Gewerbe · Kindertagespflege

Haftpflicht für Tagesmütter und Tagesväter: Pflicht, Jugendamt und typische Schäden

Ein Tageskind wirft im Garten Steine auf ein parkendes Auto, die Brille eines Kindes geht zu Bruch, der Wohnungsschlüssel der Eltern ist weg: In der Kindertagespflege haften Sie für Schäden, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen. Ob Sie eine eigene Police brauchen, hängt auch davon ab, was Ihre Kommune regelt.

  • Bundesrechtlich keine Pflicht – vor Ort teils geregelt
  • § 23 SGB VIII nennt keine Haftpflicht

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Typische Schäden

Typische Schäden in der Kindertagespflege

Tageskind beschädigt ein Auto

Beispiel: Ein Kind wirft im Garten Steine, ein parkendes Auto wird beschädigt. Wer die Aufsicht vertraglich übernimmt, haftet, wenn er die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Brille oder Kleidung beschädigt

Schäden, die die Tagespflegeperson an Kindern oder Eltern verursacht, sollten laut Landesjugendamt Sachsen über eine Haftpflicht abgesichert sein.

Kind beschädigt Ihren Haushalt

Das Tageskind zerbricht Ihr Inventar. Solche Schäden sind laut Mustervereinbarung des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter Umständen nicht versichert.

Kind verletzt sich

Sturz von der Rutsche: Kinder sind während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen gesetzlich unfallversichert, auch auf dem Weg zu Ihnen und zurück.

Quellen: § 832 BGB Abs. 2, Landesjugendamt Sachsen (Empfehlung, 05.12.2019), Landkreis Marburg-Biedenkopf, Betreuungsvereinbarung § 4 Abs. 2, § 2 SGB VII Abs. 1 Nr. 8 a), Unfallkasse Nord / DAS SICHERE HAUS (2016).

Darauf achten

Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen

Berufshaftpflicht oder Sammelhaftpflicht
Die private Haftpflicht kann Schäden aus der Betreuung ablehnen. Bietet eine kommunale Sammelhaftpflicht vollen Schutz, brauchen Sie keine eigene.
Schäden der Kinder bei Dritten
Sie haften bei verletzter Aufsichtspflicht für Schäden, die ein Tageskind anrichtet.
Schäden der Kinder im eigenen Haushalt
Nicht selbstverständlich versichert. Das hängt vom Vertrag ab.
Schlüsselverlust
Für überlassene Wohnungsschlüssel der Eltern.
Unfallversicherung bei der BGW
Selbstständige Tagespflegepersonen, die Kinder aus mehreren Familien betreuen, sind laut Unfallkasse Nord bei der BGW pflichtversichert. In der öffentlich geförderten Kindertagespflege erstattet das Jugendamt nachgewiesene Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).
Zusammenschluss: Betriebshaftpflicht
Vor Ort teils vorgesehen, etwa laut Betreuungsvereinbarung des Landkreises Marburg-Biedenkopf bei Zusammenschlüssen.

Quellen: Landesjugendamt Sachsen (Empfehlung, 05.12.2019), Unfallkasse Nord / DAS SICHERE HAUS (2016), § 832 BGB, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Betreuungsvereinbarung § 4, § 23 SGB VIII Abs. 2 Nr. 3, GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-6.4.1. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Vergleich

Das sollten Sie vor dem Vergleich klären

  • Pflegeerlaubnis prüfen: nötig bei mehr als 15 Stunden pro Woche, gegen Entgelt und länger als drei Monate. Sie gilt in der Regel für bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder; Landesrecht kann abweichen.
  • Jugendamt fragen: Gibt es eine kommunale Sammelhaftpflicht, und was deckt sie genau ab?
  • Erstattung klären: ob die Haftpflichtkosten bei Ihnen als Sachaufwand erstattet werden.
  • Privathaftpflicht prüfen: Deckt sie die Tagespflege ausdrücklich? Sonst brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflicht.

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Haftpflicht für Tagesmütter vergleichen

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Klären Sie zuerst beim Jugendamt, ob eine Sammelversicherung besteht. Geben Sie bei Finanzchef24 die Zahl der Tageskinder und den Betreuungsort an.

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  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
  • Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.

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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.

Pflicht?

