungshilfe

Lohnt sich ein Krankentagegeld – und brauche ich es?

Wer länger krank ist, bekommt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld von der Kasse – weniger als das Netto, gedeckelt auf 135,63 Euro am Tag (2026). Selbstständige bekommen ohne Wahlerklärung gar nichts. Krankentagegeld schließt diese Lücke. Die Rechenhilfe zeigt, wie groß sie bei Ihnen ist.

  • Krankengeld: 70 % brutto, höchstens 90 % netto
  • Höchstens 2026: 135,63 € pro Tag
  • Selbstständige: ohne Wahlerklärung kein Krankengeld
  • Rechenhilfe: ohne persönliche Daten

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123-Rechenhilfe

Rechenhilfe: Wie groß ist Ihre Lücke?

Die Rechenhilfe berechnet Ihr Krankengeld nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung und vergleicht es mit Ihrem Netto.

Krankengeld: 70 % des Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 (5.812,50 € im Monat), höchstens 90 % des Netto (§ 47 SGB V). Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind nicht eingerechnet. Keine Empfehlung.

Bedarf prüfen

Für wen es sinnvoll ist – und für wen eher nicht

● sinnvoll

Sehr sinnvoll

  • Gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler
  • Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Wer hohe Fixkosten hat und auf das volle Netto angewiesen ist
◆ prüfen

Erst prüfen

  • Selbstständige: Wahltarif der Krankenkasse – ohne Gesundheitsprüfung, drei Jahre Bindung
  • Rücklage, um die ersten Wochen zu überbrücken
▲ eher nicht

Eher nicht nötig

  • Wer mit dem Krankengeld auskommt
  • Als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Bund der Versicherten hält Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer für „wichtig oder zumindest sinnvoll“.

So funktioniert es

Krankengeld und Krankentagegeld – die Regeln

  • Lohnfortzahlung: bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber.
  • Krankengeld: 70 % des Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des Netto; wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren.
  • Abzüge: Vom Krankengeld gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
  • Selbstständige: Krankengeld nur mit Wahlerklärung ab der siebten Woche oder mit Wahltarif früher, spätestens ab der dritten Woche.
  • Privates Krankentagegeld: für Angestellte meist ab dem 43. Tag, für Selbstständige zum Beispiel ab dem 22. oder 29. Tag; oft drei Monate Wartezeit; endet meist mit Rentenbeginn.
  • Höhe: Krankentagegeld und andere Leistungen dürfen zusammen das Netto nicht übersteigen.

Stiftung Warentest nennt als Beispiel für einen 35-jährigen Angestellten mit 20 Euro Tagegeld ab dem 43. Tag Beiträge von 7 bis 23 Euro im Monat (Beitragsstand 1. April 2026).

Ausblick 2027

Die Bundesregierung hat für 2027 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Erst danach steht das Höchstkrankengeld 2027 fest.

FAQ

Häufige Fragen: Lohnt sich ein Krankentagegeld

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des Nettos. 2026 sind es höchstens 135,63 Euro pro Tag. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Ab wann zahlt das Krankentagegeld?

Das legen Sie im Tarif fest. Angestellte wählen meist den 43. Tag, weil vorher der Arbeitgeber zahlt. Selbstständige zum Beispiel den 22. oder 29. Tag.

Bekommen Selbstständige Krankengeld?

Nur, wenn sie es wählen: mit Wahlerklärung ab der siebten Woche oder mit einem Wahltarif der Kasse früher. Der Wahltarif bindet drei Jahre.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

So hoch wie die Lücke zwischen Ihrem Netto und dem Krankengeld. Mehr als Ihr Netto zahlen die Versicherer zusammen mit anderen Leistungen nicht.

Ersetzt Krankentagegeld eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Es zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Wird Berufsunfähigkeit festgestellt, endet der Vertrag in der Regel.

Was kostet ein Krankentagegeld?

Das hängt von Alter, Gesundheit, Tagessatz und Beginn ab. Stiftung Warentest nennt für einen 35-jährigen Angestellten mit 20 Euro ab dem 43. Tag 7 bis 23 Euro im Monat.

Lücke ermittelt? Dann Tarife vergleichen

Mit Ihrer Lücke pro Tag wissen Sie, welchen Tagessatz Sie im Vergleich wählen sollten.

Für eine zusätzliche Einschätzung können Sie sich auch bei einer Verbraucherberatung informieren, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.