Gewerbe · Fliesenleger

Betriebshaftpflicht für Fliesenleger: Abdichtung, Nachbesserung und Schäden beim Kunden

Kleberreste am Schuh verschmutzen das Parkett, eine unsaubere Abdichtung lässt die Fliesen hochkommen: Fliesenleger arbeiten mitten in Bad, Küche und Flur ihrer Kunden. Wichtig ist, wo die Betriebshaftpflicht endet – beim Mangel an der eigenen Leistung.

  • Gesetzlich keine Pflicht – Vergaben können sie fordern
  • Nachbesserungsbegleitschäden nicht standardmäßig gedeckt

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Typische Schäden

Typische Schäden bei Fliesenlegern

Kleberreste auf dem Boden

Ein Fliesenleger merkt nicht, dass er noch Kleberreste am Schuh hat, und verteilt sie auf den Böden in der Wohnung.

Abdichtung durch Subunternehmer

Beim Einbau eines Schwimmbads wird die Abdichtung an einen Subunternehmer vergeben. Der arbeitet unsauber, die Fliesen heben sich. Solche Weiterfresserschäden sind laut Fachpresse grundsätzlich nicht gedeckt – entscheidend ist dann die Versicherung des Subunternehmers.

Sanierung nach Wasserschaden

Bei der Sanierung nach einem Leitungswasserschaden schuldet der Gebäudeversicherer nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens; Fehler des Sanierungsbetriebs werden ihm nicht zugerechnet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022, 8 U 3825/21).

Fliesen wieder aufnehmen

Um an einen Mangel zu kommen, müssen Fliesen oder Estrich geöffnet werden. Diese Nachbesserungsbegleitschäden sind nicht standardmäßig gedeckt.

Beispiele nach Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken und Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht; Entscheidung nach OLG Nürnberg, 8 U 3825/21 (gesetze-bayern.de).

Darauf achten

Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen

Nachbesserungsbegleitschäden
Die Kosten, um an die eigene mangelhafte Leistung heranzukommen – etwa Estrich oder Fliesen öffnen und wiederherstellen –, sind nicht standardmäßig gedeckt.
Tätigkeitsschäden
Schäden an fremden Sachen, an oder mit denen Sie arbeiten, samt Folgekosten. Viele Policen sehen dafür deutlich geringere Summen vor – nicht zu niedrig absichern.
Fremdmaterial beim Einbau
Schäden an Material, das der Kunde stellt, beim Ein-, Auf- oder Zusammenbau sind in den Musterbedingungen gesondert geregelt.
Subunternehmer
Mitversichert ist Ihre Haftung aus der Vergabe an Subunternehmer – nicht deren eigene Haftpflicht.
Allmählichkeitsschäden
Schäden, die schleichend statt sofort entstehen. Bis Vertragsstand 2002 waren sie grundsätzlich ausgeschlossen, seit 2008 sind sie grundsätzlich versichert, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden – Altverträge prüfen.
Schlüsselverlust
Gehen fremde Gebäudeschlüssel verloren, geht es um die Kosten für das Auswechseln oder Umprogrammieren von Schlössern und Schließanlagen.

Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV, Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Abdichtung und Subunternehmer offenlegen: Wer was ausführt, gehört in die Angaben; von Subunternehmern eine aktuelle Versicherungsbestätigung anfordern.
  • Nachbesserungsbegleitschäden: Gezielt nachfragen, ob sie eingeschlossen sind.
  • Kundenmaterial angeben: Vom Kunden gestellte Fliesen sind beim Einbau gesondert geregelt.
  • Alle Tätigkeiten beschreiben: Deckungssumme und Schutz hängen von der Art der Tätigkeit, der Gefährdungslage und den Werten ab.

Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Angebote und Reihenfolge
bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
Unsere Rolle
Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
Marktabdeckung
Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.

Betriebshaftpflicht für Ihren Fliesenlegerbetrieb vergleichen

Rechner: Finanzchef24

Geben Sie bei Finanzchef24 Fliesenleger als Gewerk und alle Tätigkeiten an, auch Abdichtungsarbeiten. Achten Sie im Angebot auf Nachbesserungsbegleitschäden und Tätigkeitsschäden.

  • Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
  • Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.

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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.

Pflicht?

Ist die Betriebshaftpflicht für Fliesenleger Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht für Fliesenleger haben wir nicht gefunden: Die Gründerplattform nennt sie nur für Wach- und Sicherheitsdienste. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf nannte die Police 2010 dennoch „für jeden Handwerksbetrieb unbedingt notwendig“. Wichtig wird sie in der Praxis an zwei Stellen:

Öffentliche Bauaufträge

Für Bauaufträge gelten nach § 2 VgV nur Teile der Vergabeverordnung, im Übrigen die Regeln der VOB/A. Welche Nachweise ein öffentlicher Auftraggeber verlangt, etwa zur Versicherung, steht in den Vergabeunterlagen.

