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Büroversicherung: Einrichtung, Technik und Laptop richtig absichern

Kaffee im Drucker, Überspannung nach einem Blitz, der Laptop im Zug gestohlen: Im Büro steckt der Wert oft in der Technik. Eine Büroversicherung kombiniert meist Inhalts- und Elektronikversicherung – wichtig ist, wo die Geräte versichert sind.

  • Elektronik gilt nur am Versicherungsort
  • Laptop unterwegs nur per Zusatzklausel

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Typische Schäden

Typische Schäden im Büro

Kaffee im Drucker

Kaffee läuft in den Bürodrucker. Die Elektronikversicherung zahlt: Wasser, Feuchtigkeit und Ungeschicklichkeit sind versicherte Gefahren.

Überspannung

Nach einer Überspannung fallen Server und Router aus. Kurzschluss, Überstrom und Überspannung sind in der Elektronikversicherung versichert.

Laptop im Zug gestohlen

Ohne Klausel für Schutz außerhalb des Versicherungsortes besteht unterwegs kein Elektronikschutz. Mit Klausel gilt bei Diebstahl gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung.

Einbruch ins Büro

Diebe hebeln die Tür auf und nehmen Rechner mit. Das ist Einbruchdiebstahl – ebenso wenn sie einsteigen oder einen falschen Schlüssel benutzen. Polizei und Stehlgutliste sofort.

Beispiele nach IHK-Merkblatt Versicherungen für Selbständige (01/2024) und GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) ABE 2020(A1-2.1, A1-4), TK ABE 2020(TK A 1408) und AERB 2010(A § 1 Nr. 2, B § 8).

Darauf achten

Diese Bausteine gehören in die Büroversicherung

Inhaltsversicherung
Möbel, Einrichtung und Akten gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Inhaltsversicherung
Elektronikversicherung
Bedienungsfehler, Überspannung, Wasser sowie Diebstahl und Raub – versichert zum Neuwert. Elektronikversicherung
Mobile Geräte
Schutz außerhalb des Versicherungsortes nur per Klausel. In der Pauschalversicherung gilt für mobil eingesetzte Geräte eine eigene Höchstentschädigung.
Cyberversicherung
Wiederherstellung von Daten, IT-Forensik, Betriebsunterbrechung nach einem Angriff und Haftpflicht gegenüber Dritten. Cyberversicherung
Glas
Fertig eingesetzte Scheiben, Platten und Spiegel – etwa Glastüren und Trennwände.
Betriebsunterbrechung
Ersetzt nach einem Sachschaden laufende Kosten wie Gehälter und Miete sowie den entgangenen Gewinn.

Quellen: GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) ABE 2020(A1-2.1, A2-1.1), TK ABE 2020(TK A 1408, TK A 1926), AVB Cyber(A2-1, A3-1, A4-1, A4-2.1), AGlB 2010(A § 3); IHK-Merkblatt Versicherungen für Selbständige (01/2024). Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Geräteliste: Rechner, Monitore, Drucker, Telefonanlage, Laptops mit Neuwert – und die Summe bei jedem Neukauf anpassen.
  • Mobile Geräte: Welche Geräte verlassen das Büro? Dafür eine Klausel für Schutz außerhalb des Versicherungsortes vereinbaren.
  • Homeoffice: Klären, ob Arbeitszimmer und Geräte über die Hausrat- oder den Firmenvertrag laufen.
  • IT-Pflichten: Backups mindestens wöchentlich, Sicherheitsupdates zeitnah – das verlangen die Cyber-Musterbedingungen.

Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →

Ranking & Vergleichsgrundlage
Angebote und Reihenfolge
bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
Unsere Rolle
Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
Marktabdeckung
Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.

Büroversicherung vergleichen

Rechner: Finanzchef24

Bei Finanzchef24 vergleichen Sie die Inhaltsversicherung für Ihr Büro. Geben Sie den Wert der Einrichtung an und fragen Sie nach Elektronik und mobilen Geräten.

  • Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
  • Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.

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Prüfen Sie im Angebot vor allem die versicherten Gefahren, die Versicherungssumme und ob Geräte auch außerhalb des Büros versichert sind.

Homeoffice

Homeoffice: Hausrat oder Firmenvertrag?

