Gewerbe · Garten- und Landschaftsbau

Betriebshaftpflicht für den Garten- und Landschaftsbau: Kabel, Steinschlag und Winterdienst

Beim Setzen eines Zauns wird ein Erdkabel getroffen, beim Mähen fliegt ein Stein gegen ein Auto, auf dem geräumten Parkplatz stürzt jemand: Im GaLaBau entstehen Schäden im Boden, am Straßenrand und im Winter. Hier lesen Sie, welche Bausteine dazugehören.

  • Gesetzlich keine Pflicht – Vergaben können sie fordern
  • Leitungsauskunft schützt nicht immer vor Haftung

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Typische Schäden

Typische Schäden im Garten- und Landschaftsbau

Erdkabel beim Zaunbau

Beim Setzen eines Betonzauns auf einem Privatgrundstück wurde ein Telekommunikationskabel beschädigt. Der Betrieb haftete trotz Trassenauskunft (AG Brandenburg, 20.12.2019, 31 C 193/18).

Glasfaser bei Erdarbeiten

Bei Erdarbeiten wurde ein Glasfaserkabel beschädigt. Ohne ausreichenden Abstand wären Suchschachtungen oder Handschachtung nötig gewesen (OLG Dresden, 25.11.2015, 1 U 880/15).

Steinschlag beim Mähen

Beim Mähen eines Grünstreifens an einer Bundesstraße mit Freischneidern beschädigten hochgeschleuderte Steine einen vorbeifahrenden Pkw. Der BGH verlangte zumutbare Schutzvorkehrungen wie eine mobile Schutzwand (04.07.2013, III ZR 250/12, Fall einer Straßenmeisterei) – das gilt sinngemäß auch für Mähbetriebe.

Glätteunfall

Ein vertraglich mit dem Winterdienst beauftragter Unternehmer haftete für einen Glatteissturz auf einem Parkplatz; die Gestürzte trug 50 Prozent Mitverschulden (LG München II, 31.07.2023, 2 O 4022/22).

Urteile nach ra-kotz.de (AG Brandenburg, 31 C 193/18), FORUM VERLAG (OLG Dresden, 1 U 880/15), rechtslupe.de (BGH, III ZR 250/12) und ra-kotz.de (LG München II, 2 O 4022/22).

Darauf achten

Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen

Leitungsschäden im Erdreich
Tätigkeitsschäden an Erdleitungen – Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- und Gasleitungen – sind ein eigener Baustein. Bei Erd- und Pflanzarbeiten zentral.
Unterfangungen und Unterfahrungen
Für Gartengestaltungsbetriebe enthält die GDV-Klauselsammlung eine eigene Klausel, u. a. zu Sachschäden an den zu unterfangenden Grundstücken und Gebäuden.
Nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge
Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert.
Umwelt- und Umweltschadensbaustein
Umweltschäden sind in der normalen Police meist nicht gedeckt. Sanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz sind im Grundbaustein ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Baustein.
Tätigkeitsschäden
Schäden an fremden Sachen, an oder mit denen Sie arbeiten, samt Folgekosten. Viele Policen sehen dafür deutlich geringere Summen vor – nicht zu niedrig absichern.
Subunternehmer
Mitversichert ist Ihre Haftung aus der Vergabe an Subunternehmer – nicht deren eigene Haftpflicht.

Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV(Ziff. A1-6.5, A1-6.7.2), GDV-Klauselsammlung zu den AVB BHV(Klausel Gartengestaltungsbetriebe), Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, Handwerksblatt: Betriebs-Haftpflicht. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Vor Erdarbeiten: Leitungsauskunft direkt beim Leitungsbetreiber einholen und dokumentieren; bei geringem Abstand per Suchschachtung oder Hand arbeiten.
  • Mähen an Straßen: Schutzvorkehrungen gegen hochgeschleuderte Steine einplanen.
  • Winterdienst und Fahrzeuge angeben: Übernommene Räum- und Streupflichten sowie eingesetzte Fahrzeuge und Maschinen gehören in die Angaben.
  • Ausschreibungen und Subunternehmer: Geforderte Versicherungshöhe aus den Vergabeunterlagen notieren; von Subunternehmern eine aktuelle Versicherungsbestätigung anfordern.

Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Angebote und Reihenfolge
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Unsere Rolle
Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
Marktabdeckung
Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.

Betriebshaftpflicht für Ihren GaLaBau-Betrieb vergleichen

Rechner: Finanzchef24

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  • Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.

Pflicht?

Ist die Betriebshaftpflicht für Garten- und Landschaftsbaubetriebe Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht für Garten- und Landschaftsbaubetriebe haben wir nicht gefunden: Die Gründerplattform nennt sie nur für Wach- und Sicherheitsdienste. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf nannte die Police 2010 dennoch „für jeden Handwerksbetrieb unbedingt notwendig“. Wichtig wird sie in der Praxis an zwei Stellen:

Öffentliche Aufträge

Bei EU-weiten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen dürfen Auftraggeber eine Betriebshaftpflicht „in bestimmter geeigneter Höhe“ verlangen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV). Für Bauaufträge gelten nach § 2 VgV überwiegend die Regeln der VOB/A.

