Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter: Pflicht, Mindestsummen und typische Fehler
Eine versäumte Frist, eine fehlerhafte Jahresabrechnung, eine doppelt vermietete Wohnung: Fehler in der Verwaltung treffen das Vermögen von Eigentümern. Für gewerbliche WEG- und Mietverwalter von Wohnräumen ist die Vermögensschadenhaftpflicht seit 01.08.2018 Pflicht.
- Pflicht seit 01.08.2018 (§ 34c GewO)
- Mindestens 500.000 € je Fall, 1 Mio. € pro Jahr
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Typische Haftungsfälle in der Hausverwaltung
Frist versäumt
Der WEG-Verwalter muss Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Versäumte Termine führen schnell zu Schäden beim Eigentümer.
Fehlerhafte Abrechnung
Der Verwalter muss die Jahresabrechnung aufstellen (§ 28 Abs. 2 WEG). Fehlerhafte Abrechnungen sind ein typisches Schadenbeispiel.
Mehrfachvermietung
Eine Wohnung wird an zwei Mieter vergeben – ein typischer Fehler in der Mietverwaltung.
Nicht erhobene Umlagen
Umlagen werden nicht erhoben, der Gemeinschaft fehlt Geld – ein typisches Schadenbeispiel.
Quellen: § 27 WEG, § 28 WEG, Praxisbeispiele Finanzchef24.
Diese Bausteine sollten im Vertrag stehen
- Pflichtdeckung nach § 15 MaBV
- Mindestens 500.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Voraussetzung für die Erlaubnis.
- Jahreshöchstleistung
- Die Pflichtsumme ist ein Minimum. Bei großen Beständen und mehreren Schäden im Jahr kann eine höhere Summe sinnvoll sein – je nach Vertrag.
- Alle Tätigkeiten angeben
- Beim geschlossenen Deckungskonzept sind nur die angegebenen Tätigkeiten versichert. Maklertätigkeit oder Gewerbeverwaltung ausdrücklich nennen.
- Versicherer im Inland zugelassen
- Die Versicherung muss bei einem im Inland zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen (§ 15 Abs. 1 MaBV).
- Betriebs- oder Bürohaftpflicht
- Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt echte Vermögensschäden. Personen- und Sachschäden, etwa ein Sturz im Treppenhaus, sind andere Schadenarten.
Quellen: § 15 MaBV, Finanzchef24, Deckungskonzepte. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das sollten Sie vor dem Vergleich klären
- Tätigkeit abgrenzen: WEG-Verwaltung, Mietverwaltung von Wohnräumen, Gewerbeverwaltung, Maklertätigkeit.
- Versicherungsbestätigung: für den Antrag nach § 34c GewO, mit mindestens 500.000 € je Fall und 1 Mio. € pro Jahr.
- Antragsunterlagen: unter anderem Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und Auszug aus dem Vollstreckungsportal – meist nicht älter als drei Monate.
- Weiterbildung und Impressum: 20 Stunden in drei Kalenderjahren (§ 34c Abs. 2a GewO); Versicherer und Geltungsbereich angeben (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV).
Den Angebotsvergleich führt Finanzchef24 durch, ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen. Über den Button wechseln Sie auf die Website von Finanzchef24; dort geben Sie die Angaben zu Ihrem Betrieb ein. Der Vergleich bildet nicht den gesamten Markt ab. Mehr über unser Vergleichsprinzip →
Ranking & Vergleichsgrundlage
- Angebote und Reihenfolge
- bestimmt Finanzchef24. 123tarifvergleich hat keinen Einfluss darauf, welche Angebote in welcher Reihenfolge erscheinen.
- Unsere Rolle
- Wir erklären, worauf es in Ihrem Beruf oder Ihrer Branche ankommt, und verlinken für den Angebotsvergleich auf Finanzchef24.
- Marktabdeckung
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter vergleichen
Rechner: Finanzchef24Geben Sie bei Finanzchef24 an, ob Sie WEG-, Miet- oder Gewerbeobjekte verwalten und ob Sie auch makeln. Prüfen Sie, ob die Summen nach § 15 MaBV erreicht werden.