VOB/B-Vertrag

Drittschäden tragen Sie im Verhältnis zum Auftraggeber allein, soweit Sie sie versichert haben oder zu üblichen Prämien hätten versichern können (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf hielt 2010 drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für viele Betriebe ausreichend – einen pauschalen Wert gebe es aber nicht.

Quellen: Gründerplattform: Pflichtversicherungen, Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken, § 2 VgV, § 10 VOB/B (Fassung 2016).

Abgrenzung

Mangel, Folgeschaden, Nachbesserung: Was die Versicherung trägt

Mangel oder Folgeschaden bei Fliesenarbeiten
Situation Betriebshaftpflicht
Fliesen müssen wegen Ihres Mangels neu verlegt werden Nein – Gewährleistung (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt)
Wasser aus einem Ausführungsfehler beschädigt das Parkett Ja – Folgeschaden an anderen Sachen
Estrich oder Fliesen öffnen, um an den Mangel zu kommen Nicht standardmäßig – nur mit Zusatzbaustein
Vom Kunden gestellte Fliesen brechen beim Verlegen Gesondert geregelt – hängt vom Vertrag ab

Auch bei Sanierungen, die eine Versicherung vermittelt, werden Ihre Fehler nicht dem Versicherer zugerechnet: Er schuldet nach OLG Nürnberg (8 U 3825/21) nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens. Nach BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); im VOB/B-Vertrag kann eine kürzere Frist gelten.

Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV(Ziff. A1-3.2, A1-6.7.3), Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, OLG Nürnberg, 8 U 3825/21 (gesetze-bayern.de), § 634a BGB.

Grenzen

Was die Betriebshaftpflicht nicht zahlt

  • Mängel an der eigenen Leistung: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt sind Gewährleistung, kein Haftpflichtfall. Nach BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); im VOB/B-Vertrag kann eine kürzere Frist gelten.
  • Nachbesserungsbegleitschäden ohne Zusatzbaustein: Wand, Estrich oder Fliesen öffnen, um an den eigenen Fehler zu kommen.
  • Arbeitsunfälle Ihrer Beschäftigten: Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Den Betrieb melden Sie binnen einer Woche beim Unfallversicherungsträger an.
  • Eigene Maschinen, Werkzeuge, Material und Einrichtung: Dafür gibt es die Inhaltsversicherung.
  • Asbest: Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige Substanzen zurückgehen, sind ausgeschlossen – wichtig bei der Altbausanierung.

Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV(Ziff. A1-3.2, A1-7.6, A1-7.7, A1-7.14, A1-7.25), Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, § 634a BGB, § 192 SGB VII, § 104 SGB VII, GründerNavi der Handwerkskammer Potsdam. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Fliesenleger

Ist die Betriebshaftpflicht für Fliesenleger Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht haben wir nicht gefunden. Öffentliche Auftraggeber können in den Vergabeunterlagen einen Nachweis verlangen; für Bauaufträge gelten dabei überwiegend die Regeln der VOB/A (§ 2 VgV). Im VOB/B-Vertrag tragen Sie versicherbare Drittschäden im Innenverhältnis allein (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).

Mangel oder Folgeschaden – was zahlt die Versicherung?

Den Mangel an Ihrer Fliesenarbeit selbst nicht – Neuverlegung oder Minderung sind Gewährleistung (nach BGB bei Bauwerken fünf Jahre, im VOB/B-Vertrag ggf. kürzer). Folgeschäden an anderen Sachen, etwa durchnässtes Parkett, sind ein Haftpflichtfall.

Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?

Kosten, um an die mangelhafte Leistung heranzukommen und das Umfeld wiederherzustellen, etwa Estrich oder Fliesen öffnen. Sie sind nicht standardmäßig gedeckt.

Sind vom Kunden gestellte Fliesen versichert, wenn sie beim Verlegen brechen?

Schäden an zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial beim Einbau sind in den Musterbedingungen gesondert geregelt. Ob das in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist, hängt vom Versicherer ab.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf hielt 2010 drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für viele Betriebe ausreichend, einen pauschalen Wert gebe es aber nicht; entscheidend sind Tätigkeit, Gefährdungslage und Werte. Fordert eine Ausschreibung eine bestimmte Höhe, richten Sie sich danach.

Sind Subunternehmer mitversichert?

Mitversichert ist Ihre eigene Haftung aus der Vergabe an Subunternehmer – nicht die Haftpflicht des Subunternehmers selbst. Lassen Sie sich vor der Vergabe eine aktuelle Versicherungsbestätigung zeigen.

Ist Ihr Fliesenlegerbetrieb richtig abgesichert?

Vergleichen Sie Angebote mit allen Tätigkeiten Ihres Betriebs – und fragen Sie nach Nachbesserungsbegleitschäden.

Unabhängige Gegenprobe: Welche Versicherungen ein Handwerksbetrieb braucht, erklärt auch das GründerNavi der Handwerkskammer Potsdam.