VOB/B-Vertrag

Drittschäden tragen Sie im Verhältnis zum Auftraggeber allein, soweit Sie sie versichert haben oder zu üblichen Prämien hätten versichern können (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf hielt 2010 drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für viele Betriebe ausreichend – einen pauschalen Wert gebe es aber nicht.

Quellen: Gründerplattform: Pflichtversicherungen, Handwerksblatt: Schutz vor teuren Missgeschicken, § 45 VgV, § 2 VgV, § 10 VOB/B (Fassung 2016).

Besonderheiten

Erdarbeiten, Fahrzeuge, Unfallversicherung: Was im GaLaBau anders ist

Leitungsauskunft
Eine Trassenauskunft schützt nicht in jedem Fall: Das AG Brandenburg verlangte, sich direkt beim Leitungsbetreiber zu erkundigen. Nach OLG Dresden genügt eine Erkundigung bei den kommunalen Bauämtern allein nicht.
Winterdienst
Wer den Winterdienst vertraglich übernimmt, übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und haftet bei deren Verletzung (LG München II, 2 O 4022/22).
Fahrzeuge
Nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge können per besonderer Vereinbarung in die Betriebshaftpflicht. Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Fahrzeuge gehören in die Kfz-Versicherung.
Unfallversicherung
Unternehmen der Park- und Gartenpflege zählen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII zu den landwirtschaftlichen Unternehmen – das betrifft die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten, nicht die Haftpflicht.

Quellen: ra-kotz.de (AG Brandenburg, 31 C 193/18), FORUM VERLAG (OLG Dresden, 1 U 880/15), ra-kotz.de (LG München II, 2 O 4022/22), GDV-Musterbedingungen AVB BHV(Ziff. A1-6.5, A1-7.14), § 123 SGB VII.

Grenzen

Was die Betriebshaftpflicht nicht zahlt

  • Mängel an der eigenen Leistung: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt sind Gewährleistung, kein Haftpflichtfall. Nach BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); im VOB/B-Vertrag kann eine kürzere Frist gelten.
  • Arbeitsunfälle Ihrer Beschäftigten: Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Den Betrieb melden Sie binnen einer Woche beim Unfallversicherungsträger an.
  • Eigene Maschinen, Werkzeuge, Material und Einrichtung: Dafür gibt es die Inhaltsversicherung.
  • Versicherungspflichtige Fahrzeuge: Schäden durch den Gebrauch von Transportern und anderen versicherungspflichtigen Fahrzeugen gehören in die Kfz-Versicherung.
  • Umweltschadensgesetz ohne Umweltbaustein: Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten sind im Grundbaustein ausgeschlossen.

Quellen: GDV-Musterbedingungen AVB BHV(Ziff. A1-3.2, A1-7.6, A1-7.7, A1-7.14, A1-7.25), Deutsche Handwerks Zeitung: Betriebshaftpflicht, § 634a BGB, § 192 SGB VII, § 104 SGB VII, GründerNavi der Handwerkskammer Potsdam. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht im Garten- und Landschaftsbau

Ist die Betriebshaftpflicht für GaLaBau-Betriebe Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht haben wir nicht gefunden. Bei EU-weiten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen können Auftraggeber einen Nachweis in bestimmter Höhe verlangen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV), für Bauaufträge gilt überwiegend die VOB/A. Im VOB/B-Vertrag tragen Sie versicherbare Drittschäden im Innenverhältnis allein (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).

Ich habe eine Leitungsauskunft eingeholt – hafte ich trotzdem?

Das ist möglich: Das AG Brandenburg sah eine Haftung trotz Trassenauskunft, nach OLG Dresden können Suchschachtungen nötig sein. Leitungsschäden im Erdreich sind ein eigener Baustein.

Wer haftet für Steinschlag beim Mähen?

Wer mäht, muss zumutbare Schutzvorkehrungen gegen hochgeschleuderte Steine treffen (BGH, III ZR 250/12, entschieden für eine Straßenmeisterei). Sachschäden an Fahrzeugen Dritter sind ein klassischer Haftpflichtfall.

Ist der Winterdienst automatisch versichert?

Wer den Winterdienst übernimmt, haftet bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (LG München II, 2 O 4022/22). Geben Sie die Tätigkeit beim Abschluss an, damit sie im Vertrag steht.

Bei welcher Unfallversicherung sind meine Mitarbeiter?

Park- und Gartenpflege zählt nach § 123 SGB VII zu den landwirtschaftlichen Unternehmen. Arbeitsunfälle der Beschäftigten sind Sache der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht der Haftpflicht.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Ein Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf hielt 2010 drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für viele Betriebe ausreichend, einen pauschalen Wert gebe es aber nicht; entscheidend sind Tätigkeit, Gefährdungslage und Werte. Fordert eine Ausschreibung eine bestimmte Höhe, richten Sie sich danach.

Ist Ihr GaLaBau-Betrieb richtig abgesichert?

Vergleichen Sie Angebote mit allen Tätigkeiten Ihres Betriebs – von Erdarbeiten bis Winterdienst.

Unabhängige Gegenprobe: Welche Versicherungen ein Handwerksbetrieb braucht, erklärt auch das GründerNavi der Handwerkskammer Potsdam.