Pflicht, Jugendamt und Sammelversicherung

Bundesrechtlich ist für Tagesmütter und Tagesväter keine Haftpflicht vorgeschrieben. Die laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst diese Erstattungen:

Erstattungen nach § 23 Abs. 2 SGB VIII
Leistung Umfang
Sachaufwand angemessene Kosten (Nr. 1)
Unfallversicherung nachgewiesene Beiträge zu einer angemessenen Versicherung (Nr. 3)
Alterssicherung hälftig (Nr. 3)
Kranken- und Pflegeversicherung hälftig (Nr. 4)
Haftpflichtversicherung nicht genannt

Die Haftpflicht regelt jede Kommune anders: Das Landesjugendamt Sachsen empfiehlt, die Kosten im Rahmen der Sachkosten durch die Gemeinde zu erstatten. Hamburg versichert bei städtisch geförderter Kindertagespflege Tagespflegeperson und Tageskind; bei privat finanzierter Betreuung versichern Sie sich selbst. Die Betreuungsvereinbarung des Landkreises Marburg-Biedenkopf sieht bei Zusammenschlüssen eine Betriebshaftpflicht vor.

Quellen: § 23 SGB VIII Abs. 2, Landesjugendamt Sachsen (Empfehlung, 05.12.2019) Abschnitt 7.1, hamburg.de (Sozialbehörde), Landkreis Marburg-Biedenkopf, Betreuungsvereinbarung § 4 Abs. 3, Unfallkasse Nord / DAS SICHERE HAUS (2016).

Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht: Wann Sie für Schäden der Kinder haften

Wer die Aufsicht über Minderjährige vertraglich übernimmt, haftet wie Eltern für Schäden, die das Kind Dritten zufügt. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre. Dann wehrt die Haftpflicht die Ansprüche ab.

Unfälle der Tageskinder

Kinder sind während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen gesetzlich unfallversichert, auch auf dem Weg zu Ihnen und zurück. Heilbehandlung und Reha übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Ob darüber hinaus Ansprüche gegen Sie bestehen, etwa auf Schmerzensgeld, prüft Ihre Haftpflicht.

Quellen: § 832 BGB Abs. 1 und 2, GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-4.1, § 2 SGB VII Abs. 1 Nr. 8 a), Unfallkasse Nord / DAS SICHERE HAUS (2016).

Grenzen

Was die Haftpflicht nicht zahlt

  • Schäden im eigenen Haushalt: Was Tageskinder bei Ihnen beschädigen, ist unter Umständen nicht versichert.
  • Fahrten mit Tageskindern: Schäden mit dem Auto zahlt die Kfz-Haftpflicht.
  • Krankheitsübertragung: ausgeschlossen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt wurde.
  • Vorsatz: Absichtlich verursachte Schäden sind nie versichert.

Quellen: Landkreis Marburg-Biedenkopf, Betreuungsvereinbarung § 4 Abs. 2, GDV-Musterbedingungen AVB BHV (unverbindlich) Ziff. A1-7.1, A1-7.11, A1-7.14; § 1 PflVG. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich, Versicherer können abweichen. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Haftpflicht für Tagesmütter

Ist eine Haftpflicht für Tagesmütter Pflicht?

Bundesrechtlich nicht. Das Landesjugendamt Sachsen empfiehlt sie. Vor Ort ist sie teils vorgesehen, etwa laut Betreuungsvereinbarung des Landkreises Marburg-Biedenkopf bei Zusammenschlüssen.

Zahlt das Jugendamt die Haftpflicht?

§ 23 SGB VIII nennt die Haftpflicht nicht. Je nach Kommune wird sie über den Sachaufwand erstattet oder über eine Sammelversicherung abgedeckt. Fragen Sie Ihr Jugendamt.

Reicht meine private Haftpflicht?

Oft nicht. Sie kann die Übernahme verweigern, weil Kindertagespflege eine Berufstätigkeit ist.

Sind die Tageskinder unfallversichert?

Ja, während der Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson und auf dem Weg dorthin, über die zuständige Unfallkasse.

Hafte ich, wenn ein Tageskind etwas kaputt macht?

Nur wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer die Aufsicht vertraglich übernimmt, haftet wie Eltern, kann sich aber entlasten.

Gibt es Sammelversicherungen?

Ja. Viele Vermittlungsstellen bieten Sammelversicherungen an. Bei vollem Schutz durch eine kommunale Sammelhaftpflicht brauchen Sie keine eigene Police.

Ist Ihre Kindertagespflege abgesichert?

Fragen Sie zuerst Ihr Jugendamt – und vergleichen Sie dann, falls Sie eine eigene Police brauchen.

Unabhängige Gegenprobe: Was eine Haftpflicht in der Kindertagespflege abdecken sollte, beschreibt die Empfehlung vom Landesjugendamt Sachsen.