- Finanzchef24 vergleicht nach eigenen Angaben Angebote von knapp 50 Versicherern.
- Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich – versichert ist die angegebene Betriebsart.
- Angebote in Ruhe prüfen, online abschließen oder Rückfragen stellen.
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Prüfen Sie im Angebot vor allem die Bausteine, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind (siehe oben), und die Höhe der Deckungssumme.
Pflicht und Mindestversicherungssummen nach § 34c GewO und § 15 MaBV
Wer gewerblich das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, ist Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO. Die Erlaubnis wird versagt, wenn er keine Berufshaftpflicht nachweist. Erlaubnispflichtig ist das seit 01.08.2018.
| Tätigkeit | Je Versicherungsfall | Alle Fälle eines Jahres |
|---|---|---|
| WEG-Verwaltung (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO) | 500.000 € | 1 Mio. € |
| Mietverwaltung von Wohnräumen für Dritte (Nr. 4) | 500.000 € | 1 Mio. € |
| Immobilienmakler (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO) | keine gesetzliche Mindestsumme | – |
Zur Maklertätigkeit: Die Versicherungspflicht in § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO gilt nach ihrem Wortlaut nur für Wohnimmobilienverwalter, nicht für Immobilienmakler.
Quellen: § 34c GewO, § 15 MaBV, IHK Dresden, Merkblatt Wohnimmobilienverwalter (2018).
Vermögensschaden oder Personen- und Sachschaden?
- Echter Vermögensschaden
- Weder Personen- noch Sachschaden und auch nicht daraus abgeleitet – etwa verlorene Ansprüche wegen einer versäumten Frist. Diesen Bereich deckt die Pflichtversicherung.
- Personen- und Sachschaden
- Jemand stürzt im Treppenhaus oder eine Sache wird beschädigt. Dafür ist eine andere Haftpflicht zuständig.
Quellen: Leitfaden Haftung und Versicherung (AK Thüringen), Begriff Vermögensschaden.
Was die Vermögensschadenhaftpflicht nicht zahlen muss
- Wissentliche Pflichtverletzung: Dieser Ausschluss ist zulässig (§ 15 Abs. 5 MaBV).
- Nicht angegebene Tätigkeiten: etwa Makler- oder Gewerbeverwaltung beim geschlossenen Deckungskonzept.
- Personen- und Sachschäden: etwa ein Sturz im Treppenhaus – dafür brauchen Sie eine andere Haftpflicht.
- Prämie nicht gezahlt: Der Versicherer kann Ihnen gegenüber leistungsfrei sein. Gegenüber Geschädigten bleibt er bei Pflichtversicherungen leistungspflichtig (§ 117 Abs. 1 VVG).
Quellen: § 15 MaBV, Finanzchef24, Deckungskonzepte, § 117 VVG. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter
Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter Pflicht?
Ja, für gewerbliche WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnräumen – seit 01.08.2018 Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 34c GewO.
Wie hoch muss die Versicherung sein?
Mindestens 500.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Jahres (§ 15 Abs. 2 MaBV).
Brauchen Immobilienmakler eine Pflichtversicherung?
§ 34c GewO sieht die Versicherungspflicht nach seinem Wortlaut nur für Wohnimmobilienverwalter vor, nicht für Makler.
Gilt die Pflicht auch für Verwalter von Gewerbeimmobilien?
§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO nennt Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümern und Mietverhältnisse über Wohnräume. Klären Sie Ihren Fall mit der IHK.
Welche Unterlagen brauche ich für die Erlaubnis?
Unter anderem Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Versicherungsbestätigung.
Muss ich mich weiterbilden?
Ja, 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren – das gilt auch für mitwirkende Beschäftigte (§ 34c Abs. 2a GewO).
Ist Ihre Verwaltung richtig versichert?
Vergleichen Sie Angebote, die die Summen nach § 15 MaBV erfüllen und alle Ihre Tätigkeiten abdecken.
Unabhängige Gegenprobe: Was für die Erlaubnis nötig ist, fasst zum Beispiel die IHK Dresden (Merkblatt Wohnimmobilienverwalter).