  • Räume: Ausschließlich beruflich genutzte Räume gehören nach den Hausrat-Musterbedingungen nicht zur versicherten Wohnung – außer ein Arbeitszimmer ist nur über die Wohnung erreichbar.
  • Arbeitsgeräte: Geräte, die ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, zählen nach den Musterbedingungen zum Hausrat – aber nur, solange sie sich in der versicherten Wohnung befinden.
  • Handelsware und Musterkollektionen: In der Hausrat nur bis zu einem vereinbarten Betrag je Versicherungsfall.
  • Elektronikversicherung: gilt grundsätzlich nur am Versicherungsort. Klären Sie mit dem Versicherer, ob das Homeoffice abgedeckt ist.
  • Unfallversicherung: Beschäftigte sind im Homeoffice im gleichen Umfang geschützt wie im Betrieb.

Mehr zur privaten Seite: Hausratversicherung.

Quellen: GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) VHB 2022(A 8.3.7, A 10.1.1), ABE 2020(A1-4); § 8 SGB VII(Abs. 1 Satz 3). Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Versicherungssumme

Unterversicherung vermeiden

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert, zahlt der Versicherer nur im Verhältnis der Summe zum Wert: Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme ÷ Versicherungswert. Nach § 75 VVG gilt das bei erheblicher Unterversicherung, nach den Musterbedingungen schon bei jeder.

  • Elektronik: Versicherungswert ist der Neuwert. Die Summe soll für jede Sache dem Versicherungswert entsprechen.
  • Einrichtung: grundsätzlich zum Neuwert, alternativ zum Zeitwert – hängt vom Vertrag ab.
  • Unterversicherungsverzicht: Per Klausel kann der Versicherer auf den Einwand verzichten, wenn der Schaden einen vereinbarten Prozentsatz nicht übersteigt.

Quellen: § 75 VVG, GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) ABE 2020(A2-1), AFB 2010(A § 7, A § 8 Nr. 4), SK AFB 2010(SK 1702).

Grenzen

Was die Büroversicherung nicht zahlt

  • Datenverlust: In der Elektronik-Grunddeckung nicht versichert – Daten sind keine Sachen.
  • Verschleiß: Normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung der Geräte.
  • Bekannte Mängel: Mängel, die bei Abschluss schon vorhanden waren.
  • Unterwegs ohne Klausel: Geräte außerhalb des Versicherungsortes.
  • Lösegeld: Zahlungen nach einem Erpressungsangriff sind auch in der Cyberversicherung ausgeschlossen.

Quellen: GDV-Musterbedingungen (unverbindlich) ABE 2020(A1-1.1, A1-2.4, A1-4), AVB Cyber(A1-17.6). Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Büroversicherung

Was gehört in eine Büroversicherung?

Eine Inhaltsversicherung gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm plus eine Elektronikversicherung. Je nach Büro kommen Glas, Cyber und Betriebsunterbrechung hinzu.

Ist mein Laptop unterwegs versichert?

Die Elektronikversicherung gilt grundsätzlich nur am Versicherungsort. Unterwegs nur per Klausel, gegebenenfalls mit Höchstentschädigung und Selbstbeteiligung bei Diebstahl.

Zahlt die Elektronikversicherung bei Bedienungsfehlern?

Ja, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit sind versicherte Gefahren.

Sind Daten versichert?

In der Elektronikversicherung nicht – Daten sind keine Sachen. Die Wiederherstellung nach einem Angriff deckt die Cyberversicherung.

Ist das Homeoffice über die Hausratversicherung abgedeckt?

Ausschließlich beruflich genutzte Räume gehören nicht zur Wohnung, außer das Arbeitszimmer ist nur über die Wohnung zugänglich. Berufliche Arbeitsgeräte zählen nach den Musterbedingungen zum Hausrat, solange sie in der versicherten Wohnung sind; Handelsware nur begrenzt.

Sind Mitarbeitende im Homeoffice unfallversichert?

Ja, im gleichen Umfang wie im Betrieb.

Ist Ihre Technik richtig versichert?

Vergleichen Sie Angebote mit einer aktuellen Geräteliste – und klären Sie, was das Büro verlässt.

Unabhängige Gegenprobe: Einen Überblick über Versicherungen für Büro und Technik gibt auch das Merkblatt der IHK.